“Wir richten uns an Menschen, die zum ersten Mal Verantwortung für andere tragen”: exmedio im Interview

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Christoph Huebner, Gründer und Geschäftsführer von exmedio, im Interview rund um Vorsorge, Verantwortung und bürokratische Hürden.

Wer ist exmedio – und was macht ihr mit digitalem Nachlass?
Freunde informieren, Verträge kündigen und Online-Accounts löschen – das sind im Wesentlichen die Leistungen von exmedio. Wir haben die Firma mit einem kleinen Team von Spezialisten im Sommer 2015 gegründet und sind Anfang September mit einer ersten Version online gegangen.

Daniela Friedrich, Christoph Huebner und Irene Hallof von exmedio
Daniela Friedrich, Christoph Huebner und Irene Hallof von exmedio

Woher kam die Idee zu exmedio und wie entstand ein Unternehmen daraus?
Der erste Schritt auf dem Weg zur Gründung zu exmedio war schon 2007 der Gedanke, eine Lösung zu entwickeln, die Freunde informiert, wenn einem etwas passiert. In einer zunehmend mobilen Gesellschaft mit weltweiten Netzwerken spricht sich das nämlich nicht mehr so schnell zu den richtigen Leuten herum wie früher im Dorf. Die weiteren Leistungen, wie den Hinterbliebenen die Bürokratie abzunehmen, kamen dann bei der weiteren Konzeption quasi zwangsläufig dazu.

Dazu habe ich mir die Leute gesucht, die ich für das perfekte Team gebraucht habe: Eine Juristin und Spezialisten für hochsichere Webanwendungen.

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Virtuelle Unsterblichkeit

Künstliche Intelligenz und Automatisierung sollen zur virtuellen Unsterblichkeit verhelfen. Obskurer Trend, dumme Idee oder sinnvolle “Vorsorgeleistung”? Auf verschiedenen, bislang ausschließlich nicht-deutschen Seiten bieten Unternehmen “virtuelle Unsterblichkeit” an. Einige Dienste sind bereits wieder offline gegangen (wie virtualeternity.com), andere spuken in Social-Media-News und Tech-Portalen weiterhin herum, und es entstehen auch regelmäßig neue Portale.

Was die Dienste anbieten

Gemeinsam ist den Diensten, dass sie im Gegensatz zu Gedenkseiten keinen statischen Gedenk-Ort anbieten, sondern eine Art “virtuelle Repräsentation” des Verstorbenen sind. Dazu werden Ansätze künstlicher Intelligenz mit Erkenntnissen über die Online-Aktivitäten des Verstorbenen kombiniert.

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„Bestatter, Internet-Nutzer und Hinterbliebene sensibilisieren“: Pacem Digital-Gründer Marko Kunig im Interview

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Marko Kunig
Marko Kunig (c) privat

Marko Kunig, 34, gründet gerade sein Datenlöschungs-Startup “Pacem Digital”. Wir haben ihn im Münchner Tap House getroffen und uns alles über das neue Unternehmen im Bereich digitaler Nachlassverwaltung erzählen lassen.

d.d: Hallo Herr Kunig! Zunächst: Was ist „Pacem Digital“ und welches Problem löst Ihr Service?

M.K.: „Pacem Digital“ ist ein Angebot zur Nachlassvorsorge und -verwaltung im Internet, wir kümmern uns also um das, was man „digitalen Nachlass“ nennt.

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Streaming- und Abo-Dienste: Filme, Serien, Musik, Hörbücher (Teil 1)

Grafik mit einer Note und Schriftzug "Streaming: Musik"

Wer viele Serien guckt, gerne Hörbüchern lauscht oder regelmäßig Musik hört, hat häufig eine Flatrate gebucht. Wir zeigen im ersten Teil unserer Streaming-Artikelreihe, was mit den Inhalten nach dem Tod des Abonnenten geschieht.

Welche Dienste könnte der Verstorbene genutzt haben?

Zu den beliebtesten legalen Streaming-Anbietern (kostenpflichtige Statistik von Statista) von Filmen und TV-Serien zählen Amazon Instant Video, Maxdome, Watchever, iTunes und Google Play. Amazons Service liegt dabei mit einem Marktanteil von 38% (vor allem Prime-Kunden mit Instant-Zugriff) einsam an der Spitze, mit je 11% folgen Maxdome, Google Play und iTunes.

Im Bereich Musik gibt es momentan noch kaum einsehbare Nutzungsstatistiken. YouTube macht noch immer einen großen Anteil aus. In der Presse werden die Streaming-Dienste Spotify, Soundcloud und last.fm am häufigsten erwähnt. Den Marktüberblick erschwert, dass die Portale nur wenige ausgewählte Daten veröffentlichen. Zudem bleibt der MP3-Download, also der Kauf von Einzeltiteln oder Alben, weiterhin eine beliebte Alternative zum Streaming.

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Websites und Blogs nach dem Tod ihres Betreibers finden und verwalten

Bild eines Laptops mit Schriftzug "Websites finden"

Viele Menschen haben eine „eigene“ Website mit eigener .de- oder .com-Domain und eigenen Inhalten – für ihren Beruf, ihren Nebenerwerb, für einen Verein oder zu einem Hobby. Andere betreiben Blogs bei Dienstleistern wie WordPress.com oder Medium.com oder sie verwalten ein Forum, ein Social Network oder einen Spieleserver. Im Fall kostenpflichtiger Dienste kann es passieren, dass diese nach dem Tod des Verantwortlichen abgeschaltet werden oder nicht mehr erreichbar sind – etwa, weil die Kosten für eine Domain nicht mehr bezahlt werden.

Bei selbstgehosteten Inhalten können Zahlungsausfälle darüber hinaus dazu führen, dass Daten gelöscht werden, weil der Webspace-Vertrag endet. Andererseits können Daten, die nach dem Willen des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen aus dem WWW verschwinden hätten sollen, weiterhin auffindbar sein. Wer einen digitalen Nachlass zu verwalten hat, muss sich also auf jeden Fall Gedanken um hinterlassene Websites und Blogs machen.

Wie kann man die Seiten des Verstorbenen erhalten?

Der Verstorbene hat möglicherweise viel Zeit und Energie in eine Webprojekt gesteckt und gute Inhalte generiert. Daher möchten viele Angehörige, aber auch andere an den Projekten Beteiligte, dafür sorgen, dass Websites verfügbar bleiben.

Zum Erhalt der Seiten besteht einerseits die Möglichkeit, die Verträge bei bestehenden Dienstleistern zu übernehmen. Normalerweise werden diese Verträge vererbt, aber es schadet nicht, mit den Providern Kontakt aufzunehmen, um sicherzugehen und das Erbe zu regeln.

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