Was war im Mai 2017 los in Sachen digitaler Nachlass? Ein kurzer Monatsrückblick von der re:publica bis zum Facebook-Urteil.
Kammergericht Berlin entscheidet für Facebook
Inhalt
Die wohl relevantesten News ereigneten sich in den letzten Mai-Tagen: Im Rechtsstreit um die Frage, ob Eltern den vollen Zugriff auf den Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter erhalten, unterlagen diese gegen Facebook. Das Urteil steht damit dem vorherigen Urteil einer niedrigeren Instanz entgegen: 2015 hatte das Landgericht Berlin Facebook zur Herausgabe verurteilt. Das Kammergericht hob dies nun auf.
Das Urteil ist aus unserer Sicht als Präzedenzfall nur bedingt geeignet, u.a., weil die Tochter minderjährig war. (Dennis Schmolk hat seine Sichtweise vor und nach dem Urteil dargelegt.) Auch der Weg durch die Instanzen steht nach oben weiter offen. Wichtig ist das Urteil aber, weil es dem Thema digitaler Nachlass zu erheblicher Medienpräsenz verhilft.
Veranstaltungsmarathon: Von Nürnberg bis Berlin
Eine kurze Meldung in eigener Sache: Im Mai 2017 waren wir viel auf Achse, u.a. als Referenten auf der re:publica, der Nürnberger Web Week und bei der Münchner Stadtbibliothek. Eine Übersicht gibt es hier. Wir danken allen Teilnehmern und Besuchern und freuen uns sehr über das positive Feedback!
Im Umfeld dieser Events waren wir u.a. auch beim rbb Inforadio, beim Mediennetzwerk Bayern (plus Video) und in der Berliner Zeitung.
„Mein Freund ist tot“
Heiko ist seit Februar tot. Es war ein Facebookpost, der mich über seinen verlorenen Kampf gegen den Krebs informierte. Kein Anruf, keine SMS, es war ein einfacher Post, der fast zwischen lustigen Tierfotos und Partyankündigungen verschwand. Beinahe hätte ich ihn übersehen.
So beginnt der traurige und nachdenkliche Bericht einer Autorin auf ze.tt, die einen (auch Facebook-) Freund verloren hat – nur ein Beispiel für die zunehmende Präsenz des Themas digitale Trauer.