Wie Heise, ZEIT und andere am Wochenende meldeten, wurde Facebook offenbar zu einem Zwangsgeld von 10.000 Euro verurteilt. Nach Angaben des Anwalts der Erben, Christian Pfaff, leistete Facebook dem BGH-Urteil … Weiterlesen …
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der FDP geantwortet, die das Thema digitaler Nachlass behandelt. Die FDP hatte nachgefragt, wie es um die Pläne der Regierung bestellt sei, digitale … Weiterlesen …
Jetzt ist es also soweit: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das lange erwartete Urteil im „Facebook-Fall“ verkündet, bei dem sich die Eltern eines mit 15 verstorbenen Mädchens und Facebook gegenüberstanden. Im … Weiterlesen …
Der als „Facebook-Fall“ bekannt gewordene Fall zum digitalen Nachlass wird in der nächsten Instanz weiterverhandelt. In einer Pressemeldung teilt der Bundesgerichtshof den Verhandlungstermin für den 21. Juni 2018, 10.00 Uhr mit.
Digitaler Nachlass ist das Medienthema der Stunde: Das Kammergericht Berlin hat gestern gegen die Eltern (und Erben) einer verstorbenen 15-Jährigen entschieden; der Zugriff aufs Facebook-Konto wird nicht vererbt. Prinzipiell trifft … Weiterlesen …
Im folgenden Debattenbeitrag schildert Dennis Schmolk, wie er (als juristischer Laie) das Urteil des LG Berlin zum Facebook-Erbe und die Berichterstattung zur Berufung wahrnimmt – und was er daran auszusetzen hat … Weiterlesen …
Die Rechtsanwältin Dr. Stephanie Herzog war und ist maßgeblich daran beteiligt, dass der digitale Nachlass im Deutschen Anwaltverein (DAV) zum Thema wurde. Sie ist Mitglied des Gesetzgebungsausschusses Erbrecht und des Geschäftsführenden … Weiterlesen …
Dr. Antonia Kapahnke (ehem. Kutscher) studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, wo sie auch zum Thema „Der digitale Nachlass“ promovierte (Rezension). Derzeit absolviert sie ihr Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. Auf der digina.16 wird sie die rechtlichen Rahmenbedingungen digitaler Erbschaften beleuchten. Einen Überblick liefert sie in diesem Gastbeitrag.
Dr. Antonia Kapahnke
Die Informationstechnologie verändert die Art und Weise, wie Menschen kommunizieren, sich informieren, organisieren, arbeiten und leben. Aus juristischer Sicht bringen neue Technologien auch immer neue Fragen mit sich. Angesichts der sich ständig ändernden Betätigungsfelder im Internet kann man vom Gesetzgeber kaum verlangen, dass er das „Internetrecht“ gesetzlich adäquat regelt. Vielmehr muss man die Probleme mit den vorhandenen Gesetzen und Methoden lösen.
Was ist digitaler Nachlass? Eine juristische Begriffsbestimmung
Es handelt sich nicht um einen einheitlichen Vermögensgegenstand, sondern um eine Vielzahl von Rechtspositionen. So sind beispielsweise Vertragsbeziehungen zu Host-, Access- oder E-Mail-Providern ebenso betroffen wie zu Anbietern sozialer Netzwerke oder virtueller Konten. Es zählen aber u.a. auch Eigentumsrechte an Hardware, Nutzungsrechte an der Software, Urheberrechte und Rechte an hinterlegten Bildern, Foreneinträgen und Blogs zum digitalen Vermögen. Schließlich gewinnen auch virtuelle Gegenstände und Bitcoins stetig an Bedeutung.
Thilo Zachow ist Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt IT- und Medienrecht. Unter digideath.de bietet er seine Dienste auch speziell in der digitalen Nachlasspflege an: Laut Beschreibung geht es bei digideath um den Umgang mit Daten und Äußerungen im Internet und den digitalen Nachlass. Grund genug, Thilo Zachow zu interviewen!
Herr Zachow, bei unseren Recherchen sind wir auf Ihrer Seite gelandet – die URL digideath.de hat eine klare Aussage und ich hätte zuerst eine Vor- oder Nachsorge-Plattform erwartet. Sie sind allerdings Rechtsanwalt. Wann und warum haben Sie sich auf digitalen Nachlass spezialisiert?
Thilo Zachow, Fachanwalt für IT-Recht
Die Spezialisierung hängt damit zusammen, dass ich als IT- und Urheberrechtler in der Praxis im Jahr 2014 mit den ersten Fällen konfrontiert wurde. Ich weiß noch, dass mich ein sehr kranker Mandant aufsuchte, der die außerordentliche Beendigung eines Internetsystemvertrags wünschte und ich das gegenüber dem Anbieter mit einem aus dem Mietrecht entliehenen Sonderkündigungsrecht bei dem Tod des Mieters begründete. Der Anbieter ging auf die Argumentation ein und die Erben mussten nicht in das Dauerschuldverhältnis des Erblassers zum Anbieter eintreten. Ein weiterer Fall betraf eine Witwe, deren verstorbener Ehemann im Internet diffamiert wurde.
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