Wenn ein Facebook-Nutzer stirbt, bekommen seine “Freunde” das zunächst nicht zwingend mit. Solange der Account existiert, gibt es Geburtstagsbenachrichtigungen, Freundschaftsempfehlungen und natürlich Interatkionen. Pinnwandeinträge oder persönliche Nachrichten an den Verstorbenen sind nicht nur für bekannte problematisch, die nie eine Antwort erhalten werden, sie können auch für Hinterbliebene belastend sein.
Diese müssen sich daher überlegen, was nach dem Tod eines Nutzers mit dessen Facebook-Account geschehen soll. Facebook selbst bietet dafür zwei Möglichkeiten an:
1. Den Facebook-Account eines verstorbenen Angehörigen löschen lassen
Inhalt
Ein Facebook-Konto kann nach dem Tod des Profilinhabers dauerhaft gelöscht werden. Danach ist kein Zugriff auf das Konto mehr möglich, die Statusmeldungen und Fotos werden innerhalb von 90 Tagen entfernt. Einige Daten, z.B. Nachrichten, die der Verstorbene an andere Nutzer geschickt hat, sind von dieser Löschung ausgenommen. (Anmerkung: Inwieweit man an die dauerhafte Löschung von Daten bei Facebook glaubt, ist natürlich individuelle Ansichtssache.)
Um zu veranlassen, dass der Account gelöscht wird, benötigt man ein offizielles Dokument, das den Tod belegt nachweist, dass man mit dem Verstorbenen verwandt war (eine Sterbeurkunde genügt oftmals). Nur nachweislich unmittelbare Verwandte des Toten können die Löschung in Auftrag geben. Das entsprechende Dokument ist hier hochzuladen:
https://www.facebook.com/help/contact/228813257197480
2. Den Facebook-Account eines Freundes oder Angehörigen in den Gedenkzustand versetzen lassen
Wenn man ein Facebook-Profil nicht dauerhaft löschen lassen möchte, kann man es alternativ in einen“Gedenkzustand” versetzen lassen. Damit wird das Profil zu einer Art Kondolenzbuch und Trauerstätte.
Neben dem Namen des Verstorbenen erscheint der Hinweis “In Erinnerung an”. Wichtig: Ab diesem Moment ist das Konto für künftige Login-Versuche gesperrt.
Je nach Privatsphäre-Einstellungen können Freunde weiterhin Meldungen auf der Pinnwand teilen, aber sie erhalten z.B. keine Geburtstagsbenachrichtigungen mehr. Eine Übersicht über die weiteren Merkmale eines Kontos im Gedenkzustand gibt es hier.
Um einen Facebook-Account in den Gedenkzustand zu versetzen, muss man nicht mit dem Verstorbenen verwandt gewesen sein – eine Todesanzeige o.ä. reicht als Nachweis aus. Diese lädt man hier hoch:
https://www.facebook.com/help/contact/651319028315841
Die inoffizielle Möglichkeit: selbst aktiv werden
Wenn den Hinterbliebenen Zugangsdaten zum Nutzer-Profil vorliegen, können sie auch selbst den Account löschen. Wie das geht, beschreibt dieser Artikel: . Außerdem ist es in diesem Fall möglich, das Profil weiter zu pflegen oder die Administratoren von Gruppen und Seiten anzupassen.
Achtung: Laut Allgemeiner Geschäftsbedingungen von Facebook ist es nicht erlaubt, sich in das Konto einer anderen Person einzuloggen. Zudem ist der Zugriff auf fremde Daten (also bspw. von Chat-Partnern des Verstorbenen) laut §202a StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/202a.html) möglicherweise strafbar. Ist der Weg über den Login in das Konto des Verstorbenen unumgänglich, z.B. wenn es um die Sicherstellung wichtiger Daten geht, sollten sich Hinterbliebene auf jeden Fall rechtlichen Rat einholen.
Welche Möglichkeit soll ich wählen?
Welche Möglichkeit man wählt, ist eine individuelle Entscheidung. Ein Argument für die endgültige Löschung: Der Verstorbene hat schon zu Lebzeiten mit den Datenschutzbedingungen oder dem Geschäftsmodell von Facebook gehadert ha. Auch wenn der Verstorbene Facebook nur selten genutzt hat, kann die Profillöschung die richtige Lösung sein.
Für den Gedenkzustand spricht, wenn der Verstorbene sehr aktiv war und viele Freunde hatte – zu denen ggf. kein anderweitiger Kontakt bestand oder besteht. Das Facebook-Gedenkprofil kann dann die Funktion einer virtuellen Grabstätte oder Gedenkseite einnehmen – Bekannte können sie aktiv zur Erinnerung aufsuchen und sich ggf. auch mit anderen Trauernden austauschen.
Man muss diese Entscheidung auch nicht alleine fällen. Enge Facebook-Kontakte des Verstorbenen können helfen, die passende Lösung zu wählen.
Der Nachlasskontakt – eine gute Gelegenheit, schon zu Lebzeiten Vorsorge zu treffen
Um zu Lebzeiten sicherzustellen, dass nach dem eigenen Tod eine bestimmte Person den Facebook-Account verwaltet, kann man in Facebook über Einstellungen/Sicherheit/Nachlasskontakt ein anderes Facebook-Mitglied als einen so genannten Nachlasskontakt einsetzen. Dieser kann eine letzte Meldung verfassen, Freundschaftsanfragen beantworten oder das Profilbild aktualisieren. Er hat allerdings keinen Zugriff auf die persönlichen Nachrichten und kann nachträglich auch keine Beiträge des Verstorbenen löschen. Wenn man es ihm erlaubt, kann er zusätzlich eine Kopie der geteilten Inhalte herunterladen.
Facebook bietet hier eine Übersicht über alle Rechte des Nachlasskontakts, zusammen mit dem Hinweis, dass es zukünftig womöglich weitere Handlungsmöglichkeiten für diese Rolle geben wird. Wer sich für das Thema interessiert, verfolgt am besten mit, wie Facebook die neue Funktion aus- und umbaut. Man sollte sich auch überlegen, inwieweit man dem Nachlasskontakt konkrete Handlungsanweisungen, z.B. für einen Abschiedspost, zukommen lässt – und ob man ihn über die voreingestellte Facebook-Benachrichtigung hinaus über seine neue Rolle informiert.
Achtung: Um einen Nachlasskontakt einsetzen zu können, muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Zudem ist unklar, ob der Nachlasskontakt mit dem deutschen Erbrecht vereinbar ist, sofern es sich beim eingesetzten Kontakt nicht auch um einen gesetzlichen Erben handelt.
Löschung des Facebook-Accounts nach dem Tod schon zu Lebzeiten beauftragen
Über denselben Weg, wie man den Nachlasskontakt einsetzt (Facebook/ Einstellungen/Sicherheit/Nachlasskontakt), kann man auch die dauerhafte Entfernung seines Facebook-Kontos nach seinem Tod beantragen. Die einzige Voraussetzung für die Umsetzung dieses Willens besteht darin, dass jemand Facebook über den Tod des Account-Inhabers informiert. Man kann hierfür Freunde sensibilisieren oder auch in einer digitalen Datenverfügung einen entsprechenden Vermerk hinterlassen.
Fazit: Vielfältige Möglichkeiten der Vor- und Nachsorge bei Facebook
Positiv ist, dass Facebook einer der wenigen Online-Services ist, die Vorsorgemöglichkeiten und Hilfe für Hinterbliebene anbieten. Das liegt sicherlich an der schieren Masse der Todesfälle, die laut Hochrechnungen irgendwann größer als die Menge der lebenden Nutzer sein könnte. (Ein anders großes Beispiel ist Google.) Man kann bereits zu Lebzeiten mit nur wenigen Klicks entscheiden, wie nach dem eigenen Tod mit dem Facebook-Account verfahren werden soll. Für die Hinterbliebenen ist diese Aufgabe zwar etwas aufwändiger, mit Gedenkzustand und Profillöschung sind aber die wichtigsten Anwendungsfälle berücksichtigt.
Leider weist der Service noch Lücken auf: So verwaisen Seiten und Gruppen, deren einziger Administrator verstorben ist. Um sie zu retten, muss man bei Facebook einen Antrag auf die entsprechenden Rechte stellt.
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Was macht man wenn man das Passwort von dem Verstorbenen nicht kennt.
L.g