Warum es wichtig ist, sich um digitale Daten und Accounts von Verstorbenen zu kümmern

Beitragsbild mit Schriftzug "Digitale Daten sichten"

Ein Angehöriger ist gestorben und der Papierkram hört nicht auf. Seit das Internet Einzug in den Alltag vieler Menschen gehalten hat, gilt es zusätzlich zahlreiche digitale Daten zu sichten. Auch wenn es mühsam ist – es gibt gute Gründe, sich um den digitalen Nachlass zu kümmern.

1. Datenmissbrauch vorbeugen

Online-Accounts von Verstorbenen können z.B. in den Fokus Krimineller geraten. die gezielt Sterbeanzeigen durchforsten und sich anschließend die verwaisten Accounts aneignen. Ist das Konto (noch) nicht gesperrt, haben sie im schlimmsten Fall Zugriff auf Kontoinformationen oder schließen Geschäfte ab, für die die Erben gerade stehen müssen. Häufig lassen sich Ansprüche im Nachhinein zwar juristisch anfechten, aber letztendlich entsteht vor allem Mehraufwand.

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Warum vorsorgen?

Beitragstext mit Schriftzug "Vorsorge für digitale Daten"

Vorsorge lohnt sich, in jedem Alter. Allerdings haben nur die wenigsten Menschen geregelt, was mit ihrem digitalen Erbe geschehen soll. Ein Vorschlag: Die digitale Datenverfügung.

Viele ältere Menschen haben ein Testament, einen nahen Angehörigen, der ihren letzten Willen kennt, oder eine andere Form der Vorsorge für ihren Tod. Einen zunehmend wichtigeren Lebensbereich bedenken sie dabei jedoch häufig nicht: ihren digitalen Nachlass. Nur 10% der Internetnutzer haben Vorsorge getroffen, wie eine Bitkom-Studie zeigte.

Als junger Mensch wiederum neigt man dazu, die Vorsorge für den eigenen Todesfall auszublenden, weil man statistisch gesehen noch lange Zeit dafür hat. Außerdem ist in jungen Jahren meist nicht so viel Eigentum vorhanden, dass eine umfassende Vorsorge notwendig erscheint.

Nun „besitzt“ gerade im Internet fast jeder, ob jung oder alt, irgendetwas: einen Facebook-Account, eine E-Mail-Adresse, ein eBay-Konto, ein Virenschutz-Abo … Was kann damit konkret passieren?

Weiterlaufende Verträge und Abonnements

Bild eines VertragsViele Verträge und Abos enden nicht automatisch mit dem Tod. Die finanziellen Forderungen verpuffen nicht, sondern gehen auf die Erben über. Dies müssen dann das Virenschutz-Abo oder den Mobilfunkvertrag bezahlen, obwohl sie gar keinen Nutzen davon haben. Dabei muss man beachten: Viele Rechnungen kommen heutzutage nicht mehr per Post, sondern über das E-Mail-Postfach zum Kunden. Zudem werden Abonnements heute nicht mehr nur über Lastschrift und Bankeinzug bezahlt. Auch digitale Bezahldienste wie Amazon Payments, Paypal und Google Wallet erfreuen sich steigender Beliebtheit bei regelmäßigen Zahlungen. Durch entsprechende Vorsorge entlastet man seine Angehörigen.

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Was ist digitaler Nachlass – und was gehört zur Erbmasse?

Digitaler Nachlass: Am Anfang steht ein Überblick über die Erbmasse

Digitaler Nachlass beinhaltet alles, was ein Mensch auf seinem Computer, auf anderen digitalen Geräten wie Festplatten und Handys oder im Internet hinterlässt, wenn er stirbt. Die Hinterbliebenen stehen nach dem Tod vor der Herausforderung, mit diesem digitalen Erbe umzugehen.

Egal, ob man vorsorgen möchte oder das digitale Erbe eines Verstorbenen sichten und verwalten muss: Zunächst braucht man einen Überblick, was alles zur “digitalen Erbmasse” gehört. Ein Beispiel für das konkrete Vorgehen gibt es hier: Wie finde ich alle relevanten Online-Accounts eines Verstorbenen? 

Anmerkung: Es ist zu beachten, dass der Erb-Prozess gerade im Falle von Rechtsstreitigkeiten durchaus mehrere Monate dauern kann. Es empfiehlt sich, einen Anwalt zu konsultieren, um zu klären, wie und in welchem Umfang Computer, Profile und Lizenzen bis dahin genutzt werden dürfen! Beachten Sie bitte auch den Hinweis zu Rechtsthemen am Ende der Seite.

Digitaler Nachlass: Checkliste zur Bestimmung der Erbmasse

Die folgende Checkliste hilft dabei, Ordnung in das Chaos eines Nachlasses zu bringen. Alternativ kann sie genutzt werden, um die eigene Vorsorge zu organisieren. In unserer Download-Sektion gibt es eine kleine handliche Vorlage, das „Vorsorgeheft digitaler Nachlass“. Wer es noch ausführlicher möchte, kann unseren Ratgeber „Digitaler Nachlass“ als eBook erwerben.

1. Hardware, Dateien und Software (-Lizenzen)

Digitaler Nachlass liegt oft auf Rechnern – im Internet oder ganz profan zu HauseRelativ unstrittig ist, dass Computer-Hardware – von der PC-Maus bis zum Laptop, vom USB-Stick bis zum Smartphone – ganz regulär in das Eigentum der Erben oder der im Testament bedachten Parteien übergeht. Nicht abschließend geklärt ist hingegen, wie es um die konkreten Dateien auf diesen Geräten steht.

Im Falle von Software-Lizenzen (also der auf einem Rechner des Verstorbenen installierten oder nur von dort aus nutzbaren Computerprogramme) ist die Rechtslage ebenfalls nicht eindeutig. Erworbene Einzelplatzlizenzen sollten im Regelfall auch von den Erben legal nutzbar sein.

Beispiele für Hardware, Software und Dateien:

  • PCs, Monitore Laptops, Speichermedien wie USB-Sticks oder DVD-Roms, Smartphones, Drucker, … (analoger, physischer Nachlass)
  • Dateien auf dem Rechner wie Schriftstücke (.docx, .odt, .pdf), Bilder (.jpg, .png), Musik (.wav, .mp3), Videos (.mp4), HTML-Dateien, …
  • Dateien in Cloud-Diensten wie Dropbox, OneDrive, Google Drive, Copy, …
  • Software (installierte Programme, Zugriffsprogramme auf entfernte Software)

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