digina-Speaker im Interview: Anja Schöne

Eine Konferenz wird erst durch ihre Referentinnen und Referenten zu dem, was sie ausmacht. Wir sind stolz auf die Menschen, die wir für diesen Part gewinnen konnten. Hier im digina-Blog stellen wir sie vor. Heute Anja Schöne von der Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871):

Anja Schöne (Bild-Quelle LV 1871, bearbeitet durch das digina-Redaktionsteam)
In einem Satz: Wer sind Sie und was machen Sie?

Inhalt

Als Social-Media- und PR-Managerin bei der LV 1871 betreue ich alle Social-Media-Kanäle des Unternehmens. Die Wurzeln der LV 1871 liegen beim „Christkatholischen Begräbniß-Verein“. Ziel des Vereins damals: Jedem Mitglied eine angemessene Bestattung zu ermöglichen. Auch heute – im digitalen Zeitalter – beschäftigt uns dieses Thema.

Was verstehen Sie unter dem Schlagwort digitaler Nachlass?

Vom Facebook-Account über den Onlinebanking-Zugang bis zum Kundenportal beim Stromanbieter – alle online abgeschlossenen Verträge und Accounts gehören zum Erbe und sind damit unser digitaler Nachlass. Auch der geht übrigens mit dem Tod auf die Erben über.

Welche Rolle spielt das Thema in Ihrer Arbeit?

Als Anbieter einer Sterbegeldversicherung spielen Themen wie Bestattung, Testament und Erbe bei uns eine große Rolle. Auf unserem Serviceportal vorsorgeweitblick.de geben wir Tipps und Hinweise zu diesen Themen. Dabei spielt natürlich auch der digitale Nachlass eine Rolle.

Wo sehen Sie die größten Herausforderungen für die Zukunft?

Unsere Autoversicherung schließen wir online über ein Vergleichsportal ab. Stromvertrag und Telefonkosten verwalten wir im Webportal des Anbieters und beim neuen Handyvertrag läuft auch alles bequem online und in unserer Freizeit surfen wir in sozialen Netzwerken; teilen dort Fotos oder chatten mit Freunden im In- und Ausland. Aber die wenigsten von uns haben sich bereits Gedanken gemacht, was mit all den Dingen passiert, wenn wir mal nicht mehr sind. Weil wir auf immer mehr Onlineplattformen unterwegs sind, wird unser digitaler Nachlass zunehmend wichtiger.

Was empfehlen Sie Menschen, die gerne schon zu Lebzeiten etwas in Bezug auf digitalen Nachlass unternehmen möchten?

Wichtig ist es, sich rechtzeitig einen Überblick über alle Verträge und Nutzerkonten zu verschaffen. Die wenigsten wissen: Die meisten Verträge enden nicht automatisch mit dem Tod. Erben müssen die Verträge manuell kündigen. Dazu müssen sie sich im Todesfall beim jeweiligen Vertragspartner melden, unterschiedliche Legitimationsanforderungen erfüllen und die Verträge selbst kündigen. Ohne den notwendigen Überblick und die Passwörter ist der Zugang zu Accounts nach dem Tod des Nutzers jedoch meist nur sehr schwer möglich. Ein Onlinetool, wie der digitale Nachlassplaner, kann dabei helfen den Überblick zu behalten. Er kündigt zum Beispiel den Handyvertrag mit der Meldung des Todes und macht auf Wunsch aus dem Facebook-Account eine Gedenkseite. Voraussetzung ist, man hat seine Vertragsbeziehungen und Wünsche bereits zu Lebzeiten digital hinterlegt. Kunden, die eine Sterbegeldversicherung bei der LV 1871 abschließen, können einen solchen Service gegen einen geringen Mehrbeitrag nutzen.

 

 

Anja Schöne wird auf der digina am 16.11.2017 an folgender Podiumsdiskussion teilnehmen:
Digitaler Nachlass: Ein Fintech-Thema? Ein Bestatterthema? Ein Versicherungsthema?

> Hier geht’s zum Programm der Konferenz zum digitalen Nachlass

> Hier geht’s zu Anja Schönes Speakerprofil

 

Beitragsbild: Anja Schöne (Bild Quelle LV1871, Bildbearbeitung durch das digina-Redaktionsteam)

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