Ob man es nun “Cross-Ing” oder “Ksing” ausspricht: Ein Account beim Hamburger Geschäfts-Netzwerk XING gehört in vielen Branchen zum Standard bei Bewerbern und Kollegen. Im Business-Umfeld denkt niemand gerne an den Tod, den wir eher in den Bereich der privaten Probleme (ver-)drängen. Dennoch stellt sich die Frage: Wie gehen Freunde, Geschäftspartner, Kollegen und Chefs mit dem Account eines Verstorbenen um? Und was kann XING tun?
Welche Möglichkeiten bietet XING beim Tod eines Benutzers?
Inhalt
Aktuell (Stand: Januar 2016) findet sich zu Suchbegriffen wie “sterben” oder “Tod” nichts in der XING-Hilfe. In der Berichterstattung zum digitalen Nachlass gab es aber bereits Aussagen von XING-Mitarbeitern, etwa, dass das Profil erst nach Rückfrage beim Verstorbenen gelöscht und keinesfalls Daten an Angehörige herausgegeben werden.
Der Support antwortet relativ schnell – bei meiner Anfrage dauerte es von Freitagmittag bis Montagmittag. Die offizielle Aussage zum Procedere bei der Meldung von Todesfällen lautet:
Sobald unser Kundenservice eine Nachricht über das Ableben eines Mitglieds erhält, wird das Profil des Verstorbenen deaktiviert. Besondere Unterlagen sind für das Melden eines Todesfalles zunächst nicht notwendig. Oft sind es gerade die XING-Kontakte des Verstorbenen selbst, welche die Nachricht an uns herantragen. Endgültig gelöscht werden Profile verstorbener XING-Mitglieder jedoch erst nach mehreren Monaten. So vermeiden wir, dass bei Fehlmeldung, Verwechslung oder Namensgleichheit versehentlich Profile anderer Mitglieder gelöscht werden. Eine Gedenkfunktion bieten wir nicht an.
Der Kundenservice ist via Formular oder unter kontakt@xing.com erreichbar.
Ende 2014 hatten 835.000 Menschen eine Premium-Mitgliedschaft bei XING , das sind etwa 10% aller deutschsprachigen Mitglieder (jeweils Statista, kostenpflichtig). Regulär kostet die Mitgliedschaft aktuell 9,95 Euro im Monat, zudem gibt es Rabatte bei jährlicher Zahlung oder als Einstiegsangebot. Der Premium-Vertrag mit XING dauert natürlich prinzipiell bis zur Kündigung an und geht auch auf Erben über. Am einfachsten können die Zahlungen gestoppt werden, indem der Todesfall gemeldet wird. Der Kundenservice äußert sich dazu:
Als Betreiber nehmen wir diesbezüglich jede Meldung ernst und führen daher die […] beschriebene Deaktivierung durch. Da diese Meldungen unsererseits zunächst nicht näher verifiziert werden, kann eine endgültige Beendigung des Vertragsverhältnisses nur mit Vorlage eines Nachweises, z. B. Sterbeurkunde, erfolgen. Die Mitgliedschaft bei XING endet damit grundsätzlich zum Todestag. Es erfolgt kein Übergang auf Erben o.ä.
Was kann man tun, um Daten zu retten?

Wenn ein Löschantrag an XING herangetragen wird, kontaktiert das Netzwerk den Profilinhaber, schaltet das Profil aber sofort unsichtbar. Das heißt auch, dass Daten, die in diesem Profil öffentlich sichtbar waren, verschwinden – also Kontakte, Gruppenmitgliedschaften, geteilte Inhalte, der Lebenslauf, Kompetenzen und vieles mehr.
Um zumindest zu wissen, mit wem der Verstorbene verbunden war, sollte man möglichst schnell Screenshots oder Kopien der Seiten anfertigen und speichern. Dabei gehen zwar Informationen verloren (etwa die genauen Beziehungen zwischen den Kontakten), aber immerhin können diese später erneut angeschrieben werden. Erst dann sollte man den Todesfall an den Support melden.
Fazit
Die Takedown- und Delete-Politik ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits wird so vermieden, dass das verstorbene Mitglied weiterhin Kontaktanfragen erhält (und womöglich automatisiert Inhalte teilt). Andererseits verschwinden mit der Meldung des Todesfalls möglicherweise geschäftsrelevante Informationen. Zudem kann ein Missbrauch der Meldefunktion gegebenenfalls Schaden verursachen, wenn berufliche Profile ohne Anlass deaktiviert werden.
1 Gedanke zu „Was geschieht im Todesfall mit dem XING-Profil?“