Digitales Erbe Fimberger im Interview

„Digitales Erbe Fimberger“ (Website) kümmert sich im Auftrag von Unternehmen und Hinterbliebenen um Datenforensik, Spurensuche und die digitale Nachlassverwaltung. Wir haben mit Marie-Theres Fimberger und Armin Wagner über die Herausforderungen der Nachsorge und die Möglichkeiten der Vorsorge gesprochen!

Wer sind Sie und wie haben Sie mit digitalen
Nachlässen zu tun?

Inhalt

Wir sind das „Digitale Erbe Fimberger“ und seit 2013 offiziell, erfolgreich am Markt. Wir arbeiten Seite an Seite mit Bestattern in und um München und seit neuerstem auch mit einer neuen Niederlassung im Großraum Frankfurt zusammen. Aus Österreich und der Schweiz kommen immer mehr Anfragen bei uns an. Das digitale Erbe Fimberger kümmert sich von A bis Z, von der digitalen Vorsorge hin bis zum digitalen Nachlass. Das digitale Erbe eines Menschen enthält oft große persönliche oder materielle Werte auf Geräten und im Netz.

Wie kamen Sie zu dieser Geschäftsidee?

Die Idee dazu kam uns nach einem tragischen Unfall im Freundeskreis. Keiner war in der Lage seine digitalen Geräte und sein Internetleben zu sichern und zu regeln. Da wir lange Erfahrung besitzen und diplomiert im Schwerpunkt Informatik, Vermögen, Erbrecht und Datenschutz sind, kamen immer mehr Anfragen aus dem Bekanntenkreis.

Geben Sie uns doch einen kurzen Einblick in Ihren Arbeitsalltag.
Worin besteht Ihre alltägliche Tätigkeit? Mit welchen
Herausforderungen und Problemen werden Sie
regelmäßig konfrontiert?

Unser Arbeitsalltag richtet sich von der Einrichtung einer digitalen Vorsorgevollmacht, Erstellung eines Testamentes über das digitale Erbe, bis hin zur Regelung des digitalen Nachlasses. Wir beraten persönlich die Erben, gehen auf deren Wünsche und Sorgen ein und handeln danach.

Herausforderungen und Probleme stellen wir uns. Oft auf die Kooperationsbereitschaft Dritter angewiesen, da Auskunftsersuchen nur im EU Raum möglich sind, die zwar beantwortet werden müssten, aber nicht immer erfolgreich sind.

In welchen Bereichen sehen Sie dringenden Handlungsbedarf
bei Vorsorgenden, Hinterbliebenen, Gesetzgebung, Rechtssprechung
und den Anbietern von Online-Diensten in Sachen digitales Erbe?

In den USA beispielsweise beißt man derzeit auf Granit. Aber jeder dritte digitale Gerätebesitzer besitzt ein IOS-Gerät (Apple) oder ein Android-Gerät (Google, Samsung) und somit ein Internetkonto bei diesen Anbietern, um das Gerät überhaupt nutzen zu können. Dringender Handlungsbedarf sehen wir in unser Gesetzgebung durch Erbrecht, Informationsrecht und Verfassungsrecht, um die Abwicklung und Berechtigung des digitalen Nachlasses zu regeln.

Was raten Sie Vorsorgewilligen, die ihren digitalen Nachlass
heute schon regeln wollen?

Vorsorgewilligen raten wir, zur frühzeitigen Erstellung Ihres Testamentes und einer Vorsorgevollmacht über seinen digitalen Nachlass und man lege zu Lebzeiten fest, was damit in seinem Todesfall geschehen soll.

1 Gedanke zu „Digitales Erbe Fimberger im Interview“

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