Der CSU-Arbeitskreis für Netzpolitik (CSUnet) reagiert mit einer Pressemeldung auf das Statement des Bayerischen Justizministers Winfried Bausback zum digitalen Nachlass. Er hatte sich Ende Januar gegenüber der Bild-Zeitung zum „Erbrecht 2.0“ geäußert (wir berichteten). CSUnet-Vorsitzende Dorothee Bär begrüßt die Initiative des Kollegen:
CSUnet: Ein modernes Erbrecht 2.0 muss dafür sorgen, dass Hinterbliebene nicht ohnmächtig vor dem virtuellen Nachlass ihres Verstorbenen stehen
„Es ist schlimm, wenn Angehörige, die den gerade erst erlittenen Verlust eines geliebten Menschen verkraften müssen, ohnmächtig vor der virtuellen Identität ihres Angehörigen stehen und Internetkonzerne ihnen den Zugang zum digitalen Nachlass verweigern“, beklagt Dorothee Bär, die Vorsitzende des CSU-Arbeitskreises für Netzpolitik (CSUnet) und stellvertretende CSU-Parteivorsitzende. Sie begrüßt deshalb ausdrücklich den Vorstoß ihres bayerischen Kollegen, Justizminister Winfried Bausback, der klargestellt hat, dass im Erbrecht 2.0 nichts anderes gelten darf als in der analogen Welt. Sprich: Dass der Erbe allein über den digitalen Nachlass entscheiden können muss.
Wenn keine Einwilligung des Verstorbenen und seiner Kommunikationspartner vorliegt, wird erbberechtigten Angehörigen aufgrund der momentanen Rechtslage der Zugang zu solchen Konten verweigert, unter anderem unter Verweis auf das Fernmeldegeheimnis und den Schutz der Kommunikation mit Dritten.
„Im schlimmsten Fall führe das digitale Abbild des verstorbenen Angehörigen ein virtuelles Eigenleben, was für Familien und Nahestehende sehr belastend sein kann“, so die CSU-Netzpolitikerin.
„Unser Leben spielt zunehmend digital ab. Ob Logins für Social Media Accounts, Zugriff auf digitalen Besitz wie E-Books oder PIN-Codes fürs Handy: Erinnerungen, Erlebnisse und Kommunikationen bestehen vielfach nur noch digital. Hier sind klarstellende Ergänzungen im Telekommunikationsgesetz erforderlich, um bestehende Rechtsunsicherheiten zu lösen. Ein Provider muss den digitalen Nachlass an die Erben herausgeben dürfen“, so Bär weiter. Es sei doch auch unvorstellbar, dass ein Fotoalbum oder ein Tagebuch eines Verstorbenen vor den Hinterbliebenen zurückgehalten werde.
Zu diesem Thema brauche es eine gesamtgesellschaftliche Sensibilisierung. Ähnlich wie bei der Patientenverfügung müssten Bürgerinnen und Bürger über solche Themen informiert und dazu angehalten werden, Vorsorge zu treffen. Bär abschließend: „Eine Art Aufklärungskampagne könnte über die Bundeszentrale für politische Bildung erfolgen“.
(Presseerklärung CSUnet, 31.01.2018)
Beim letzten Parteitag der CSU am 15./16.Dezember 2017 in Nürnberg wurde positiv darüber abgestimmt, dass die Politik zum Thema digitaler Nachlass aktiver werden muss. Dass das Thema auf den Tisch kam, ist u. a. dem Engagement des Organisationsteams der digina, der Konferenz zum digitalen Nachlass, zu verdanken.
Wünschenswert wäre es doch zudem, wenn man nicht nur Digitales vererben, sondern auch das Erbe digital managen könnte.
Aus meiner Sicht müsste es möglich gemacht werden, den Nachlass umfassend digital zu managen. D.h. jemand der vorsorgt, kümmert sich im Idealfall darum, was im Falle eines Falles mit seinen Onlineaccounts, digitalen Geräten etc. passieren soll (da ist es nämlich keineswegs sicher, dass ein Erbe alleine oder gar eine Erbengemeinschaft die richtige Adresse für Parship-Konten u.ä. ist).
Außerdem sollte derjenige dann auch gleich alle anderen Dinge digital rechtsverbindlich hinterlegen können, also das Testament nicht nur notariell bzw. handschriftlich, sondern auch authentifiziert in einer digitalen Form. Damit wäre eine wesentlich einfachere umfassende und immer aktuelle Nachlassregelung möglich.
@Martin Bauer: „Nachlass digital managen“. Vorsorgevollmacht ausstellen, in der sämtliche notwendigen Daten erfasst sind (Accounts, Zugänge und Angaben dazu, wer was mit welchem Account machen soll. In München gibt es eine Firma, die uns genau so eine Liste gemacht hat. Hervorragend!