Streaming- und Abo-Dienste: Steam und andere Games-Angebote (Teil 3)

Die meisten Online-Gamer haben nicht nur diverse Accounts bei ihren jeweiligen Spielen, sondern auch einen Account auf Plattformen wie Steam, Origin und uPlay. Über diese Accounts greifen sie auf Spiele, Updates, Community-Features und andere Inhalte zu, für die sie teils viel Geld bezahlt haben. Wir zeigen im dritten und letzten Teil unserer Streaming-Artikelreihe, was mit den Inhalten nach dem Tod des Abonnenten geschieht.

Welche Dienste gibt es und wie handhaben sie Erbfälle?

Steam ist sicherlich der bekannteste Gaming-Dienst. Bei Steam gibt es keine “Todesfall-Policy”. Diesem Foren-Thread ist zu entnehmen, dass Steam-Profile (und damit auch der potenziell an Erben gefallene Zugriff auf Inhalte) auch nach Jahren nicht gelöscht werden.

Kurzer Auszug einer Forumsunterhaltung

Bei den Mitbewerbern sieht es nicht besser aus: Origin von Electronic Arts (EA) und die Steam-Alternative uPlay gehen weder auf die Übertragung von Inhalten noch explizit auf Erbfälle ein. Lediglich beim Portal GOG Galaxy findet sich in den Geschäftsbedingungen der Hinweis, dass User Spiele verschenken können. Sofern also noch Zugriff durch Erbberechtigte möglich ist, können Hinterblieben die Spiele des Verstorbenen an ihren eigenen Account “verschenken”.

Fazit

Der Tod kommt in der Gaming-Welt nur in-game, d.h. in einem Spiel, vor. Todesfälle von Spielern sind anscheinend bisher so seltene Ereignisse, dass die Plattformen dafür noch keine Strategie entwickelt haben. Das wird sich ändern müssen, denn mit der weiteren Verbreitung von Online-Games und dem Altern der Spielerschaft werden die Fälle rein statistisch immer häufiger. Bei inzwischen 125 Millionen aktiven Steam-Konten ist es nur eine Frage der Zeit, bis die rechtlichen Fragen der Vererbbarkeit von Spielinhalten und das Thema Trauer um verstorbene Mitspieler wichtig und dringend werden.

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