Bitcoin & Co.: Was passiert mit Digitalwährungen nach dem Tod?

Zuletzt aktualisiert: Januar 2016

Bitcoin ist echtes Geld, wie der Europäische Gerichtshof zumindest für Steuerfragen entschieden hat. Auch, wenn der Kurs in den letzten Jahren zwischen 150 und über 1000 Euro pendelte, ist anzunehmen, dass Bitcoins weiterhin Wert behalten werden. Ungeklärt ist bis dato, was mit Kryptowährungen (wozu neben Bitcoin auch hunderte „Altcoins“ wie LiteCoin, Ethereums Ether, Monero, zCash und andere zählen) passiert, wenn der Besitzer verstirbt. Daher geben wir hier einige Vorsorge-Praxistipps.

Tipp 1: Aufbewahrung und Backups

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Bitcoins sind an sich nicht mehr als Information: In einer “Geldbörsen-Datei”, der wallet.dat, sind Zeichenfolgen gespeichert, die den Besitzer der Datei zum Besitzer von einer bestimmten Menge der Währung machen. Das kann man sich vorstellen wie ein reines Nummernkonto: Wer die Nummer kennt, besitzt das Konto.

Daher ist es für die dauerhafte Lagerung von Bitcoins essenziell, dass diese Datei nicht beschädigt wird, aber auch nicht entwendet werden kann. Es bietet sich folglich an, regelmäßige, verschlüsselte Backups der Datei anzufertigen und an mehreren Orten zu lagern. Beispielsweise könnte man die Datei verschlüsselt (zum Beispiel mit AES Crypt) auf einem USB-Stick, in einem Dropbox-Verzeichnis und auf dem heimischen PC speichern.

Für die Hinterbliebenen ist in diesem Szenario wichtig, den Ablageort der aktuellsten wallet.dat, das Verschlüsselungstool und das Passwort zu kennen.

Tipp 2: Angehörige über Bitcoins informieren

Bitcoin ist (noch) ein Nischenthema. Daher ist es umso wichtiger, Angehörige schon vorab darüber zu informieren, dass es sich bei Bitcoin um eine virtuelle Währung handelt und dass man selbst Bitcoins besitzt. Auch die grobe Funktionsweise sollte erklärt werden.

Hilfreich ist, wenn den Angehörigen ebenfalls erklärt wird, was sie nach dem Tod des Besitzers mit Bitcoins tun können, wie sie sich in andere Devisen tauschen lassen und wer im Zweifelsfall helfen kann.

Bitcoin.org bietet einen Überblick über gängige Wallets, darunter auch Web-Services.
Bitcoin.org bietet einen Überblick über gängige Wallets, darunter auch Web-Services.

Tipp 3: Wallet-Dienste für Bitcoin

Wer (trotz gewisser Sicherheitsbedenken) Wallet-Dienste wie BitGo nutzt, kann die Zugangsdaten zu diesem Service vererben. Dadurch entfallen einige technische Hürden für Hinterbliebene.

Tipp 4: Eher nicht am Fiskus vorbei

Gerade, wer einen Altbestand an Bitcoins hat, hat diesen vermutlich weitgehend anonym erworben. Die Möglichkeit zum Bitcoin-Kauf über Banken wie die Fidor Bank existiert erst seit kurzer Zeit – vorher waren anonyme Käufe über Portale wie Mt. Gox (inzwischen nicht mehr am Markt) oder Prepaid-Kreditkarten die Regel.

Anonymität legt nahe, dass sich das Geld (und damit das Erbe) gut vor dem Fiskus verstecken lässt. Das ist allerdings nicht nur illegal, es hat zudem mehrere Nebeneffekte:

  • Die Anonymität ist nur scheinbar vorhanden, da alle Transaktionen, die jemals mit einer Bitcoin (oder Teilen davon) vorgenommen wurden, in alle Ewigkeit gespeichert werden
  • Das Geld kann schwer in Waren, Dienstleistungen oder Devisen umgetauscht werden – wie bei jeder Form von Schwarzgeld
  • Sollte die Wallet.dat (in einer beliebigen Kopie) in die falschen Hände gelangen, ist das Erbe womöglich bald verschwunden – ohne die Möglichkeit der juristischen Verfolgung

Die Hinterbliebenen müssen das Geld also weiterhin verstecken, was insbesondere dann kompliziert werden könnte, wenn die hinter Bitcoin steckende Blockchain-Technologie weitere Verbreitung findet.

Es bleibt eine Abwägungssache, ob man das Geld “meldet”. Zudem ist bislang nicht bekannt, ob und in welcher Höhe bzw. auf Grundlage welchen Kurses Erbschaftssteuer bei Bitcoin anfällt.

Linktipp: Vorsorge in der Praxis

Eine ausführliche Praxis-Beschreibung findet sich bei bitcoin.com sowie in Übersetzung bei coinwelt.de. Die Grundlage dieser Lösung sind Stift, Papier und die Einführung einer vertrauenswürdigen Person. 

Fazit: Vorsorge zählt!

Um sicherzugehen, dass Bitcoins nach dem Tod nicht im Daten-Nirvana verschwinden, muss vorgesorgt werden – andernfalls ist es reine Glückssache, ob ein Angehöriger die Datei a) findet und b) zu verwenden weiß. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden sich in den nächsten Jahren sicherlich verschieben (falls Bitcoin dann noch eine relevante Währung darstellen und nicht untergegangen sein sollte). Zu hoffen ist auch, dass dadurch mehr Rechtssicherheit und entsteht, gerade auch in Fragen des Erbes. Bis dahin bleibt nur, ausreichende Vorkehrungen zu treffen.

5 Gedanken zu „Bitcoin & Co.: Was passiert mit Digitalwährungen nach dem Tod?“

    • Hallo Herr Kalt, wenn es die begründete Vermutung gibt, dass eine Verstorbene oder ein Verstorbener digitale Währungen auf der eigenen Festplatte oder auf einem Marktplatz gehalten hat, könnten die Erben überlegen, jemanden mit Kenntnissen im Bereich IT-Forensik einzuschalten. Dadurch können u.U. zumindest Wallets auf dem Rechner oder Zugänge zu Plattformen gefunden werden. (Im letzteren Fall kann natürlich auch der Diensteanbieter helfen – die Erben treten ja auch in den Vertrag mit Marktplätzen oder Plattformen als Rechtsnachfolger ein.) Falls Sie zur erbrechtlichen Seite Fragen haben (wenn etwa strittig ist, ob Ihnen Ihr Freund diesen Vermögensteil vererbt oder vermacht hat), kann Ihnen ein Anwalt am besten helfen.
      Viele Grüße!

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