Digitaler Nachlass aus juristischer Perspektive – Gastbeitrag von Dr. Antonia Kapahnke

Dr. Antonia Kapahnke (ehem. Kutscher) studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, wo sie auch zum Thema „Der digitale Nachlass“  promovierte (Rezension). Derzeit absolviert sie ihr Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. Auf der digina.16 wird sie die rechtlichen Rahmenbedingungen digitaler Erbschaften beleuchten. Einen Überblick liefert sie in diesem Gastbeitrag.

Digitaler Nachlass aus juristischer Perspektive: Dr. Antonia Kapahnke
Dr. Antonia Kapahnke

Die Informationstechnologie verändert die Art und Weise, wie Menschen kommunizieren, sich informieren, organisieren, arbeiten und leben. Aus juristischer Sicht bringen neue Technologien auch immer neue Fragen mit sich. Angesichts der sich ständig ändernden Betätigungsfelder im Internet kann man vom Gesetzgeber kaum verlangen, dass er das „Internetrecht“ gesetzlich adäquat regelt. Vielmehr muss man die Probleme mit den vorhandenen Gesetzen und Methoden lösen.

Was ist digitaler Nachlass? Eine juristische Begriffsbestimmung

Es handelt sich nicht um einen einheitlichen Vermögensgegenstand, sondern um eine Vielzahl von Rechtspositionen. So sind beispielsweise Vertragsbeziehungen zu Host-, Access- oder E-Mail-Providern ebenso betroffen wie zu Anbietern sozialer Netzwerke oder virtueller Konten. Es zählen aber u.a. auch Eigentumsrechte an Hardware, Nutzungsrechte an der Software, Urheberrechte und Rechte an hinterlegten Bildern, Foreneinträgen und Blogs zum digitalen Vermögen. Schließlich gewinnen auch virtuelle Gegenstände und Bitcoins stetig an Bedeutung.

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digideath.de – Rechtsanwalt Thilo Zachow im Interview

Beitragsgrafik: Unbeschriftete Wegweiser vor Himmel mit Wolken

Thilo Zachow ist Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt IT- und Medienrecht. Unter digideath.de bietet er seine Dienste auch speziell in der digitalen Nachlasspflege an: Laut Beschreibung geht es bei digideath um den Umgang mit Daten und Äußerungen im Internet und den digitalen Nachlass. Grund genug, Thilo Zachow zu interviewen!

Herr Zachow, bei unseren Recherchen sind wir auf Ihrer Seite gelandet – die URL digideath.de hat eine klare Aussage und ich hätte zuerst eine Vor- oder Nachsorge-Plattform erwartet. Sie sind allerdings Rechtsanwalt. Wann und warum haben Sie sich auf digitalen Nachlass spezialisiert?

Thilo Zachow, Fachanwalt für IT-Recht
Thilo Zachow, Fachanwalt für IT-Recht

Die Spezialisierung hängt damit zusammen, dass ich als IT- und Urheberrechtler in der Praxis im Jahr 2014 mit den ersten Fällen konfrontiert wurde. Ich weiß noch, dass mich ein sehr kranker Mandant aufsuchte, der die außerordentliche Beendigung eines Internetsystemvertrags wünschte und ich das gegenüber dem Anbieter mit einem aus dem Mietrecht entliehenen Sonderkündigungsrecht bei dem Tod des Mieters begründete. Der Anbieter ging auf die Argumentation ein und die Erben mussten nicht in das Dauerschuldverhältnis des Erblassers zum Anbieter eintreten. Ein weiterer Fall betraf eine Witwe, deren verstorbener Ehemann im Internet diffamiert wurde.

 

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