Streaming- und Abo-Dienste: Steam und andere Games-Angebote (Teil 3)

Die meisten Online-Gamer haben nicht nur diverse Accounts bei ihren jeweiligen Spielen, sondern auch einen Account auf Plattformen wie Steam, Origin und uPlay. Über diese Accounts greifen sie auf Spiele, Updates, Community-Features und andere Inhalte zu, für die sie teils viel Geld bezahlt haben. Wir zeigen im dritten und letzten Teil unserer Streaming-Artikelreihe, was mit den Inhalten nach dem Tod des Abonnenten geschieht.

Welche Dienste gibt es und wie handhaben sie Erbfälle?

Steam ist sicherlich der bekannteste Gaming-Dienst. Bei Steam gibt es keine “Todesfall-Policy”. Diesem Foren-Thread ist zu entnehmen, dass Steam-Profile (und damit auch der potenziell an Erben gefallene Zugriff auf Inhalte) auch nach Jahren nicht gelöscht werden.

Kurzer Auszug einer Forumsunterhaltung

Bei den Mitbewerbern sieht es nicht besser aus: Origin von Electronic Arts (EA) und die Steam-Alternative uPlay gehen weder auf die Übertragung von Inhalten noch explizit auf Erbfälle ein. Lediglich beim Portal GOG Galaxy findet sich in den Geschäftsbedingungen der Hinweis, dass User Spiele verschenken können. Sofern also noch Zugriff durch Erbberechtigte möglich ist, können Hinterblieben die Spiele des Verstorbenen an ihren eigenen Account “verschenken”.

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Immer mit dem Anspruch, auch menschlich zu helfen – Birgit Aurelia Janetzky im Interview

Bild mit Sprechblase und Schriftzug "Interview"
Birgit Aurelia Janetzky im Interview. (c) privat
Birgit Aurelia Janetzky im Interview. (c) privat

Birgit Aurelia Janetzky hat bereits 2010 ihr Unternehmen Semno für digitales Erbe gegründet. Sie ist damit nicht nur Expertin an der Schnittstelle von Mensch, Tod und Internet, sondern im deutschsprachigen Raum auch eine Pionierin unter den Dienstleistern zum digitalen Nachlass. Heute im Interview bei digital.danach:

 

Wie kamen Sie zur Bestatterbranche – und was genau machen Sie dort?

Vor 16 Jahren suchte ich eine Alternative zu meiner Arbeit als Bildungsreferentin in einem kirchlichen Verband. Ich habe mich dann als Trauerrednerin selbständig gemacht, schnell kamen andere Feiern zu Lebenswenden und Fortbildungen für Friedhofsmitarbeiter und Seminare zu Ritualen und Trauer hinzu. Das meiste mache ich immer noch, auch wenn sich mein Schwerpunkt hin zu Online-Themen verschoben hat.

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Streaming- und Abo-Dienste für E-Books: Kindle, Readfy, Skoobe und Co. (Teil 2)

Bild eines Laptops mit Beschriftung "Streaming: Lesen"

E-Book-Vielleser haben häufig eine Flatrate gebucht. Wir zeigen im zweiten Teil unserer Streaming-Artikelreihe, was mit den Inhalten nach dem Tod des Abonnenten geschieht.

Welche Dienste gibt es und wie sind die Bestimmungen?

Bei Diensten wie Kindle Unlimited ist – wie bei Kindle-Inhalten allgemein – klar, dass diese für ein bestimmtes, persönliches Kindle-Konto erworben werden und daher nicht übertragbar sind: “Sie können weder Ihre Mitgliedschaft noch Vorteile von Kindle Unlimited an Dritte übertragen oder abtreten.” Ob Hinterbliebene sich in ein Konto einloggen und Inhalte nutzen dürfen, ist fraglich.

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“Wir richten uns an Menschen, die zum ersten Mal Verantwortung für andere tragen”: exmedio im Interview

Bild mit Sprechblase und Schriftzug "Interview"

Christoph Huebner, Gründer und Geschäftsführer von exmedio, im Interview rund um Vorsorge, Verantwortung und bürokratische Hürden.

Wer ist exmedio – und was macht ihr mit digitalem Nachlass?
Freunde informieren, Verträge kündigen und Online-Accounts löschen – das sind im Wesentlichen die Leistungen von exmedio. Wir haben die Firma mit einem kleinen Team von Spezialisten im Sommer 2015 gegründet und sind Anfang September mit einer ersten Version online gegangen.

Daniela Friedrich, Christoph Huebner und Irene Hallof von exmedio
Daniela Friedrich, Christoph Huebner und Irene Hallof von exmedio

Woher kam die Idee zu exmedio und wie entstand ein Unternehmen daraus?
Der erste Schritt auf dem Weg zur Gründung zu exmedio war schon 2007 der Gedanke, eine Lösung zu entwickeln, die Freunde informiert, wenn einem etwas passiert. In einer zunehmend mobilen Gesellschaft mit weltweiten Netzwerken spricht sich das nämlich nicht mehr so schnell zu den richtigen Leuten herum wie früher im Dorf. Die weiteren Leistungen, wie den Hinterbliebenen die Bürokratie abzunehmen, kamen dann bei der weiteren Konzeption quasi zwangsläufig dazu.

Dazu habe ich mir die Leute gesucht, die ich für das perfekte Team gebraucht habe: Eine Juristin und Spezialisten für hochsichere Webanwendungen.

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Virtuelle Unsterblichkeit

Künstliche Intelligenz und Automatisierung sollen zur virtuellen Unsterblichkeit verhelfen. Obskurer Trend, dumme Idee oder sinnvolle “Vorsorgeleistung”? Auf verschiedenen, bislang ausschließlich nicht-deutschen Seiten bieten Unternehmen “virtuelle Unsterblichkeit” an. Einige Dienste sind bereits wieder offline gegangen (wie virtualeternity.com), andere spuken in Social-Media-News und Tech-Portalen weiterhin herum, und es entstehen auch regelmäßig neue Portale.

Was die Dienste anbieten

Gemeinsam ist den Diensten, dass sie im Gegensatz zu Gedenkseiten keinen statischen Gedenk-Ort anbieten, sondern eine Art “virtuelle Repräsentation” des Verstorbenen sind. Dazu werden Ansätze künstlicher Intelligenz mit Erkenntnissen über die Online-Aktivitäten des Verstorbenen kombiniert.

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„Bestatter, Internet-Nutzer und Hinterbliebene sensibilisieren“: Pacem Digital-Gründer Marko Kunig im Interview

Bild mit Sprechblase und Schriftzug "Interview"
Marko Kunig
Marko Kunig (c) privat

Marko Kunig, 34, gründet gerade sein Datenlöschungs-Startup “Pacem Digital”. Wir haben ihn im Münchner Tap House getroffen und uns alles über das neue Unternehmen im Bereich digitaler Nachlassverwaltung erzählen lassen.

d.d: Hallo Herr Kunig! Zunächst: Was ist „Pacem Digital“ und welches Problem löst Ihr Service?

M.K.: „Pacem Digital“ ist ein Angebot zur Nachlassvorsorge und -verwaltung im Internet, wir kümmern uns also um das, was man „digitalen Nachlass“ nennt.

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