„Was ist der digitale Nachlass wert?“ Ein Gespräch mit dem Gutachter und Sachverständigen Oliver Sucker

Oliver Sucker ist Digital-Gutachter und bietet mit seinem Unternehmen Forensic Investigations u.a. Sicherheits- und Sachverständigenleistungen für Digitales. Wir haben mit ihm über den Wert digitaler Güter, Vor- und Nachsorge sowie die Zukunft dieses Themenfelds gesprochen. Mit der Frage, was Daten im Allgemeinen wert sind, haben wir uns hier bereits im Januar 2017 beschäftigt.

Lieber Herr Sucker, wie oft werden Sie als Gutachter für digitale Werte bemüht? In welchen Fällen zieht man Sie heran?

Inhalt

Oliver Sucker: Momentan und hierzulande ist das (noch?) ein eher geringer Teil meiner Arbeit. Betrugsfälle, Abwehr und Aufklärung von Hacker-Angriffen sind dagegen an der Tagesordnung, was aber auch durch meine persönliche Fokussierung in diese Richtung bedingt sein kann.

Oliver Sucker (c) forensic-investigations.de / Oliver SUCKER

Bei Wertgutachten geht es in der Regel um Schätzungen des Werts von Datenbeständen, Domains, Websites oder auch Programmcode. Die Beweggründe dafür sind vielfältig; sie reichen von Verkaufs- bzw. Übernahmeabsichten, Bilanzierung, Kreditwürdigkeit gegenüber Banken und Investoren bis hin zu purer Neugier, was das selbst digital Geschaffene objektiv Wert ist.

Ich kann mir vorstellen, dass z.B. eine profitable Affiliate-Website „einfach“ als Unternehmen bewertet werden kann. Wie gehen Sie bei einem Gutachten vor? Welche Maßstäbe aus der analogen Welt setzen Sie an?

Das ist richtig. Neben dem Wert der Website an sich sind hier meist Profitabilität und nötige Investitionen entscheidend – genau wie in der analogen Welt. Grundlage wird hier u.a. der tatsächlich erwirtschaftete Umsatz sein, der sich entweder den Abrechnungen mit dem Affiliate-Partner oder der Steuererklärung entnehmen läßt. Hinzu kommen evtl. der Wert der Website an sich, wie Programmierung und Grafikdesign.

Auf der Ausgabenseite stehen hier Kosten für Betrieb, Pflege und Vermarktung gegenüber. Die Pflegekosten zum Werterhalt sind stark abhängig davon, ob die Inhalte zeitlos oder stets tagesaktuell sind.

Wie hoch schätzen Sie den pauschal durchschnittlichen Wert der digitalen Erbmasse eines selbstständigen Fotografen, einer Modebloggerin mit 40.000 Instagram-Followern und einem Medienrechts-Anwalts ein?

Pauschal kann man das kaum sagen. Grundsätzlich kommt es darauf an, ob aus der Erbmasse auch tatsächliche monetäre Werte geschöpft werden können.

Beim Beispiel des Fotografen ist ausschlaggebend, was für eine Ausrichtung vorliegt. War er beispielsweise Porträtfotograf, und fotografierte Privatpersonen, ist der Wert Null bzw. rein ideell, da die Persönlichkeitsrechte des Porträtierten i.d.R. keinen Verkauf der Fotos zulassen.

Ganz anders sieht es bei Landschaftsfotografie aus oder etwa bei Porträts von Prominenten. Hier stehen einem Verkauf keine solchen Hindernisse im Wege, da „Personen des öffentlichen Lebens“ auch ohne deren Zustimmung fotografiert werden dürfen. Auch hier gibt es jedoch Grenzen wie die Unverletzlichkeit der Intimsphäre.

Im Falle der Modebloggerin wird der Zeitwert des Instagram-Profils wohl schnell verfallen. Mode ist ein schnellebiges Geschäft; wenn mit dem Ableben der Bloggerin keine aktuellen Inhalte mehr folgen, sind auch die Follower wahrscheinlich ganz schnell weg, falls keine geeignete Nachfolge gefunden wird.

Gehen Sie davon aus, dass Ihnen in Zukunft solche oder ähnliche Fälle begegnen werden? Oder anders: Wie stark wird der Anteil digitaler Werte (falls überhaupt) an Nachlässen Ihrer Meinung nach zunehmen?

Unsere moderne Welt unterliegt in immer vielfältigeren Bereichen einem zunehmenden Trend zur Digitalisierung. Der Anteil der digital (Frei-)Schaffenden nimmt stetig zu. Die Generation der „Digital Natives“ hat momentan noch längst nicht ihre natürliche Lebenserwartung erreicht.

In welchem Umfang hier tatsächlich bleibende und auch veräußerbare Werte geschaffen werden, bleibt abzuwarten. Dennoch ist – schon rein statistisch gesehen – von einer Zunahme solcher Fälle auszugehen.

Für ein Häuschen oder auch ein Auto sorgen Leute vor, berücksichtigen diese Werte im Testament. Auch an Urheberrechte, Patente etc. denkt man vielleicht. Welche digitalen Werte sollten unbedingt vorm Tod geregelt werden? Und wie macht man das aus Ihrer Sicht am besten?

Generell ist es gut, für alles, was einem lieb und teuer ist, entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Ideal wäre natürlich, das zu Lebzeiten alles in einen „Assets“-Ordner zu packen, genauso wie Wertpapiere und Verträge. Da digitale Dinge nicht unbedingt so sichtbar sind wie analoge, ist das Entscheidende für die Erben, Kenntnis von existierenden digitalen Werten zu haben. Danach kommt dann die Anforderung, auch Zugang zu entsprechenden Websites, Datenbanken etc. zu bekommen, in der Regel durch Paßwörter, die deshalb ebenso dokumentiert sein sollten. Eine zentrale Rolle spielt hier meist das eMail-Konto, da sich hierüber die Paßwörter der meisten Webseiten auch zurücksetzen lassen. Zumindest das Paßwort des eMail-Kontos sollte also regelmäßig dokumentiert werden. Wer einen Paßwort-Manager verwendet kann einfach periodisch Ausdrucke mit allen Konten anfertigen. In diesem Fall ist natürlich das Master-Paßwort des Paßwort-Managers auch sehr gut zu wissen.

Falls keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen wurden, kann im Nachhinein eine forensische Untersuchung des PCs und/oder Smartphones des Verstorbenen helfen, versunkenen digitalen Schätzen auf die Spur zu kommen.

Schreibe einen Kommentar

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen