Der als „Facebook-Fall“ bekannt gewordene Fall zum digitalen Nachlass wird in der nächsten Instanz weiterverhandelt. In einer Pressemeldung teilt der Bundesgerichtshof den Verhandlungstermin für den 21. Juni 2018, 10.00 Uhr mit.
Der Streit zwischen den Eltern, die ihre Tochter 2012 bei einem U-Bahn-Unfall in Berlin verloren haben, und Facebook um die Zugangsdaten zum FB-Konto der Tochter hat in den letzten Monaten viel Aufmerksamkeit erhalten (z. B. MDR-Beitrag zum digitalen Nachlass bei Exakt – Die Story). Bis heute sind die Todesumstände nicht abschließend geklärt, vieles deutet auf einen Suizid hin. Obwohl die Eltern die Zugangsdaten hatten, konnten sie sich bei der Suche nach Antworten nicht mehr in das Facebook-Konto ihrer Tochter einloggen – das Profil war bereits in den Facebook-Gedenkzustand versetzt.
Bisheriger Prozessverlauf
„Das Landgericht hat die Beklagte [Facebook, Anm. d. Red.] verurteilt, der Erbengemeinschaft Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten der Verstorbenen bei dem sozialen Netzwerk unter deren Nutzerkonto zu gewähren. Auf die Berufung der Beklagten hat das Kammergericht die Klage insgesamt abgewiesen.
Mit der vom Kammergericht zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin [Mutter der verstorbenen 15-jährigen, Anm. d. Red.] ihre Klageanträge weiter.“
Vorinstanzen:
LG Berlin – Entscheidung vom 17.12.2015 – 20 O 172/15 [ein Debattenbeitrag zum Urteil des Landgerichts Berlin]
KG Berlin – Entscheidung vom 31.5.2017 – 21 U 9/16“ [eine Einschätzung zum Urteil des Kammergerichts Berlin]
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