Die meisten Online-Gamer haben nicht nur diverse Accounts bei ihren jeweiligen Spielen, sondern auch einen Account auf Plattformen wie Steam, Origin und uPlay. Über diese Accounts greifen sie auf Spiele, Updates, Community-Features und andere Inhalte zu, für die sie teils viel Geld bezahlt haben. Wir zeigen im dritten und letzten Teil unserer Streaming-Artikelreihe, was mit den Inhalten nach dem Tod des Abonnenten geschieht.
Welche Dienste gibt es und wie handhaben sie Erbfälle?
Steam ist sicherlich der bekannteste Gaming-Dienst. Bei Steam gibt es keine “Todesfall-Policy”. Diesem Foren-Thread ist zu entnehmen, dass Steam-Profile (und damit auch der potenziell an Erben gefallene Zugriff auf Inhalte) auch nach Jahren nicht gelöscht werden.
Bei den Mitbewerbern sieht es nicht besser aus: Origin von Electronic Arts (EA) und die Steam-Alternative uPlay gehen weder auf die Übertragung von Inhalten noch explizit auf Erbfälle ein. Lediglich beim Portal GOG Galaxy findet sich in den Geschäftsbedingungen der Hinweis, dass User Spiele verschenken können. Sofern also noch Zugriff durch Erbberechtigte möglich ist, können Hinterblieben die Spiele des Verstorbenen an ihren eigenen Account “verschenken”.
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