Digitales Erbe Fimberger im Interview

„Digitales Erbe Fimberger“ (Website) kümmert sich im Auftrag von Unternehmen und Hinterbliebenen um Datenforensik, Spurensuche und die digitale Nachlassverwaltung. Wir haben mit Marie-Theres Fimberger und Armin Wagner über die Herausforderungen der Nachsorge und die Möglichkeiten der Vorsorge gesprochen!

Wer sind Sie und wie haben Sie mit digitalen
Nachlässen zu tun?

Wir sind das „Digitale Erbe Fimberger“ und seit 2013 offiziell, erfolgreich am Markt. Wir arbeiten Seite an Seite mit Bestattern in und um München und seit neuerstem auch mit einer neuen Niederlassung im Großraum Frankfurt zusammen. Aus Österreich und der Schweiz kommen immer mehr Anfragen bei uns an. Das digitale Erbe Fimberger kümmert sich von A bis Z, von der digitalen Vorsorge hin bis zum digitalen Nachlass. Das digitale Erbe eines Menschen enthält oft große persönliche oder materielle Werte auf Geräten und im Netz.

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Streaming- und Abo-Dienste: Steam und andere Games-Angebote (Teil 3)

Die meisten Online-Gamer haben nicht nur diverse Accounts bei ihren jeweiligen Spielen, sondern auch einen Account auf Plattformen wie Steam, Origin und uPlay. Über diese Accounts greifen sie auf Spiele, Updates, Community-Features und andere Inhalte zu, für die sie teils viel Geld bezahlt haben. Wir zeigen im dritten und letzten Teil unserer Streaming-Artikelreihe, was mit den Inhalten nach dem Tod des Abonnenten geschieht.

Welche Dienste gibt es und wie handhaben sie Erbfälle?

Steam ist sicherlich der bekannteste Gaming-Dienst. Bei Steam gibt es keine “Todesfall-Policy”. Diesem Foren-Thread ist zu entnehmen, dass Steam-Profile (und damit auch der potenziell an Erben gefallene Zugriff auf Inhalte) auch nach Jahren nicht gelöscht werden.

Kurzer Auszug einer Forumsunterhaltung

Bei den Mitbewerbern sieht es nicht besser aus: Origin von Electronic Arts (EA) und die Steam-Alternative uPlay gehen weder auf die Übertragung von Inhalten noch explizit auf Erbfälle ein. Lediglich beim Portal GOG Galaxy findet sich in den Geschäftsbedingungen der Hinweis, dass User Spiele verschenken können. Sofern also noch Zugriff durch Erbberechtigte möglich ist, können Hinterblieben die Spiele des Verstorbenen an ihren eigenen Account “verschenken”.

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Immer mit dem Anspruch, auch menschlich zu helfen – Birgit Aurelia Janetzky im Interview

Bild mit Sprechblase und Schriftzug "Interview"
Birgit Aurelia Janetzky im Interview. (c) privat
Birgit Aurelia Janetzky im Interview. (c) privat

Birgit Aurelia Janetzky hat bereits 2010 ihr Unternehmen Semno für digitales Erbe gegründet. Sie ist damit nicht nur Expertin an der Schnittstelle von Mensch, Tod und Internet, sondern im deutschsprachigen Raum auch eine Pionierin unter den Dienstleistern zum digitalen Nachlass. Heute im Interview bei digital.danach:

 

Wie kamen Sie zur Bestatterbranche – und was genau machen Sie dort?

Vor 16 Jahren suchte ich eine Alternative zu meiner Arbeit als Bildungsreferentin in einem kirchlichen Verband. Ich habe mich dann als Trauerrednerin selbständig gemacht, schnell kamen andere Feiern zu Lebenswenden und Fortbildungen für Friedhofsmitarbeiter und Seminare zu Ritualen und Trauer hinzu. Das meiste mache ich immer noch, auch wenn sich mein Schwerpunkt hin zu Online-Themen verschoben hat.

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Streaming- und Abo-Dienste für E-Books: Kindle, Readfy, Skoobe und Co. (Teil 2)

Bild eines Laptops mit Beschriftung "Streaming: Lesen"

E-Book-Vielleser haben häufig eine Flatrate gebucht. Wir zeigen im zweiten Teil unserer Streaming-Artikelreihe, was mit den Inhalten nach dem Tod des Abonnenten geschieht.

Welche Dienste gibt es und wie sind die Bestimmungen?

Bei Diensten wie Kindle Unlimited ist – wie bei Kindle-Inhalten allgemein – klar, dass diese für ein bestimmtes, persönliches Kindle-Konto erworben werden und daher nicht übertragbar sind: “Sie können weder Ihre Mitgliedschaft noch Vorteile von Kindle Unlimited an Dritte übertragen oder abtreten.” Ob Hinterbliebene sich in ein Konto einloggen und Inhalte nutzen dürfen, ist fraglich.

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