Thilo Zachow ist Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt IT- und Medienrecht. Unter digideath.de bietet er seine Dienste auch speziell in der digitalen Nachlasspflege an: Laut Beschreibung geht es bei digideath um den Umgang mit Daten und Äußerungen im Internet und den digitalen Nachlass. Grund genug, Thilo Zachow zu interviewen!
Herr Zachow, bei unseren Recherchen sind wir auf Ihrer Seite gelandet – die URL digideath.de hat eine klare Aussage und ich hätte zuerst eine Vor- oder Nachsorge-Plattform erwartet. Sie sind allerdings Rechtsanwalt. Wann und warum haben Sie sich auf digitalen Nachlass spezialisiert?
Die Spezialisierung hängt damit zusammen, dass ich als IT- und Urheberrechtler in der Praxis im Jahr 2014 mit den ersten Fällen konfrontiert wurde. Ich weiß noch, dass mich ein sehr kranker Mandant aufsuchte, der die außerordentliche Beendigung eines Internetsystemvertrags wünschte und ich das gegenüber dem Anbieter mit einem aus dem Mietrecht entliehenen Sonderkündigungsrecht bei dem Tod des Mieters begründete. Der Anbieter ging auf die Argumentation ein und die Erben mussten nicht in das Dauerschuldverhältnis des Erblassers zum Anbieter eintreten. Ein weiterer Fall betraf eine Witwe, deren verstorbener Ehemann im Internet diffamiert wurde.
Weiterlesen …digideath.de – Rechtsanwalt Thilo Zachow im Interview