Neueste Entwicklungen im Nachlass-Streit: Zwangsgeldbeschluss gegen Facebook

Wie Heise, ZEIT und andere am Wochenende meldeten, wurde Facebook offenbar zu einem Zwangsgeld von 10.000 Euro verurteilt. Nach Angaben des Anwalts der Erben, Christian Pfaff, leistete Facebook dem BGH-Urteil aus dem Juli 2018 nicht ausreichend Folge.

Dateneinsicht vs. vollwertiger Login

Kurze Auffrischung: 2012 wurde ein damals 15-jähriges Mädchen von einer U-Bahn erfasst und kam ums Leben. Die Eltern wollten im Facebook-Account der Tochter und in deren privater Korrespondenz nach Hinweisen suchen, ob es sich um einen Suizid gehandelt haben könnte. Scheinbar kein Problem: Die Eltern verfügten über die Login-Daten der Tochter. Der Account war allerdings bereits in den Gedenkzustand versetzt worden – die Eltern waren folglich ausgesperrt. Also zogen sie vor Gericht, erst vors Landgericht Berlin, dann vors Kammergericht Berlin und schließlich vor den BGH.

In dritter und letzter Instanz verurteilte dieser Facebook im Juli 2018, den Eltern Zugriff zu gewähren: Diese hätten ein Recht darauf, den Vertrag anstelle der Erblasserin zu übernehmen und zu verwenden. Anscheinend hat Facebook den siegreichen Erben aber nur einen „USB-Stick mit einem 14.000 Seiten langen PDF-Dokument zur Verfügung gestellt“ (Heise). Der Anwalt hat nun ein Zwangsgeld erwirkt, um Facebook dazu zu bringen, vollen Zugriff zu gewähren.

Voller Zugriff: Aus Sicht von Facebook problematisch

Schenkt man Facebooks Argumentation Glauben, dann würde der Konzern der Familie gerne Zugriff gewähren. Allein:

Facebook erklärte, die Einrichtung eines „passiven Modus“, bei dem man auf Inhalte zugreifen, aber nicht darüber kommunizieren kann, sei technisch unmöglich. Im originalen, aktiven Modus verschickt ein Facebook-Profil beispielsweise auch selbsttätig Erinnerungen an Freunde. (Heise)

Und das beißt sich wohl mit anderen Pflichten Facebooks bzw. den Rechten anderer Nutzer.

Was Facebook mit diesem Schritt bezweckt, ist Spekulation: Spielt das Unternehmen auf Zeit? 10.000 Euro werden wohl nicht einmal in der Portokasse groß zu Buche schlagen. Facebook kann also weiter rechtliche Schritte prüfen. Ich halte es jedenfalls für unwahrscheinlich, dass Facebook klein beigeben und akzeptieren wird, dass das deutsche Erbrecht den Gedenkzustand, den Nachlasskontakt und die dahinterstehenden AGB-Sätze und Features aushebelt.

Was lernen wir daraus?

Der Vorfall offenbart, dass das ganze Thema „Nutzer-Accounts vererben“ doch nicht so einfach gelagert ist, wie sich das der Gesetzgeber und manche Anwälte vorstellen: Internationale Unternehmen zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen, ist schwierig. Zudem können die nationalen Gesetzgebungen verschiedener Länder einander widersprechen. Und das Erben von verschlüsselter Kommunikation, die in einem abgeschlossenen Okösystem liegt, ist nicht einfach vergleichbar mit Briefen, die sich im Hausflur stapeln. Man darf also gespannt sein, wie dieser Fall weitergeht.

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