Es gibt ein neues Urteil im Facebook-Streit: Der den Eltern der Verstorbenen 15-Jährigen ausgehändigte USB-Stick reicht nicht. Der BGH hat entschieden, dass den Eltern (und Erben) des Mädchens vollständiger Zugriff auf das Konto zu gewähren sei.
Wem also daran gelegen ist, dass die eigenen Inhalte und Kommunikationen nach dem Tod nicht an die Erben fallen, muss vorsorgen. Die nächsten Jahre (und Urteile) werden zeigen, welche Möglichkeiten der Vorsorge dafür taugen. Zu denken wäre beispielsweise an Vermächtnisse für einzelne Nutzungsverträge oder generelle testamentarische Verfügungen.
Zu den Hintergründen:
- Urteile (LG Berlin 2016, LG Berlin 2017, KG Berlin 2017, BGH 2018)
- Zwangsgeld gegen Facebook wegen unzureichendem Zugriff (2019)