Warum es wichtig ist, sich um digitale Daten und Accounts von Verstorbenen zu kümmern

Ein Angehöriger ist gestorben und der Papierkram hört nicht auf. Seit das Internet Einzug in den Alltag vieler Menschen gehalten hat, gilt es zusätzlich zahlreiche digitale Daten zu sichten. Auch wenn es mühsam ist – es gibt gute Gründe, sich um den digitalen Nachlass zu kümmern.

1. Datenmissbrauch vorbeugen

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Online-Accounts von Verstorbenen können z.B. in den Fokus Krimineller geraten. die gezielt Sterbeanzeigen durchforsten und sich anschließend die verwaisten Accounts aneignen. Ist das Konto (noch) nicht gesperrt, haben sie im schlimmsten Fall Zugriff auf Kontoinformationen oder schließen Geschäfte ab, für die die Erben gerade stehen müssen. Häufig lassen sich Ansprüche im Nachhinein zwar juristisch anfechten, aber letztendlich entsteht vor allem Mehraufwand.

2. Automatisch verlängerte Verträge und Abos rechtzeitig erkennen

Viele Verträge und Abonnements verlängern sich automatisch und erlöschen auch im Todesfall nicht sofort. Da die Erben für die Ansprüche, die sich beispielsweise aus einem Handyvertrag oder einem Zeitschriften-Abo ergeben, aufkommen müssen, empfiehlt es sich, sich einen umfassenden Überblick zu verschaffen und die noch laufenden Verträge zu kündigen. Eine bestimmte Restlaufzeit kann in einigen Fällen leider nicht ausgeschlossen werden. Eine Übersicht, welche Verträge ggf. weiterlaufen, gibt es hier.

3. Traurige Momente und Verwirrung im Freundeskreis vermeiden

Wenn ein Verstorbener zu Lebzeiten einen Social-Media-Account, zum Beispiel bei Facebook, hatte, bekommen Freunde dort nach wie vor Benachrichtigungen über die Person. Das kann auch einige Monate nach dem Verlust noch sehr schmerzlich und verstörend sein. Außerdem bekommen Freunde und Bekannte in sozialen Netzwerken oder bestimmten Foren eventuell gar nicht mit, wenn jemand stirbt, da sie – anders als Freunde in geografischer Nähe – die Todesanzeige nie sehen. Es ist kein schönes Erlebnis, zufällig vom Todesfall des Freundes zu erfahren. Eine klare Kommunikation, zum Beispiel indem man ein Profil in einen Gedenkzustand versetzt, verhindert solche Situationen.

4. Verlust von Daten und Rechten vorbeugen

Bei vielen Online-Anbietern gelten bestimmte Geschäftsbedingungen. Diese regeln z.T. auch, was genau vererbbar ist und was nicht. Ist der Verstorbene bspw. Admin-C (“Hauptmieter”) einer Domain wie www.beispielseite.de, fallen die Rechte an dieser Domain an den Erben. Bei www.beispielseite.it oder www.beispielseite.tv kann die Rechtslage ganz anders aussehen. Im schlimmsten Fall wird dadurch die Website des Verstorbenen unerreichbar, sodass auch andere Nutzer dieser Seite den Zugriff verlieren.

Alle Daten löschen?

Es ist nicht in jedem Fall ratsam, alternativ alle Daten des Verstorbenen zu löschen. Bei Accounts mit Finanzhintergrund, Abonnements jeglicher Art oder Verträgen ist eine klare Kündigung ratsam. Im Fall von privaten Accounts in sozialen Netzwerken sollte man abwägen, ob man das Profil komplett löschen oder – sofern das möglich ist – in einen Gedenkzustand versetzen möchte. Zudem kann es aus rechtlichen oder auch persönlichen Gründen sinnvoll sein, Daten zu speichern, zu dokumentieren und zu behalten. Das betrifft zum Beispiel Urlaubsfotos, an die man sich erinnern möchte, oder Postings, die für Erbfragen wichtige sein könnten.

Welche Daten gibt es?

Welche Daten eines Verstorbenen zu beachten sind, haben wir im Artikel „Was ist digitaler Nachlass?“ aufgelistet. An erster Stelle gilt es, sich in Ruhe einen Überblick über die Profile und Accounts zu verschaffen. Anschließend muss jeder für sich selbst entscheiden, welches Vorgehen ihm passend erscheint.

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