Das Netz als Friedhof – Themen im März 2016

Anfang März 2016 geisterte eine Statistik durch die Medien im In- und Ausland. Die Hochrechnung von Hachem Sadikki, Statistiker der Universität von Massachusetts, besagt: Bei der derzeitigen Entwicklung wird im Jahr 2098 die Zahl der Facebook-Profile Verstorbener erstmals die der Lebenden übersteigen.

Egal ob The Telegraph, Daily Mail, BILD-Zeitung oder CHIP: In allen Texten wird das Bild eines großen Friedhofs herangezogen. Als Ursache für die Entwicklung wird der Umstand angegeben, dass Facebook nach dem Tod eines Nutzers Profile nicht automatisch löscht, sondern in eine „Erinnerungsversion“ umwandelt.

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Praxistipps für die digitale Vorsorge in Unternehmen: Wenn ein Mitarbeiter stirbt

Wie Unternehmen für den Verlust eines Mitarbeiters vorsorgen können, füllt ganze Fachbücher. Die Gründe für den Ausfall sind vielfältig: Von Schwangerschaft bis zur Krankheit, vom Wechsel zur Konkurrenz bis zum Tod des Kollegen. Häufig stehen gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen keine Systemadministratoren, Personalabteilungen und Software-Infrastrukturen zur Verfügung, um dem Problem zu begegnen. Wir haben daher vier Praxistipps zusammengestellt, wie die Vorsorge vieler Unternehmen schnell auf solidere Füße gestellt werden kann.

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Streaming- und Abo-Dienste: Steam und andere Games-Angebote (Teil 3)

Die meisten Online-Gamer haben nicht nur diverse Accounts bei ihren jeweiligen Spielen, sondern auch einen Account auf Plattformen wie Steam, Origin und uPlay. Über diese Accounts greifen sie auf Spiele, Updates, Community-Features und andere Inhalte zu, für die sie teils viel Geld bezahlt haben. Wir zeigen im dritten und letzten Teil unserer Streaming-Artikelreihe, was mit den Inhalten nach dem Tod des Abonnenten geschieht.

Welche Dienste gibt es und wie handhaben sie Erbfälle?

Steam ist sicherlich der bekannteste Gaming-Dienst. Bei Steam gibt es keine “Todesfall-Policy”. Diesem Foren-Thread ist zu entnehmen, dass Steam-Profile (und damit auch der potenziell an Erben gefallene Zugriff auf Inhalte) auch nach Jahren nicht gelöscht werden.

Kurzer Auszug einer Forumsunterhaltung

Bei den Mitbewerbern sieht es nicht besser aus: Origin von Electronic Arts (EA) und die Steam-Alternative uPlay gehen weder auf die Übertragung von Inhalten noch explizit auf Erbfälle ein. Lediglich beim Portal GOG Galaxy findet sich in den Geschäftsbedingungen der Hinweis, dass User Spiele verschenken können. Sofern also noch Zugriff durch Erbberechtigte möglich ist, können Hinterblieben die Spiele des Verstorbenen an ihren eigenen Account “verschenken”.

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