digideath.de – Rechtsanwalt Thilo Zachow im Interview

Thilo Zachow ist Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt IT- und Medienrecht. Unter digideath.de bietet er seine Dienste auch speziell in der digitalen Nachlasspflege an: Laut Beschreibung geht es bei digideath um den Umgang mit Daten und Äußerungen im Internet und den digitalen Nachlass. Grund genug, Thilo Zachow zu interviewen!

Herr Zachow, bei unseren Recherchen sind wir auf Ihrer Seite gelandet – die URL digideath.de hat eine klare Aussage und ich hätte zuerst eine Vor- oder Nachsorge-Plattform erwartet. Sie sind allerdings Rechtsanwalt. Wann und warum haben Sie sich auf digitalen Nachlass spezialisiert?

Inhalt

Thilo Zachow, Fachanwalt für IT-Recht
Thilo Zachow, Fachanwalt für IT-Recht

Die Spezialisierung hängt damit zusammen, dass ich als IT- und Urheberrechtler in der Praxis im Jahr 2014 mit den ersten Fällen konfrontiert wurde. Ich weiß noch, dass mich ein sehr kranker Mandant aufsuchte, der die außerordentliche Beendigung eines Internetsystemvertrags wünschte und ich das gegenüber dem Anbieter mit einem aus dem Mietrecht entliehenen Sonderkündigungsrecht bei dem Tod des Mieters begründete. Der Anbieter ging auf die Argumentation ein und die Erben mussten nicht in das Dauerschuldverhältnis des Erblassers zum Anbieter eintreten. Ein weiterer Fall betraf eine Witwe, deren verstorbener Ehemann im Internet diffamiert wurde.

 

Gibt es für Sie eine bestimmte Definition von digitalem Nachlass?

Es gibt eine Definition in der Wikipedia zum Begriff des digitalen Nachlasses, der sich an Benutzerkonten im Bereich Social Media und Daten im Netz und/oder auf Datenträgern orientiert. Für mich gehört aber auch der postmortale Persönlichkeitsrechtsschutz dazu. Ein Beispiel sind Äußerungen über Verstorbene bspw. in sozialen Medien.

Abbildung: Header-Grafik digideath.de
digideath.de-Headergrafik: Rechtsanwalt Thilo Zachow hilft, den digitalen Nachlass aufzuräumen.

Beschäftigt man sich als Laie mit dem Thema digitaler Nachlass, fällt einem schnell auf, dass es noch kaum rechtliche Regelungen gibt – weder für Online-Dienste, noch für Nutzer. Wo sehen Sie als Jurist den dringendsten Handlungsbedarf?

Ich sehe grundsätzlich keinen Handlungsbedarf. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt einen bunten Blumenstrauß an Vertragstypen her, die auf die internetspezifischen oder datenrelevanten Sachverhalte übertragen werden können. Gerade die aktuelle Gesetzgebung im Telemedienrecht zeigt, dass bspw. die Haftungsprivilegierung für WLAN-Anbieter nur sehr halbherzig von der gesetzgebenden Regierung angegangen wird. Ich würde mir wünschen, dass in der Rechtsprechung mehr technisches Verständnis vorhanden ist. Es sollten keine ungleichen Sachverhalte wie bspw. Internetseiten und p2p-Netzwerke rechtlich gleich behandelt werden, wie es zuletzt der BGH gemacht hat, ohne es zu merken.

Digitaler Nachlass scheint uns ein zukunftsträchtiges Thema zu sein, das jeden etwas angeht. Was passiert denn in Ihrer Branche?

Der digitale Nachlass ist immer noch eine kleine Nische in den Rechtsgebieten des Erbrechts, des IT-Rechts und des Urheber- und Medienrechts. Der Bedarf an Beratung steigt proportional zur Nutzung von digitalen Kanälen durch die Verbraucher, Unternehmen und Behörden. Ich denke, dass das Bewusstsein wächst und sich Kollegen diesem Thema immer mehr widmen. Dies sehe ich bspw. an der wachsenden Zahl von Weiterbildungsmöglichkeiten zum digitalen Nachlass für Rechtsanwälte.

Und zu guter Letzt – was raten Sie unseren Lesern vor dem Hintergrund so vieler Unklarheiten?

Ich rate den Lesern von digital-danach.de dazu, ein Verzeichnis von Zugangsdaten und Vertragsverhältnissen analog zu hinterlegen. Bei vertraulichen Inhalten kann man einen Verwaltungsdienstleister, etwa einen Rechtsanwalt, mit der Verwaltung post mortem betrauen. Erben sollten sich, soweit möglich, einen Überblick verschaffen und anwaltlich beraten lassen.

Bildnachweis Portrait Rechtsanwalt Zachow: Fotografie und Bearbeitung Detlef Zille 

Schreibe einen Kommentar

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen