Dienstleister sind wichtig – aber jeder muss auch selbst für seine Daten vorsorgen! Peter Wilhelm (Bestatterweblog) im Interview

Bild mit Sprechblase und Schriftzug "Interview"

Seit 2004 bloggt Peter Wilhelm (Wikipedia) unter Bestatterweblog über die Bestatterbranche. Damit ist er das Urgestein der deutschen Bestatter-Blogosphäre. Grund genug, ihn hier zum Thema digitaler Nachlass zu Wort kommen zu lassen!

Hallo Herr Wilhelm! Zunächst eine kurze Frage zu Ihnen: Wie kam es zum Bestatterweblog – und was motiviert Sie, immer weiter zu bloggen?

Foto von Peter Wilhelm
Peter Wilhelm. (c) privat

Als Bestatter steht man immer recht schnell im Fokus des Interesses, wenn die Leute erfahren, was man beruflich macht. Kaum hat man das gesagt, kommen die Menschen mit Fragen, die sie sonst nirgendwo stellen können.

Da ich seit Jahrzehnten als Autor und Journalist arbeite, fand ich es eine logische Konsequenz, einen offenen Blog über das Thema zu schreiben. Mein Credo: Wenn man über etwas Bescheid weiß, muss man keine große Angst mehr davor haben.

Gerade in der Bestatterbranche findet vieles hinter den Kulissen und im Verborgenen statt. Das hat auch seine guten Gründe. Aber genau vor diesem Geheimnisvollen haben die Menschen Angst und aus diesem Nichtwissen erwachsen auch Gerüchte und Fehlinformationen. Klärt man aber im Vorfeld über alles auf, werden diese Ängste, Gerüchte und urbanen Legenden abgebaut.

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Von der selbst erstellten Website bis zum Gedenkseitenportal – Gedenken im Internet

Beitragsbild mit Schriftzug "Digitales Gedenken"

Die digitale Welt ist längst Teil unseres Alltags geworden. Kein Wunder also, wenn wir alles, was uns bewegt, auch in diesen Raum tragen. Das können Geburtstagsglückwünsche oder Posts über einen geglückten Wohnungsumzug auf Facebook sein, die beeindruckenden Fotos vom letzten Urlaub auf Flickr, eine enttäuschte E-Mail über einen geplatzten Auftrag. Aber auch der Kummer über den Verlust eines nahestehenden Menschen. Trauer und Gedenken haben ihren Platz im Netz. Auf vielfältige Weise verleihen Hinterbliebene mit Gedenkseiten und -profilen dieser Trauer Ausdruck.

Die individuelle Website zum Gedenken an den Verstorbenen

Wer dem Verstorbenen ein ganz persönliches virtuelles Denkmal setzen möchte, kann z.B. für/über den Verstorbenen eine eigene Website aufsetzen oder erstellen lassen. Bereits seit den 1990er Jahren wählen Trauernde im Netz diesen Weg und nutzen die Möglichkeiten einer Website, um Erinnerungen zu sammeln und vom Leben und oft auch den Todesumständen zu erzählen. Gibt man den Link an Verwandte und Freunde weiter, können sie die Seite besuchen. Wer mit seinen Erinnerungen lieber für sich bleibt, kann mit der persönlichen Seite relativ unentdeckt bleiben.

Vorteile: Weder der grafischen noch der inhaltliche Gestaltung sind hier Grenzen gesetzt. Dazu entscheidet man unabhängig von Portalanbietern, wem man die Seite zugänglich macht: Nur sich selbst, einem gewählten Kreis oder der breiten Öffentlichkeit.

Nachteile: Die Erstellung einer Website kann sehr viel Zeit erfordern oder teuer werden. Zudem ist es nicht jedermanns Sache, sich mit Designanforderungen, Hostinganbietern, HTML und CSS auseinanderzusetzen.

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Vorsorgen bei Google: Der Kontoinaktivitäts-Manager

Beitragsbild mit Schriftzug "Aktivität bei Google"

Bei Google liegen bekanntermaßen sehr viele Daten sehr vieler Menschen. Sie schreiben E-Mails mit GMail, organisieren ihre Kontakte mit Google Contacts und ihre Termine mit Calendar, schreiben Artikel in Google Docs und telefonieren via Hangouts. Ganz zu schweigen von Texten und Bildern in Google Plus und Videos auf Youtube. Kurzum: Viele online aktive Menschen leben ganz und gar im Google-Ökosystem. Was aber passiert mit ihren Daten, wenn sie sterben?

Zentrale Verwaltung aller Daten

Als Antwort auf diese Frage hat Google bereits 2013 den Inactive Account Manager oder Kontoinaktivitäts-Manager (KIM) eingerichtet. Dieses Tool erlaubt, einen vertraulichen Kontakt zu hinterlegen, der nach dem Tod des Nutzers dessen Daten einsehen kann. Wie der Name schon sagt, wird der KIM dann aktiv, wenn der Nutzer seinen Account über einen bestimmten Zeitraum nicht mehr genutzt hat und als “inaktiv” gilt.

Um bei Google vorzusorgen, legt man im Kontoinaktivitäts-Manager eine Wartefrist zwischen 3 und 18 Monaten fest. Vor Ablauf dieser Frist wird man mehrmals kontaktiert. Um den KIM daran zu hindern, aktiv zu werden, genügt es, sich in einen Google-Dienst einzuloggen – ab diesem Zeitpunkt wird die Frist wieder zurückgesetzt und beginnt von Neuem.

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Berühmte Fälle digitaler Trauer: Wenn prominente Menschen gehen

Beitragsbild mit Schriftzug "Digitale Trauer bei Prominenten"

Jeder Trauerfall ist einzigartig. Das gilt auch (und vielleicht besonders) für Trauer, die digital gelebt wird. Ins öffentliche Bewusstsein rückt Online-Trauer vor allem, wenn berühmte Menschen sterben.

Online-Prominenz: Von Digitalhelden bis zu Offlinern

Prominenz ist heute auch immer Online-Prominenz. Wenn sich Stars und Sternchen, Politiker und Manager, Musiker und Filmstars nicht selbst in verschiedenen Online-Kanälen darstellen, übernehmen Berater und Agenturen die Kommunikation mit Fans und Followern. Was aber geschieht im Todesfall? Schon heute sind Nachrufe in Online-Medien oft eine Kombination aus Wikipedia-Artikel und Tweets zum Thema, sodass insbesondere PR-bewussten Hinterbliebenen daran liegen muss, diesen digitalen Nachlass aktiv zu pflegen.

Was prominente Todesfälle auslösen: Drei Beispiele

Sheryl Sandberg, geboren 1969 und aktuell COO von Facebook, verlor im Frühjahr 2015 ihren Mann Dave Goldberg. Auf Facebook dokumentierte sie ihren Trauerprozess und erreichte damit mehr als eine Million Reaktionen innerhalb des Social Networks. (Eine deutsche Übersetzung des Posts bietet Die Welt).

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Warum es wichtig ist, sich um digitale Daten und Accounts von Verstorbenen zu kümmern

Beitragsbild mit Schriftzug "Digitale Daten sichten"

Ein Angehöriger ist gestorben und der Papierkram hört nicht auf. Seit das Internet Einzug in den Alltag vieler Menschen gehalten hat, gilt es zusätzlich zahlreiche digitale Daten zu sichten. Auch wenn es mühsam ist – es gibt gute Gründe, sich um den digitalen Nachlass zu kümmern.

1. Datenmissbrauch vorbeugen

Online-Accounts von Verstorbenen können z.B. in den Fokus Krimineller geraten. die gezielt Sterbeanzeigen durchforsten und sich anschließend die verwaisten Accounts aneignen. Ist das Konto (noch) nicht gesperrt, haben sie im schlimmsten Fall Zugriff auf Kontoinformationen oder schließen Geschäfte ab, für die die Erben gerade stehen müssen. Häufig lassen sich Ansprüche im Nachhinein zwar juristisch anfechten, aber letztendlich entsteht vor allem Mehraufwand.

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Warum vorsorgen?

Beitragstext mit Schriftzug "Vorsorge für digitale Daten"

Vorsorge lohnt sich, in jedem Alter. Allerdings haben nur die wenigsten Menschen geregelt, was mit ihrem digitalen Erbe geschehen soll. Ein Vorschlag: Die digitale Datenverfügung.

Viele ältere Menschen haben ein Testament, einen nahen Angehörigen, der ihren letzten Willen kennt, oder eine andere Form der Vorsorge für ihren Tod. Einen zunehmend wichtigeren Lebensbereich bedenken sie dabei jedoch häufig nicht: ihren digitalen Nachlass. Nur 10% der Internetnutzer haben Vorsorge getroffen, wie eine Bitkom-Studie zeigte.

Als junger Mensch wiederum neigt man dazu, die Vorsorge für den eigenen Todesfall auszublenden, weil man statistisch gesehen noch lange Zeit dafür hat. Außerdem ist in jungen Jahren meist nicht so viel Eigentum vorhanden, dass eine umfassende Vorsorge notwendig erscheint.

Nun „besitzt“ gerade im Internet fast jeder, ob jung oder alt, irgendetwas: einen Facebook-Account, eine E-Mail-Adresse, ein eBay-Konto, ein Virenschutz-Abo … Was kann damit konkret passieren?

Weiterlaufende Verträge und Abonnements

Bild eines VertragsViele Verträge und Abos enden nicht automatisch mit dem Tod. Die finanziellen Forderungen verpuffen nicht, sondern gehen auf die Erben über. Dies müssen dann das Virenschutz-Abo oder den Mobilfunkvertrag bezahlen, obwohl sie gar keinen Nutzen davon haben. Dabei muss man beachten: Viele Rechnungen kommen heutzutage nicht mehr per Post, sondern über das E-Mail-Postfach zum Kunden. Zudem werden Abonnements heute nicht mehr nur über Lastschrift und Bankeinzug bezahlt. Auch digitale Bezahldienste wie Amazon Payments, Paypal und Google Wallet erfreuen sich steigender Beliebtheit bei regelmäßigen Zahlungen. Durch entsprechende Vorsorge entlastet man seine Angehörigen.

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Was ist digitaler Nachlass – und was gehört zur Erbmasse?

Digitaler Nachlass: Am Anfang steht ein Überblick über die Erbmasse

Digitaler Nachlass beinhaltet alles, was ein Mensch auf seinem Computer, auf anderen digitalen Geräten wie Festplatten und Handys oder im Internet hinterlässt, wenn er stirbt. Die Hinterbliebenen stehen nach dem Tod vor der Herausforderung, mit diesem digitalen Erbe umzugehen.

Egal, ob man vorsorgen möchte oder das digitale Erbe eines Verstorbenen sichten und verwalten muss: Zunächst braucht man einen Überblick, was alles zur “digitalen Erbmasse” gehört. Ein Beispiel für das konkrete Vorgehen gibt es hier: Wie finde ich alle relevanten Online-Accounts eines Verstorbenen? 

Anmerkung: Es ist zu beachten, dass der Erb-Prozess gerade im Falle von Rechtsstreitigkeiten durchaus mehrere Monate dauern kann. Es empfiehlt sich, einen Anwalt zu konsultieren, um zu klären, wie und in welchem Umfang Computer, Profile und Lizenzen bis dahin genutzt werden dürfen! Beachten Sie bitte auch den Hinweis zu Rechtsthemen am Ende der Seite.

Digitaler Nachlass: Checkliste zur Bestimmung der Erbmasse

Die folgende Checkliste hilft dabei, Ordnung in das Chaos eines Nachlasses zu bringen. Alternativ kann sie genutzt werden, um die eigene Vorsorge zu organisieren. In unserer Download-Sektion gibt es eine kleine handliche Vorlage, das „Vorsorgeheft digitaler Nachlass“. Wer es noch ausführlicher möchte, kann unseren Ratgeber „Digitaler Nachlass“ als eBook erwerben.

1. Hardware, Dateien und Software (-Lizenzen)

Digitaler Nachlass liegt oft auf Rechnern – im Internet oder ganz profan zu HauseRelativ unstrittig ist, dass Computer-Hardware – von der PC-Maus bis zum Laptop, vom USB-Stick bis zum Smartphone – ganz regulär in das Eigentum der Erben oder der im Testament bedachten Parteien übergeht. Nicht abschließend geklärt ist hingegen, wie es um die konkreten Dateien auf diesen Geräten steht.

Im Falle von Software-Lizenzen (also der auf einem Rechner des Verstorbenen installierten oder nur von dort aus nutzbaren Computerprogramme) ist die Rechtslage ebenfalls nicht eindeutig. Erworbene Einzelplatzlizenzen sollten im Regelfall auch von den Erben legal nutzbar sein.

Beispiele für Hardware, Software und Dateien:

  • PCs, Monitore Laptops, Speichermedien wie USB-Sticks oder DVD-Roms, Smartphones, Drucker, … (analoger, physischer Nachlass)
  • Dateien auf dem Rechner wie Schriftstücke (.docx, .odt, .pdf), Bilder (.jpg, .png), Musik (.wav, .mp3), Videos (.mp4), HTML-Dateien, …
  • Dateien in Cloud-Diensten wie Dropbox, OneDrive, Google Drive, Copy, …
  • Software (installierte Programme, Zugriffsprogramme auf entfernte Software)

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