Dr. Antonia Kapahnke (ehem. Kutscher) studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, wo sie auch zum Thema „Der digitale Nachlass“ promovierte (Rezension). Derzeit absolviert sie ihr Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. Auf der digina.16 wird sie die rechtlichen Rahmenbedingungen digitaler Erbschaften beleuchten. Einen Überblick liefert sie in diesem Gastbeitrag.
Die Informationstechnologie verändert die Art und Weise, wie Menschen kommunizieren, sich informieren, organisieren, arbeiten und leben. Aus juristischer Sicht bringen neue Technologien auch immer neue Fragen mit sich. Angesichts der sich ständig ändernden Betätigungsfelder im Internet kann man vom Gesetzgeber kaum verlangen, dass er das „Internetrecht“ gesetzlich adäquat regelt. Vielmehr muss man die Probleme mit den vorhandenen Gesetzen und Methoden lösen.
Was ist digitaler Nachlass? Eine juristische Begriffsbestimmung
Es handelt sich nicht um einen einheitlichen Vermögensgegenstand, sondern um eine Vielzahl von Rechtspositionen. So sind beispielsweise Vertragsbeziehungen zu Host-, Access- oder E-Mail-Providern ebenso betroffen wie zu Anbietern sozialer Netzwerke oder virtueller Konten. Es zählen aber u.a. auch Eigentumsrechte an Hardware, Nutzungsrechte an der Software, Urheberrechte und Rechte an hinterlegten Bildern, Foreneinträgen und Blogs zum digitalen Vermögen. Schließlich gewinnen auch virtuelle Gegenstände und Bitcoins stetig an Bedeutung.
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