Laut dropbox.com nutzen aktuell 500 Millionen Menschen weltweit den Filehosting-Dienst (Stand Juni 2016). Die Nutzer laden ihre Dateien in den Onlinespeicher, um von überall Zugriff auf sie zu haben und um Dokumente, Bilder etc. mit anderen Leuten zu teilen. Wurde eine Datei in die Dropbox-„Cloud“ hochgeladen, kann sie der Nutzer von jedem mit dem Internet verbundenen Computer aus abrufen, z.B. via Browser oder Appanwendungen. 1,2 Milliarden (1.200.000.000) Dateien werden laut dem Dienstleister weltweit täglich gespeichert. Die Sicherheit stehe dabei laut Dropbox an erster Stelle:
„Wenn Nutzer ihre Dateien bei Dropbox speichern, können sie sich darauf verlassen, dass Ihre Daten sicher und geschützt und für niemanden einsehbar sind. Der Datenschutz unserer Nutzer war von Anfang an unsere oberste Priorität und das wird sich auch in Zukunft nicht ändern.“
Was für den Kontoinhaber gut klingt, kann den rechtmäßigen Erben im Ernstfall Sorgen bereiten. Denn verstirbt ein Mensch, gehören auch die Dateien in seinem Dropbox-Account zu seinem digitalen Nachlass.
Wie bekommt man Zugang zur Dropbox einer verstorbenen Person?
Inhalt
Zuerst einmal die gute Nachricht: Das Unternehmen geht in seinem Hilfecenter auf das Thema ein. In den FAQ gibt es die Frage: Kann ich auf das Konto einer verstorbenen Person zugreifen?

Kurz zusammengefasst: Die besten Chancen bestehen, wenn man Zugang zur Hardware des Verstorbenen hat, auf der er Dropbox genutzt hat (z.B. Computer oder Handy mit entsprechender App):
„Der erste Schritt ist normalerweise ein Blick in den Dropbox-Ordner auf dem Rechner der Person, sofern Sie dazu berechtigt sind. Viele Dropbox-Nutzer haben all ihre Dateien ihres Kontos in diesem Ordner gespeichert, der mit ihrem Konto online synchronisiert wird.“
Selbst, wenn man kein Passwort findet, mit dem man sich in das Online-Konto unter www.dropbox.com einloggen könnte, lassen sich über diesen Weg die in der Cloud abgelegten Dateien sichten.
Zusatz: Zwei-Faktor-Authentifizierung
In den Sicherheitseinstellungen kann man die „zweistufige Überprüfung“ aktivieren. Sie ist von Haus aus deaktiviert und muss erst bewusst aktiviert werden. Ist das der Fall, ist das Konto durch das Passwort und durch einen Zahlencode (etwa von Google Authenticator) geschützt. In diesem Fall ist also auch beides nötig, um sich in den Account der verstorbenen Person einzuloggen.
Den Zugriff auf das Konto einer verstorbenen Person beantragen
Hat man keinen Zugriff auf die verknüpfte Hardware und kein Passwort für das Online-Konto, bleibt der Versuch, einen Antrag auf Zugang zu stellen. Die Messlatte dafür liegt allerdings sehr hoch. Folgende Angaben und Dokumente müssen dem Unternehmen zu Folge per Post eingereicht werden (Dropbox Inc., Dropbox Legal Department – Decedents‘ Accounts, 333 Brannan St., San Francisco, CA 94107, USA):
- Den kompletten Namen der verstorbenen Person
- Die E-Mail-Adresse des Verstorbenen, die mit dem Konto verbunden ist
- Ihren eigenen vollen Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse und Ihre Beziehung zu der verstorbenen Person
- Eine Fotokopie Ihres Personalausweises
- Ein gültiger Gerichtsbeschluss, der bestätigt, dass es der Wunsch der verstorbenen Person war, dass Sie nach ihrem Ableben Zugriff auf die Dateien in ihrem Konto haben, und dass Dropbox rechtlich verpflichtet ist, Ihnen die Dateien der verstorbenen Person zur Verfügung zu stellen
Nachdem das Unternehmen die Unterlagen geprüft hat, bekommt man per E-Mail mitgeteilt, ob dem Antrag statt gegeben wird. Dieser Vorgang kann eine Weile dauern.
Die Tatsache, dass ein „gültiger Gerichtsbeschluss“ notwendig ist, zeigt, dass sehr viel Zeit und Aufwand notwendig ist, um überhaupt einen Antrag stellen zu können. Auf unsere Anfrage, ob in Deutschland auch der Erbschein ausreicht, haben wir als Antwort einen Verweis auf den Bereich Sicherheit und Datenschutz im Hilfecenter bekommen, von wo aus wir unsere Recherchen begonnen haben: Dort findet sich kein Hinweis zu der Frage. Wir bleiben dran, haben aber wenig Hoffnung, hier noch eine individuelle (und hilfreiche) Antwort zu erhalten.
Ein Dropbox-Konto löschen
Möchten Sie einen Account löschen, nachdem Sie den Inhalt gesichtet und vielleicht mit Ihren eigenen Dateien zusammengeführt haben, gehen Sie folgendermaßen vor:
Handelt es sich um ein kostenpflichtiges Pro-Abonnement, kündigen Sie als aller erstes das Abo. Danach gehen Sie im Onlinekonto unter dropbox.com in die Einstellungen. Unter „Konto“ finden Sie „Meine Dropbox löschen“ – klicken Sie darauf und es öffnet sich ein eigenes Dialogfeld zur Kontolöschung. Dieses „Tool“ können Sie alternativ auch direkt unter folgendem Link ansteuern: https://www.dropbox.com/account/delete
Hier müssen Sie noch einmal per Passwort bestätigen, dass das Konto wirklich gelöscht werden soll.
Löscht man ein Konto, bedeutet das, dass man keinen Zugang mehr zum Online-Konto hat. Auch die Dateien auf den Geräten, mit denen man Dropbox genutzt hat, werden nicht mehr synchronisiert. Sie bleiben aber weiterhin über den lokalen Ordner auf der Festplatte zugänglich. Achtung: Nach dem Löschen können Sie Dateien in freigegebenen Ordnern nicht mehr bearbeiten. Diese für andere freigegebenen Dateien sind dennoch weiterhin für andere Personen verfügbar. Weitere Infos zum Löschen von Dropbox-Konten (z.B. auch von Business-Konten) finden Sie hier im Hilfecenter.
Anm. d. R.: Wir haben eine Anfrage gestellt, wie zu verfahren ist, wenn die verstorbene Person ein kostenpflichtiges Abo hatte. Aus den FAQ erschließt sich nämlich nicht, wie man ein Abo kündigen kann, wenn einem der Zugang fehlt. Momentan warten wir noch auf die Antwort und werden hier weitere Infos veröffentlichen, sobald wir mehr in Erfahrung gebracht haben.
Dropbox als Nachlass-Anwendung
2012 startete Dropbox einen Aufruf an seine Nutzer, Geschichten einzusenden, wofür sie Dropbox verwendeten. Innerhalb kurzer Zeit meldeten sich tausende Nutzer weltweit mit ihren Anwender-Anekdoten. Ausgewählte Stories wurden sukzessive auf dem Unternehmens-Blog veröffentlicht. Darunter befindet sich auch die des damals 89-jährigen Marvin, der den Cloud-Speicher zum Sammeln und Archivieren seiner Texte verwendet: „Discovering and archiving decades worth of writing: How 89-year-old Marvin uses Dropbox“
Im Beitrag heißt es: „To Marvin, Dropbox was far more than a way to keep the documents safe, organized, and available. It finally gave him a single repository for all of his life’s work, one that was no longer susceptible to the cobwebs and tech rot that used to put his writing at risk of being lost forever.“
In der Art und Weise, wie Marvin mit seinen Familienangehörigen Dropbox gemeinsam nutzte, steckt ein Ansatz, den auch einige Vorsorge-Services für den digitalen Nachlass wieder aufgreifen. Schon zu Lebzeiten sollte im ersten Schritt digitales Material, das man gerne weitergeben möchte, gesichtet und softwaregestützt gesammelt werden. Im zweiten Schritt macht man es denjenigen zugänglich, für die es bestimmt ist. Und das nicht nur, indem man für den Ernstfall die Zugangsdaten hinterlegt, sondern indem man eine Software mit einer „Teilen“-Funktion nutzt.