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	Kommentare zu: Das Urteil des Landgerichts Berlin zum Facebook-Erbe	</title>
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	<description>Das unabhängige Infoportal: Digitaler Nachlass &#124; Online-Trauer &#124; Gedenken im Netz</description>
	<lastBuildDate>Fri, 16 Feb 2018 08:07:27 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Facebook-Fall geht vor den Bundesgerichtshof &#124; digital.danach		</title>
		<link>https://digital-danach.de/urteil-lg-berlin-facebook-erbe/#comment-14292</link>

		<dc:creator><![CDATA[Facebook-Fall geht vor den Bundesgerichtshof &#124; digital.danach]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Feb 2018 08:07:27 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[[&#8230;] LG Berlin – Entscheidung vom 17.12.2015 &#8211; 20 O 172/15 [ein Debattenbeitrag zum Urteil des Landgerichts Berlin] [&#8230;]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] LG Berlin – Entscheidung vom 17.12.2015 &#8211; 20 O 172/15 [ein Debattenbeitrag zum Urteil des Landgerichts Berlin] [&#8230;]</p>
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		<title>
		Von: Digitaler Nachlass im Mai 2017 &#124; digital.danach		</title>
		<link>https://digital-danach.de/urteil-lg-berlin-facebook-erbe/#comment-14032</link>

		<dc:creator><![CDATA[Digitaler Nachlass im Mai 2017 &#124; digital.danach]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Jun 2017 10:57:47 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[[&#8230;] bedingt geeignet, u.a., weil die Tochter minderjährig war. (Dennis Schmolk hat seine Sichtweise vor und nach dem Urteil dargelegt.) Auch der Weg durch die Instanzen steht nach oben weiter offen. [&#8230;]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] bedingt geeignet, u.a., weil die Tochter minderjährig war. (Dennis Schmolk hat seine Sichtweise vor und nach dem Urteil dargelegt.) Auch der Weg durch die Instanzen steht nach oben weiter offen. [&#8230;]</p>
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		<title>
		Von: Vengance Angel		</title>
		<link>https://digital-danach.de/urteil-lg-berlin-facebook-erbe/#comment-14009</link>

		<dc:creator><![CDATA[Vengance Angel]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 04 Jun 2017 16:57:44 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Früher wurde alles auf Papier geschrieben, Kopien und Antworten gesammelt, vielleicht ins Bankschließfach gelegt. Beim Tod des Bankschließfachinhabers erhielten die Erben Zugang zu allen Dokumenten mit allen Vor- und Nachteilen von bisher unbekannten Dritten. Selbst wenn der Absender um Vernichtung nach dem Lesen bat, hatte er keine Garantie, dass die Dokumente vernichtet wurden. Wäre die Frage zu klären ob der ungeöffnete Brief im Bankschließfach oder im Geheimfach eines Schreibtisches dann beim Öffnen zum Verletzen des Briefgeheimnisses führte? Ich denke nicht, denn der Erbe – wenn er es antritt, verwaltet den Nachlass mit all seinen Vor- und Nachteilen.

Warum sollte das für digitale Erfassungen nicht gleichwertig gelten. Heute ersetzen E-Mail-Accounts, Clouds und andere Festplatten (secured) das Bankschließfach. Nicht für alles gilt das Telekommunikationsgesetz, was jetzt vorgeschoben wird, die Daten nicht freizugeben. Selbst die Hersteller von Sicherheitssoftware weigern sich, eine Festplatte wieder einsehbar zu machen, weil das Geschäftsmodel des Unternehmers gefährdet ist.

Suizid ob minderjährig oder volljährig. Laut Statistik soll jeder 2. Suizid kein Suizid sein, sondern es steckten andere Absichten dahinter. Die Polizei interessiert sich in den wenigsten Fällen dafür Aufklärung zu betreiben, denn sie erklärt den Hinterbliebenen, dass es für den Suizidanten ein Vergnügen war sich zu töten und Vergnügungen werden nicht untersucht. Man muss es also selber Nachforschungen betreiben.

Das was die Mutter der 15jährigen durchmacht, kann nur der verstehen, der in gleicher Situation ist. Ich konnte mir die digitalen Daten für meinen „Suizidanten“ erarbeiten und bisher zwei der „Suizid-Assistenten“ finden, zwei weitere sind in der Lokalisation … und es gab weitere „Vergnügungsopfer“ die sich ebenso durch Gift und fachgerechter Hängung zu Tode gebracht haben.

Gerade in solchen Fällen – und nicht nur dann – sollten die Erben Zugang zum digitalen Erbe haben. Was auffällt, dass ein Unbekannter das Account in diesem Facebook-Fall gesperrt hat. Hier könnte auch der Verdacht nahe liegen, dass dieser Unbekannte Tatsachen, Rückschlüsse – evtl. Beihilfe zum Suizid – verschleiern will, bedingt dadurch dass erst nach dem Tod bekannt wurde, dass die Suizidantin 15 Jahre alt war. Es muss auch nicht unbedingt ein Facebook-Nutzer gewesen sein. Es könnte auch eines unserer Tötungsforen sein. 

Facebook, Email-Anbieter, Softwarehersteller sind Komplizen der Täter, gezwungener Weise, denn erst wenn diese aus gesetzlichen Gründen dazu gezwungen werden, erfolgt eine Mitarbeit … oder auch nicht. Da der Gesetzgeber der digitalen Welt hinterherhinkt, ist das Thema verschlafen worden, denn das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor 11 Jahren in zwei Urteilen darauf hingewiesen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Früher wurde alles auf Papier geschrieben, Kopien und Antworten gesammelt, vielleicht ins Bankschließfach gelegt. Beim Tod des Bankschließfachinhabers erhielten die Erben Zugang zu allen Dokumenten mit allen Vor- und Nachteilen von bisher unbekannten Dritten. Selbst wenn der Absender um Vernichtung nach dem Lesen bat, hatte er keine Garantie, dass die Dokumente vernichtet wurden. Wäre die Frage zu klären ob der ungeöffnete Brief im Bankschließfach oder im Geheimfach eines Schreibtisches dann beim Öffnen zum Verletzen des Briefgeheimnisses führte? Ich denke nicht, denn der Erbe – wenn er es antritt, verwaltet den Nachlass mit all seinen Vor- und Nachteilen.</p>
<p>Warum sollte das für digitale Erfassungen nicht gleichwertig gelten. Heute ersetzen E-Mail-Accounts, Clouds und andere Festplatten (secured) das Bankschließfach. Nicht für alles gilt das Telekommunikationsgesetz, was jetzt vorgeschoben wird, die Daten nicht freizugeben. Selbst die Hersteller von Sicherheitssoftware weigern sich, eine Festplatte wieder einsehbar zu machen, weil das Geschäftsmodel des Unternehmers gefährdet ist.</p>
<p>Suizid ob minderjährig oder volljährig. Laut Statistik soll jeder 2. Suizid kein Suizid sein, sondern es steckten andere Absichten dahinter. Die Polizei interessiert sich in den wenigsten Fällen dafür Aufklärung zu betreiben, denn sie erklärt den Hinterbliebenen, dass es für den Suizidanten ein Vergnügen war sich zu töten und Vergnügungen werden nicht untersucht. Man muss es also selber Nachforschungen betreiben.</p>
<p>Das was die Mutter der 15jährigen durchmacht, kann nur der verstehen, der in gleicher Situation ist. Ich konnte mir die digitalen Daten für meinen „Suizidanten“ erarbeiten und bisher zwei der „Suizid-Assistenten“ finden, zwei weitere sind in der Lokalisation … und es gab weitere „Vergnügungsopfer“ die sich ebenso durch Gift und fachgerechter Hängung zu Tode gebracht haben.</p>
<p>Gerade in solchen Fällen – und nicht nur dann – sollten die Erben Zugang zum digitalen Erbe haben. Was auffällt, dass ein Unbekannter das Account in diesem Facebook-Fall gesperrt hat. Hier könnte auch der Verdacht nahe liegen, dass dieser Unbekannte Tatsachen, Rückschlüsse – evtl. Beihilfe zum Suizid – verschleiern will, bedingt dadurch dass erst nach dem Tod bekannt wurde, dass die Suizidantin 15 Jahre alt war. Es muss auch nicht unbedingt ein Facebook-Nutzer gewesen sein. Es könnte auch eines unserer Tötungsforen sein. </p>
<p>Facebook, Email-Anbieter, Softwarehersteller sind Komplizen der Täter, gezwungener Weise, denn erst wenn diese aus gesetzlichen Gründen dazu gezwungen werden, erfolgt eine Mitarbeit … oder auch nicht. Da der Gesetzgeber der digitalen Welt hinterherhinkt, ist das Thema verschlafen worden, denn das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor 11 Jahren in zwei Urteilen darauf hingewiesen.</p>
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		<item>
		<title>
		Von: Das Facebook-Urteil des Kammergerichts Berlin: Sieg für Facebook		</title>
		<link>https://digital-danach.de/urteil-lg-berlin-facebook-erbe/#comment-13968</link>

		<dc:creator><![CDATA[Das Facebook-Urteil des Kammergerichts Berlin: Sieg für Facebook]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Jun 2017 07:17:41 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[[&#8230;] entschieden; der Zugriff aufs Facebook-Konto wird nicht vererbt. Prinzipiell trifft dieses Urteil meine Überlegungen. Eine Einschätzung&#160;von Dennis [&#8230;]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] entschieden; der Zugriff aufs Facebook-Konto wird nicht vererbt. Prinzipiell trifft dieses Urteil meine Überlegungen. Eine Einschätzung&nbsp;von Dennis [&#8230;]</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Digitaler Nachlass im April 2017 &#124; digital.danach		</title>
		<link>https://digital-danach.de/urteil-lg-berlin-facebook-erbe/#comment-13680</link>

		<dc:creator><![CDATA[Digitaler Nachlass im April 2017 &#124; digital.danach]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 May 2017 12:16:09 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[[&#8230;] Ob sich aus diesem Prozess, der digitalen Nachlass zum ersten Mal unmittelbar zum Thema hat, allgemeingültige Regeln ableiten lassen, bleibt fraglich, da der Fall als solcher sehr speziell ist. Mehr dazu auch hier. [&#8230;]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] Ob sich aus diesem Prozess, der digitalen Nachlass zum ersten Mal unmittelbar zum Thema hat, allgemeingültige Regeln ableiten lassen, bleibt fraglich, da der Fall als solcher sehr speziell ist. Mehr dazu auch hier. [&#8230;]</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Dennis Schmolk		</title>
		<link>https://digital-danach.de/urteil-lg-berlin-facebook-erbe/#comment-13258</link>

		<dc:creator><![CDATA[Dennis Schmolk]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 May 2017 09:04:58 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hi Birgit,
danke für deine Perspektive. Ich verstehe die Argumente der Eltern (und finde den speziellen Fall ja wie erwähnt auch nicht Präzedenz-tauglich), ich wundere mich nur, wie in der Berichterstattung das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird. Und nachdem es kaum jemand anderes tut, mache ich mich auch für die posthume Vertraulichkeit von Kommunikationen stark :) Wir können das ja kommende Woche in Bremen mal ausführlicher diskutieren!
Liebe Grüße
Dennis]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hi Birgit,<br />
danke für deine Perspektive. Ich verstehe die Argumente der Eltern (und finde den speziellen Fall ja wie erwähnt auch nicht Präzedenz-tauglich), ich wundere mich nur, wie in der Berichterstattung das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird. Und nachdem es kaum jemand anderes tut, mache ich mich auch für die posthume Vertraulichkeit von Kommunikationen stark 🙂 Wir können das ja kommende Woche in Bremen mal ausführlicher diskutieren!<br />
Liebe Grüße<br />
Dennis</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Birgit Aurelia Janetzky		</title>
		<link>https://digital-danach.de/urteil-lg-berlin-facebook-erbe/#comment-13242</link>

		<dc:creator><![CDATA[Birgit Aurelia Janetzky]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 May 2017 20:40:17 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[hallo Dennis,
ich finde es schwierig auf der Grundlage dieser sehr speziellen Fallkonstellation allgemeine Regeln abzuleiten. Jeder möchte gerne allgemeingültige Regeln, weil das den Umgang - hier mit dem Facebookaccount - einfacher machen würde. 

Die Regel, die Facebook vertritt - kein Zugang zum Konto einer verstorbenen Person - wird aber auch der speziellen Fallkostellation nicht wirklich gerecht. 
- die Tochter war minderjährig
- die Eltern besitzen die Zugangsdaten (das war lt. Eltern die Voraussetzung, der Nutzung von Facebook durch ihre Tochter zuzustimmen) 
- von einer dritten Person, die wohl nicht zur Familie gehört, wurde der Gedenkzustand beantragt. Diese musste einen Todesnachweis vorlegen. Die Person bleibt im Dunkeln. Erst durch diesen Umstand haben die Eltern keinen Zugang mehr. 

Klar, es wäre das Beste, wenn jeder zu Lebzeiten seine Willenserklärung abgibt, wie nach seinem Tod mit den Onlinekonten umgegangen werden soll. Wer die Regeln der Plattformen - die keinen Zugang gewähren - aushebeln will, hinterlässt seine Zugangsdaten. Wer nicht will, dass einer reinschaut, regelt das entsprechend auch vorher. 

Fakt ist, dass die meisten sich keine Gedanken drum machen und die Erben/ Angehörigen entweder nach dem mutmaßlichen Willen handeln oder so, wie sie es selbst für richtig und wichtig halten. Und sich dann mit den sehr unterschiedlichen Regeln der Plattformen herumschlagen müssen.

Zu der Argumentation mit dem Briefgeheimnis gibt inzwischen rechtlich alle möglichen Auffassungen...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>hallo Dennis,<br />
ich finde es schwierig auf der Grundlage dieser sehr speziellen Fallkonstellation allgemeine Regeln abzuleiten. Jeder möchte gerne allgemeingültige Regeln, weil das den Umgang &#8211; hier mit dem Facebookaccount &#8211; einfacher machen würde. </p>
<p>Die Regel, die Facebook vertritt &#8211; kein Zugang zum Konto einer verstorbenen Person &#8211; wird aber auch der speziellen Fallkostellation nicht wirklich gerecht.<br />
&#8211; die Tochter war minderjährig<br />
&#8211; die Eltern besitzen die Zugangsdaten (das war lt. Eltern die Voraussetzung, der Nutzung von Facebook durch ihre Tochter zuzustimmen)<br />
&#8211; von einer dritten Person, die wohl nicht zur Familie gehört, wurde der Gedenkzustand beantragt. Diese musste einen Todesnachweis vorlegen. Die Person bleibt im Dunkeln. Erst durch diesen Umstand haben die Eltern keinen Zugang mehr. </p>
<p>Klar, es wäre das Beste, wenn jeder zu Lebzeiten seine Willenserklärung abgibt, wie nach seinem Tod mit den Onlinekonten umgegangen werden soll. Wer die Regeln der Plattformen &#8211; die keinen Zugang gewähren &#8211; aushebeln will, hinterlässt seine Zugangsdaten. Wer nicht will, dass einer reinschaut, regelt das entsprechend auch vorher. </p>
<p>Fakt ist, dass die meisten sich keine Gedanken drum machen und die Erben/ Angehörigen entweder nach dem mutmaßlichen Willen handeln oder so, wie sie es selbst für richtig und wichtig halten. Und sich dann mit den sehr unterschiedlichen Regeln der Plattformen herumschlagen müssen.</p>
<p>Zu der Argumentation mit dem Briefgeheimnis gibt inzwischen rechtlich alle möglichen Auffassungen&#8230;</p>
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