Notizen zum digitalen Nachlass – Januar 2018

Beiträge, Meldungen und Veranstaltungen zum digitalen Nachlass nehmen kontinuierlich zu, von kurios bis wegweisend ist alles mit dabei. Hier eine ganz subjektive Zusammenstellung aus unserer digital.danach-Redaktion, u. a.  zu einem Symposion, der Bild-Zeitung und den geschätzten US-Facebook-Toten für 2018.

Symposion zum digitalen Nachlass

Inhalt

Am 25.01.2018 luden DeutscherAnwaltVerein und der Deutsche Jursitentag e.V. zu einem gemeinsamen Symposion in Berlin ein: Unter dem Thema Digitaler Nachlass – eine Aufgabe für den Gesetzgeber diskutierten „Praktiker und Wissenschaftler über den aktuellen rechtlichen Stand, Probleme der Anbieter (z.B. Google), das Internationale Privatrecht und den Stand der Politik“. Als Referent*innen waren unter anderem Dr. Stephanie Herzog (DAV), Annegret König (Google) und Prof. Dr. Anatol Dutta, (Ludwig-Maximilians-Universität München) angekündigt.

Anlass für das Symposion war, die Entwicklungen der letzten Jahre zu diskutieren:

  • 2013: Die Ausschüsse Erbrecht, Informationstechnologie und Verfassungsrecht des Deutschen Anwaltvereins gehen in einer DAV-Initiativstellungnahme Nr. 34/2013 Fragen zum digitalen Nachlass nach
  • Ab 2015 setzt sich die Länderarbeitsgruppe „Digitaler Neustart“ der Justizministerkonferenz mit dem Thema auseinander
  • 2017 legt die Länderarbeitsgruppe „Digitaler Neustart“ einen Abschlussbericht vor und sieht „(ebenfalls) gesetzgeberischen Handlungsbedarf“
  • Im ersten Facebook-Fall setzt sich die Justiz mit dem Thema auseinander. Er hat „nach Urteilen des LG Berlin (20 O 172/15) und des Kammergerichts (21 U 9/16) nun den BGH erreicht“ 

Ergebnis des Symposions: Die Teilnehmer waren sich einig, dass

„klarstellende Ergänzungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) erforderlich [seien], um Rechtsunsicherheit rund um den Digitalen Nachlass zu lösen.“

Bildzeitung: Justizminister-Statements zum digitalen Nachlass

Die Bildzeitung titelte Ende Januar: Justizminister fordern: Facebook-Account muss im Todesfall vererbbar sein! Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) und Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) haben der Bild-Zeitung jeweils ein Statement zum Thema digitaler Nachlass und Vererbbarkeit abgegeben. Der kurze Beitrag steht ebenfalls in Bezug zum „Facebook-Fall“, insbesondere dem Urteil des Kammergerichts Berlin (siehe auch oben). Seitdem wird auch öffentlich verstärkt diskutiert, ob es in Gesetzgebung und Rechtsprechung Nachbesserungsbedarf gibt, wenn es um digitales Erbe geht. Ja, unbedingt, heißt es von vielen Seiten. „Eigentlich nicht“, meint man z. B. bei Digital Heritage, einem Vorsorgeservice mit zwei Juristen im Gründungsteam,

„die Rechtsprechung ist noch am Anfang, aber es wird sich eine höchstrichterliche Rechtsprechung herauskristallisieren, die hoffentlich die richtige Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten des Verstorbenen und den (Eigentums-)Rechten der Erben findet. Auch bedarf es keiner Gesetzesänderung, sondern einer Auslegung der Gesetze durch Rechtsprechung und Literatur.“

Justiz oder Verbraucherschutz? Digitaler Nachlass als Thema für Ministerien

Wo das Thema politisch angesiedelt sein könnte, beschäftigte noch im Dezember auch die Bayerische Staatszeitung. Dort hieß es vor einem guten Monat:

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz fühlt sich allerdings nicht zuständig. „Es ist Sache der Unternehmen, praktikable Lösungen für den Tod ihres Vertragspartners vorzuschlagen“, heißt es aus Berlin. Das bayerische Verbraucherschutzministerium hingegen sieht Handlungsbedarf. Derzeit werde geprüft, inwieweit ein Zugriff auf Konten und Kommunikation von Verstorbenen notwendig sein kann, „um Verbindlichkeiten aus online geschlossenen Verträgen prüfen und regeln zu können“, sagt ein Sprecher von Ministerin Ulrike Scharf (CSU). Außerdem versuche das Zentrum Digitalisierung.Bayern mit dem Projekt „Verbraucherbelange in der Digitalisierung“ Politik, Wirtschaft und Bürger für das Thema „digitaler Nachlass“ zu sensibilisieren.

Der erste Schritt des ZD.B in diese Richtung war übrigens die finanzielle Unterstützung unserer Konferenz zum digitalen Nachlass in München, der digina 2017.

 

Schätzung: Todesfälle unter US-amerikanischen Facebook-Nutzern für 2018

Evan Carroll von „The Digital Beyond“ (der englischsprachige Web-Quelle zum digitalen Nachlass | Interview) hat schon einmal für das Jahr 2016 geschätzt, wie viele amerikanische Facebook-Nutzer sterben könnten. Jetzt hat er sein Rechenbeispiel für 2018 weitergeführt: 

1.7 Million U.S. Facebook Users Will Pass Away in 2018

Zu seinen geschätzten Zahlen kommt er nach einer Berechnung, die er von Nathan Lustig und Jesse Davis („founders of Entrustet, which was later acquired by SecureSafe“) übernommen hat. Die beiden hatten sie für 2010, 2011 und 2012 durchgeführt. Hier gehts zu den Tabellen bei The Digital Beyond.

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