Muss man einen Nachlass regeln, führt kein Weg am Briefkasten des Verstorbenen vorbei, inzwischen auch nicht mehr am elektronischen. Denn die Kommunikation via E-Mail ist im Laufe der letzten drei Jahrzehnte ein grundlegender Bestandteil der Internetnutzung geworden, für viele Menschen sogar zum Kommunikationsmittel Nummer Eins.
Bedeutung der E-Mail-Accounts in Deutschland
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Seit vor ca. 30 Jahren in Deutschland an der Universität Karlsruhe die erste E-Mail in Empfang genommen wurde, hat sich auch die Bedeutung des analogen Briefkastens verändert. Kam früher der Großteil der Korrespondenz per Papier ins Haus, erhalten wir inzwischen einen großen Teil privater wie auch geschäftlicher Post auf elektronischem Weg. Laut eines Statista Dossiers zur E-Mail-Nutzung hat sich allein in Deutschland im Zeitraum von 2002 bis 2014 der Anteil der Internetnutzer, die das Netz zum Versenden und Empfangen von Mails verwenden, verdoppelt (von 38% im Jahr 2002 auf 80 % im Jahr 2014, Statista Dossier E-Mail-Nutzung, Oktober 2014, kostenpflichtig). Die Anzahl der E-Mails (ohne Spam-Mails), die in Deutschland pro Jahr versendet werden, ist von 32,3 Milliarden im Jahr 2000 auf 537,1 Milliarden im Jahr 2015 gestiegen – Tendenz weiterhin steigend.
E-Mail-Inhalte
Einen großen Teil dieser Mails machen zwar Newsletter aus (laut Microsoft sind sogar 50 Prozent aller E-Mails Newsletter und Angebote), daneben gehen aber auch 14 Prozent persönliche E-Mails, 17 Prozent Neuigkeiten aus sozialen Netzwerken und 6 Prozent Rechnungen, Bestell- und Lieferbestätigungen im Postfach ein (Statista, kostenpflichtige Grafik) – also Post, die man bei der Nachlassverwaltung durchaus ernst nehmen sollte. Während man früher einen recht guten Überblick über die relevante Korrespondenz eines Verstorbenen gewinnen konnte, indem man den Briefkasten regelmäßig leerte, ist man inzwischen zwangsläufig auch auf den Zugang zum digitalen Postfach angewiesen.
Der E-Mail-Account als Ausgangspunkt für die Recherche zum digitalen Nachlass
Als Erbe obliegt einem auch die Regelung des digitalen Nachlasses über das E-Mail-Konto hinaus. Das Postfach hat für die weitere Recherche nach Accounts und Profilen eine Schlüsselposition: Informationen über genutzte soziale Netzwerke, digitale Dienste und Aktivitäten laufen hier zusammen. Auch Passwörter, die man sich neu zusenden lässt, um Accounts des Verstorbenen pflegen zu können, werden in der Regel an das hinterlegte E-Mail-Konto gesendet. Je eher man Zugang hat, desto schneller lassen sich Maßnahmen, z.B. bei laufenden Bestellungen, Buchungen oder anderen offenen Geschäften, ergreifen.
Ein E-Mail-Account – viele E-Mail-Accounts
Leider ist es oft nicht mit einem E-Mail-Postfach getan. Im Rahmen einer Bitcom-Studie gaben 47 Prozent der befragten Deutschen an, zwei bis drei E-Mail-Accounts zu verwenden, bei 8 Prozent waren es sogar vier oder fünf. Einen Account verwenden 32 Prozent (Statista Dossier E-Mail-Nutzung, Oktober 2014, kostenpflichtig). Dazu kann es sich für die Hinterbliebenen alles andere als einfach gestalten, Zugang zu den diversen Konten zu bekommen. Hat der Verstorbene keine Zugangsdaten hinterlassen, muss man bei den Providern in der Regel erst die Sterbeurkunde einreichen und sich zusätzlich als rechtmäßiger Erbe ausweisen.
Das Smartphone als Zugangs-Tool
Was die Sorge um den Zugang unter Umständen etwas erleichtern kann: Viele Menschen rufen ihre E-Mails inzwischen über Applikationen auf ihren Mobiltelefonen ab. Diese Funktion nutzen sie nach einer Statista-Umfrage von 2013 sogar öfter im täglichen Gebrauch, als dass sie Instant-Messaging-Dienste verwenden, auf soziale Netzwerke zugreifen, Wetterinfos abfragen oder spielen. Mit etwas Glück ist der Zugang zur Mailing-App ohne weitere Passwort-Eingabe möglich, sobald man Zugriff auf das Smartphone hat. Dafür benötigt man natürlich die Handy-PIN oder das Entsperrmuster …
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5 Gedanken zu „E-Mail-Accounts: Ausgangspunkt für die digitale Nachlassrecherche“