Christopher Eiler von Columba: Nachsorge-Dienstleister im Interview

Der Nachsorge-Dienstleister Columba (Website) ist Partner der digina.16. Wir haben den Co-Founder und CMO Christopher Eiler zum Unternehmen, zu digitalem Nachlass und zu Vor- und Nachsorge befragt.

Foto: Christopher Eiler (Columba)
Christopher Eiler (Columba)

Herr Eiler, Columba ist unter anderem der größte „Nachsorgedienstleister“ Deutschlands im Bereich digitaler Nachlass – was genau bieten Sie an und wie hat alles begonnen?

Columba bietet ein digitales System zur sterbefallbezogenen Formalitätenerledigung an. Bestatter und ihre Kunden können mit diesem Webservice alle Vertragsabmeldungen einer verstorbenen Person bei Behörden, Organisationen und Unternehmen einfach online durchführen – von der Krankenkasse über den Handyvertrag bis zum Facebook-Profil. Zu diesen Formalitäten gehört auch die posthume Regelung des digitalen Nachlasses, die wir bereits seit 2013 anbieten. Beim digitalen Nachlass werden in erster Linie Verbindlichkeiten und Guthaben – die sich aus Internetaktivitäten des Verstorbenen ergeben und de jure immer auf die Erben übergehen – bei den führenden Onlinehändlern ermittelt. Erben werden so über bestehende und gerade auch kostenpflichtige Verträge in Kenntnis gesetzt, nämlich insbesondere über diejenigen, welche sie gar nicht kannten. Diese Verträge können damit rechtzeitig gekündigt oder auch fortgesetzt werden. Als exklusiver Kooperationspartner aller großen Bestatterverbände und -innungen haben wir mit unserem digitalen Abmeldesystem einen international einzigartigen und mehrfach ausgezeichneten Standard geschaffen. Begonnen hat das alles 2011, als mein Bruder Oliver Eiler und ich im privaten Umfeld einige Erlebnisse hatten, die in Bezug auf den digitalen Nachlass ein Missverhältnis zwischen den Rechten und Pflichten der Hinterbliebenen zeigten und gleichzeitig auch eine Reihe von Pietätsverletzungen. Wir haben daraufhin beschlossen, eine für jeden Hinterbliebenen sinnvolle Lösung zu entwickeln, die technisch sicher, juristisch legitimiert und vor allem für die Trauernden nützlich und entlastend ist.

Einen digitalen Nachlass zu regeln bedeutet auch immer, mit zahlreichen vertraulichen Daten zu arbeiten. Columba steht unter anderem für „datenschutzkonforme Vertragsermittlungen und -auskünfte“ ein – was genau bedeutet das?

Columba sichert ab, dass zur gewünschten Auftragserfüllung, neben der notwendigen Legitimation, die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten entsprechend der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes erfolgt. Alle hierzu eingesetzten Instanzen werden regelmäßig geprüft. Die Datenspeicherung erfolgt außerdem ausschließlich in Deutschland auf ISO-zertifizierten, datenschutzkonformen Hochsicherheitsservern. Sensible Daten werden bei uns nicht erhoben und ein Zugriff Columbas auf persönliche Daten, die z.B. bei den Vertragspartnern des Verstorbenen gespeichert sein könnten, ist ausgeschlossen. Weder Passwörter noch sonstige Zugangsdaten werden benötigt oder erfasst. Im Gegenteil: gerade das Fehlen dieser Daten macht es den Hinterbliebenen ja unmöglich, z.B. auf einen Email-Account der verstorbenen Person zuzugreifen. Wird jedoch auf Basis der von uns übermittelten Sterbefalldaten ein laufender Vertrag bei einem Unternehmen gefunden, können die Erben abseits einer Kündigung auch eine Vertragsfortsetzung beantragen und dann ggf. Zugriff auf alle gespeicherten Inhalte des Verstorbenen erhalten.

Funktioniert die Recherche und die Account-Kündigung auch für Pseudonyme, die ein Verstorbener verwendet hat?

Grundsätzlich ja. Allerdings muss eine entsprechende Zuordnung des Pseudonyms zur verstorbenen Person herstellbar sein. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der jeweilige Anbieter auch über die tatsächlichen Personendaten verfügt, was gerade bei kostenpflichtigen Nutzerkonten zutrifft. Damit kann dann ein eindeutiger Abgleich zwischen einem gemeldeten Sterbefall und einem Alias-Nutzerkonto realisiert werden und somit eine Kündigung oder Übertragung ausgelöst werden. Dort wo die Recherche also nicht greifen kann, wie bei absolut anonymen Nutzerkonten, ist sie auch nicht oder wenig dringend. Dort wo sie funktioniert, werden wiederum unnötige Schäden wie beispielsweise weiterlaufende Kosten verhindert.

Welche Möglichkeiten hat ein Kunde, dessen lokaler Bestatter das „Online-Schutzpaket“ nicht anbietet?

Auch wenn wir bis dato bereits über 1200 Bestattungsunternehmen in Deutschland zu unseren Kunden zählen, kommt das natürlich vor. Es ist dann am einfachsten, den Bestatter zu bitten, bei Columba eine Registrierung durchzuführen. Der Bestatter kann danach online den gewünschten Auftrag für seinen Kunden aktivieren. Alternativ sind wir bei der Vermittlung zum nächstliegenden Bestatter auch gerne behilflich. Auf unserer Website www.columba.de kann man mit der „Bestatter-Suche“ selbständig nachsehen, welches Bestattungsunternehmen der nächstgelegene Anbieter ist.

Wo sehen Sie als Branchen-Insider die größten Probleme in Bezug auf digitalen Nachlass? Wo muss sich in Deutschland noch etwas tun?

Da nahezu jeder von uns das Internet nutzt, betrifft auch der digitale Nachlass – analog zum damit zwangsläufig verbundenen Thema Tod – jeden von uns. Entweder direkt, also zu Lebzeiten, oder indirekt im Trauerfall als betroffenen Angehörigen bzw. Hinterbliebenen. Die mögliche Vielschichtigkeit und Individualität digitaler Hinterlassenschaften ist dabei jetzt schon unendlich groß. Eine fortlaufende Überprüfung und ggf. Anpassung der technischen und rechtlichen Standards ist damit die zwingende Voraussetzung, jederzeit bestmöglichen Verbraucherschutz zu ermöglichen. Dabei spielt aktuell und auch in Zukunft der Schutz der Hinterbliebenen bzw. Erben eine besondere Rolle, den nur Bestatter im Gesamtkontext eines Trauerfalls mit der nötigen Professionalität und Empathie absichern können.

Einige Startups haben sich für Vorsorgeangebote entschieden, mit Columba setzen Sie bewusst bei der Nachsorge an. Werden wir als Internetnutzer irgendwann selbstbestimmter an das Thema herangehen und aktiv vorsorgen?

Wir stellen mit unseren Nachsorgeleistungen heute sicher, dass Hinterbliebenen durch den Bestatter bei der Erledigung aller trauerfallbezogenen Formalitäten geholfen werden kann. Und zwar mit garantierter Sicherheit und dokumentierter Effizienz in der Abwicklung von bereits weit über 100.000 Fällen. Wir sind deshalb der Auffassung, dass nur mit dem Hintergrund einer erprobten und belastbaren Abwicklungskompetenz in der Nachsorge auch vernünftige Vorsorge versprochen werden kann. Eine aktive Vorsorge wird unter diesen Gesichtspunkten jedenfalls eine logische und sinnvolle Ergänzung sein und auch den diversen Bedürfnissen der Selbstbestimmung gerecht werden müssen. Dennoch glaube ich, dass zuverlässige Leistungsstandards für alle die Basis bilden müssen und sehr wahrscheinlich auch zukünftig die Nachsorge bei der überwiegenden Mehrheit aller Fälle die tragende Rolle spielen wird. Mit der Vorsorge zum digitalen Nachlass vergleichbar wäre beispielsweise das klassische Testament, welches in weniger als 20% der Fälle vorhanden ist.

Was raten Sie unseren Lesern in Bezug auf digitalen Nachlass?

Meine Empfehlung ist hierzu recht klar. Wenn man eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Tod nicht scheut, sollte man prüfen, was der eigene Tod in Bezug auf den digitalen Nachlass für die Angehörigen unmittelbar bedeuten würde. Eine entsprechende Vorbereitung notwendiger Unterlagen und Daten für gewählte Vertrauenspersonen kann dabei ebenso hilfreich sein wie eine spezielle Vorsorgeleistung durch einen seriösen Anbieter. Möchte man diese Auseinandersetzung lieber verschieben oder gar nicht unternehmen, kann man sicher sein, dass den Angehörigen mit Columba auch nachträglich geholfen werden kann, beispielsweise das Andenken in sozialen Medien zu lenken, vorhandene Guthaben zu ermitteln oder finanzielle Nachteile durch weiterlaufende Verträge zu vermeiden.

Vielen Dank, Herr Eiler!

2 Gedanken zu „Christopher Eiler von Columba: Nachsorge-Dienstleister im Interview“

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