Der als „Facebook-Fall“ bekannt gewordene Fall zum digitalen Nachlass wird in der nächsten Instanz weiterverhandelt. In einer Pressemeldung teilt der Bundesgerichtshof den Verhandlungstermin für den 21. Juni 2018, 10.00 Uhr mit.
BGH-Urteil im Facebook-Streit: Zugang heißt, sich hineinbegeben zu können
Es gibt ein neues Urteil im Facebook-Streit: Der den Eltern der Verstorbenen 15-Jährigen ausgehändigte USB-Stick reicht nicht. Der BGH hat entschieden, dass den Eltern (und Erben) des Mädchens vollständiger Zugriff … Weiterlesen …