Im Oktober 2014 ging #machtsgut als Sensibilisierungskampagne der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) an den Start. Heute wird gerne bei Berichterstattungen zum digitalen Nachlass auf machts-gut.de verlinkt. Gefördert wird die Kampagne durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Aber was steckt genau dahinter? Wir haben Barbara Steinhöfel, Referentin für Telekommunikation und Digitale Medien bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., zu #machtsgut und zur Arbeit der Verbraucherzentrale interviewt.
Frau Steinhöfel, im Oktober 2014 ging machts-gut.de als Kampagne des vzbv an den Start. Wann ist das Projekt zur Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz umgezogen und warum?
Inhalt
Zum 1. Januar 2016 hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. die Kampagnenseite zum digitalen Nachlass „machts-gut.de“ vom vzbv übernommen. Die Seite wurde ursprünglich im Rahmen eines Projektes (surfer-haben-rechte.de) entwickelt. Das Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ endete am 31.12.2015, so dass die Seite nicht weitergeführt werden konnte. Da die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. sich bereits seit 2014 intensiv um das Thema „Digitaler Nachlass“ kümmert, hat es sich angeboten, die Seite weiterzuführen.
Was genau steckt heute hinter #machtsgut und was ist das Ziel?
Es ist eine Kampagnenseite und soll Verbraucher für das Thema sensibilisieren. Da es sich um eine Kampagnenseite handelt und keine klassische Informationsseite, sind die grundsätzlichen Infos relativ gering. Allerdings finden sich auf der Seite Checklisten, die den Verbraucher bei der Regelung seines digitalen Nachlasses unterstützen.
Kann ich mir als Verbraucher bei jeder Verbraucherzentrale Rat zum digitalen Nachlass holen, oder ist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mein erster Ansprechpartner?
Es gibt einige wenige Infos auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen (zumindest auf dem gemeinsamen Angebot von 13 Verbraucherzentralen). Hier der Link.
Inwieweit Vorträge und individuelle Beratungen zu dem Thema auch von anderen Verbraucherzentralen angeboten werden, kann ich nicht beurteilen.
In Interviews raten Verbraucherschützer eher davon ab, bei der Vorsorge für den digitalen Nachlass Daten Online-Dienstleistern anzuvertrauen. Aber bei anderen Computerproblemen führt z.T. auch kein Weg daran vorbei, einem Unternehmer zu vertrauen. Wie sehen Sie das?
Das ist sicherlich richtig, aber da, wo es zu vermeiden ist, sollte man die Übergabe des Gerätes an Dritte vermeiden.
Wo sehen Sie die größten Herausforderungen für die Zukunft in Sachen digitaler Nachlass? Und welche Rolle könnten dabei die Verbraucherzentralen übernehmen?
Zum einen gibt es noch rechtliche Unklarheiten, z.B. beim Vererben digitaler Güter wie eBooks u.ä. Hier schließen die Anbieter eine Vererblichkeit aus. Nach Meinung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. sollten auch digitale Güter vererblich sein, sie stellen immerhin einen erheblichen wirtschaftlichen Wert dar. Auch die Anbieter sind insgesamt gefordert, sich dem Thema „Digitaler Nachlass“ zu stellen. Verbraucher sollten bereits bei der Anmeldung bei einem Internetdienst auf das Problem hingewiesen werden und sollten die Möglichkeit bekommen, hier entsprechende Regelungen zu treffen.
Allerdings müssen auch Verbraucher noch für das Thema sensibilisiert werden, hier sehe ich auch die Verbraucherzentralen in der Verantwortung, entsprechende Aufklärungsarbeit zu leisten.
Und zu guter Letzt: Wohin geht die Reise für machts-gut.de selbst?
Wir werden die Seite weiterbetreiben, eine Abschaltung ist nicht geplant. Sie muss aber noch besser bekannt gemacht werden.
Vielen Dank für Ihre Zeit, Frau Steinhöfel.
1 Gedanke zu „#machtsgut – ein Interview mit Barbara Steinhöfel“