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	<title>Urteile &amp; Rechtliches Archive - digital.danach</title>
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	<description>Das unabhängige Infoportal: Digitaler Nachlass &#124; Online-Trauer &#124; Gedenken im Netz</description>
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	<title>Urteile &amp; Rechtliches Archive - digital.danach</title>
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		<title>BGH-Urteil im Facebook-Streit: Zugang heißt, sich hineinbegeben zu können</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dennis Schmolk]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2020 14:41:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Urteile & Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es gibt ein neues Urteil im Facebook-Streit: Der den Eltern der Verstorbenen 15-Jährigen ausgehändigte USB-Stick reicht nicht. Der BGH hat entschieden, dass den Eltern (und Erben) des Mädchens vollständiger Zugriff ... <a title="BGH-Urteil im Facebook-Streit: Zugang heißt, sich hineinbegeben zu können" class="read-more" href="https://digital-danach.de/bgh-facebook-streit-zugangsrecht/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt ein neues Urteil im Facebook-Streit: Der den Eltern der Verstorbenen 15-Jährigen ausgehändigte USB-Stick reicht nicht. Der <a href="https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-iii-zb-30-20-digitaler-nachlass-erben-bekommen-zugriff-auf-facebook-konto/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">BGH hat entschieden</a>, dass den Eltern (und Erben) des Mädchens vollständiger Zugriff auf das Konto zu gewähren sei.</p>
<p>Wem also daran gelegen ist, dass die eigenen Inhalte und Kommunikationen nach dem Tod nicht an die Erben fallen, muss vorsorgen. Die nächsten Jahre (und Urteile) werden zeigen, welche Möglichkeiten der Vorsorge dafür taugen. Zu denken wäre beispielsweise an Vermächtnisse für einzelne Nutzungsverträge oder generelle testamentarische Verfügungen.</p>
<p>Zu den Hintergründen:</p>
<ul>
<li>Urteile (<a href="https://digital-danach.de/lg-berlin-facebook-muss-erben-zugang-zum-account-gewaehren/">LG Berlin 2016</a>, <a href="https://digital-danach.de/urteil-lg-berlin-facebook-erbe/">LG Berlin 2017</a>, <a href="https://digital-danach.de/das-urteil-des-kammergerichts-berlin-im-facebook-streit/">KG Berlin 2017</a>, <a href="https://digital-danach.de/facebook-als-briefkasten-ein-kommentar-zum-bgh-urteil-im-facebook-streit/">BGH 2018</a>)</li>
<li><a href="https://digital-danach.de/facebook-streit-zwangsgeldbeschluss-gegen-facebook/">Zwangsgeld gegen Facebook</a> wegen unzureichendem Zugriff (2019)</li>
</ul>
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		<title>Studie veröffentlicht: &#8222;Der digitale Nachlass – Eine Untersuchung aus rechtlicher und technischer Sicht&#8220;</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dennis Schmolk]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 19 Jan 2020 17:07:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Debatte]]></category>
		<category><![CDATA[Praxistipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile & Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[bmjv]]></category>
		<category><![CDATA[fraunhofer]]></category>
		<category><![CDATA[studie]]></category>
		<category><![CDATA[uni bremen]]></category>
		<category><![CDATA[uni regensburg]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wie im November angekündigt, arbeiteten das Fraunhofer Institut, die Universitäten Regensburg und Bremen sowie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz an einer Studie zum digitalen Nachlass. Mitte Januar wurden ... <a title="Studie veröffentlicht: &#8222;Der digitale Nachlass – Eine Untersuchung aus rechtlicher und technischer Sicht&#8220;" class="read-more" href="https://digital-danach.de/studie-veroeffentlicht-der-digitale-nachlass/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wie <a href="https://digital-danach.de/forschungsprojekt-digitales-erbe-uni-bremen-uni-regensburg-und-fraunhofer-institut-kooperieren/">im November angekündigt</a>, arbeiteten das Fraunhofer Institut, die Universitäten Regensburg und Bremen sowie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz an einer Studie zum digitalen Nachlass. Mitte Januar wurden die Ergebnisse veröffentlicht. Herausgekommen ist ein 380 Seiten langes Dokument mit Problemstellungen und diversen Tipps und Hinweisen auf rechtliche und technische Lösungen.</p>
<p>Hilfreich sind die Formulierungsbeispiele für Testament, Vollmacht und Verfügung sowie der Überblick über Passwortmanager. Der Überblick zu Vorsorgediensten und anderen technischen Lösungen dagegen hinkt der Zeit hinterher. Deutsche Unternehmen sind – abgesehen vom Nachsorgedienst Columba – gar nicht vertreten, da ist unser Überblick im <a href="https://digital-danach.de/dienstleister-fuer-den-digitalen-nachlass/">Dienstleisterverzeichnis</a> aktueller. Auch die <a href="https://digital-danach.de/bitkom-studie-mehr-menschen-kuemmern-sich-um-ihren-digitalen-nachlass/">Bitkom-Studien</a> finden nicht einmal Erwähnung.</p>
<p>Und während zwei WordPress-Plugins gelistet werden, die gesperrt oder seit einigen Major Releases nicht mehr aktualisiert wurden, fehlt <a href="https://digital-danach.de/vorsorge-im-eigenbau-emergencywp-hilft-bei-der-planung/">EmergencyWP</a>. Auch gibt es keine Hinweise auf Konferenzen wie die digina. Das zeigt aber vermutlich vor allem eins: Das Feld ist ziemlich weit und Vollständigkeit gar nicht erreichbar. Die Initiative der beteiligten Institute und Universitäten ist jedenfalls sehr begrüßenswert!</p>
<h2>Download und Pressemitteilung</h2>
<p>Die Studie (PDF, 4 MB, Direktlink) kann hier heruntergeladen werden: Website des <a href="https://web.archive.org/web/20211028122524/https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/2019-12-Studie-digitaler-Nachlass.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2" target="_blank" rel="noopener noreferrer">BMJV</a></p>
<p>Pressemitteilung des Bundesministeriums vom 15.1.2020:</p>
<p>Als „Digitaler Nachlass“ werden die unterschiedlichen Rechtspositionen der oder des Verstorbenen im Internet bezeichnet. Die heute hierzu vorgestellte umfassende Studie wurde vom Fraunhofer Institut SIT und den Universitäten Regensburg und Bremen erstellt und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.</p>
<p>In der Studie wird zunächst geklärt, was überhaupt zum digitalen Nachlass zählt. Anschließend werden die sich im Zusammenhang mit dem digitalen Nachlass ergebenden Fragen des Verbraucherrechts, des Erbrechts, des Datenschutzrechts und des Urheberrechts allgemeinverständlich aufbereitet. Geprüft wurde außerdem, wo Anbieter digitaler Dienstleistungen derzeit Verbraucher und deren Erben benachteiligen.</p>
<p>Die Studie enthält konkrete Empfehlungen für Online-Dienste zu den Einstellungsmöglichkeiten und für Verbraucherinnen und Verbraucher, wie sie Vorsorge treffen können, damit nach ihrem Tod ihr digitaler Nachlass unkompliziert in die richtigen Hände kommt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://digital-danach.de/studie-veroeffentlicht-der-digitale-nachlass/">Studie veröffentlicht: &#8222;Der digitale Nachlass – Eine Untersuchung aus rechtlicher und technischer Sicht&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://digital-danach.de">digital.danach</a>.</p>
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		<title>Neueste Entwicklungen im Nachlass-Streit: Zwangsgeldbeschluss gegen Facebook</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dennis Schmolk]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Feb 2019 19:00:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Urteile & Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[facebook]]></category>
		<category><![CDATA[facebook-streit]]></category>
		<category><![CDATA[facebook-urteil]]></category>
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					<description><![CDATA[<img width="1136" height="596" src="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/./FB-Size-37.jpg?x88043" class="webfeedsFeaturedVisual wp-post-image" alt="Facebook Symbolbild. Quelle: https://pixabay.com/de/photos/facebook-social-media-medien-793048/" style="display: block; margin-bottom: 5px; clear:both;max-width: 100%;" link_thumbnail="" decoding="async" fetchpriority="high" srcset="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/FB-Size-37.jpg 1200w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/FB-Size-37-240x126.jpg 240w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/FB-Size-37-300x158.jpg 300w" sizes="(max-width: 1136px) 100vw, 1136px" /><p>Wie Heise, ZEIT und andere am Wochenende meldeten, wurde Facebook offenbar zu einem Zwangsgeld von 10.000 Euro verurteilt. Nach Angaben des Anwalts der Erben, Christian Pfaff, leistete Facebook dem BGH-Urteil ... <a title="Neueste Entwicklungen im Nachlass-Streit: Zwangsgeldbeschluss gegen Facebook" class="read-more" href="https://digital-danach.de/facebook-streit-zwangsgeldbeschluss-gegen-facebook/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<img width="1136" height="596" src="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/./FB-Size-37.jpg?x88043" class="webfeedsFeaturedVisual wp-post-image" alt="Facebook Symbolbild. Quelle: https://pixabay.com/de/photos/facebook-social-media-medien-793048/" style="display: block; margin-bottom: 5px; clear:both;max-width: 100%;" link_thumbnail="" decoding="async" srcset="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/FB-Size-37.jpg 1200w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/FB-Size-37-240x126.jpg 240w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/FB-Size-37-300x158.jpg 300w" sizes="(max-width: 1136px) 100vw, 1136px" /><p>Wie <a href="https://www.heise.de/newsticker/meldung/Facebook-verweigert-trotz-BGH-Urteil-den-Zugriff-auf-das-Konto-einer-Toten-4316854.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Heise</a>, <a href="https://www.zeit.de/news/2019-02/23/anwalt-erben-erwirken-zwangsgeldbeschluss-gegen-facebook-190223-99-108839" target="_blank" rel="noopener noreferrer">ZEIT</a> und andere am Wochenende meldeten, wurde Facebook offenbar zu einem Zwangsgeld von 10.000 Euro verurteilt. Nach Angaben des Anwalts der Erben, Christian Pfaff, leistete Facebook dem <a href="https://digital-danach.de/facebook-als-briefkasten-ein-kommentar-zum-bgh-urteil-im-facebook-streit/">BGH-Urteil</a> aus dem Juli 2018 nicht ausreichend Folge.</p>
<h2>Dateneinsicht vs. vollwertiger Login</h2>
<p>Kurze Auffrischung: 2012 wurde ein damals 15-jähriges Mädchen von einer U-Bahn erfasst und kam ums Leben. Die Eltern wollten im Facebook-Account der Tochter und in deren privater Korrespondenz nach Hinweisen suchen, ob es sich um einen Suizid gehandelt haben könnte. Scheinbar kein Problem: Die Eltern verfügten über die Login-Daten der Tochter. Der Account war allerdings bereits in den <a href="https://digital-danach.de/facebook-accounts-verstorbene/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Gedenkzustand</a> versetzt worden – die Eltern waren folglich ausgesperrt. Also zogen sie vor Gericht, erst vors <a href="https://digital-danach.de/urteil-lg-berlin-facebook-erbe/">Landgericht Berlin</a>, dann vors <a href="https://digital-danach.de/das-urteil-des-kammergerichts-berlin-im-facebook-streit/">Kammergericht Berlin</a> und schließlich vor den BGH.</p>
<p>In dritter und letzter Instanz verurteilte dieser Facebook im Juli 2018, den Eltern Zugriff zu gewähren: Diese hätten ein Recht darauf, den Vertrag anstelle der Erblasserin zu übernehmen und zu verwenden. Anscheinend hat Facebook den siegreichen Erben aber nur einen &#8222;USB-Stick mit einem 14.000 Seiten langen PDF-Dokument zur Verfügung gestellt&#8220; (Heise). Der Anwalt hat nun ein Zwangsgeld erwirkt, um Facebook dazu zu bringen, vollen Zugriff zu gewähren.</p>
<h2>Voller Zugriff: Aus Sicht von Facebook problematisch</h2>
<p>Schenkt man Facebooks Argumentation Glauben, dann würde der Konzern der Familie gerne Zugriff gewähren. Allein:</p>
<blockquote><p>Facebook erklärte, die Einrichtung eines &#8222;passiven Modus&#8220;, bei dem man auf Inhalte zugreifen, aber nicht darüber kommunizieren kann, sei technisch unmöglich. Im originalen, aktiven Modus verschickt ein Facebook-Profil beispielsweise auch selbsttätig Erinnerungen an Freunde. (Heise)</p></blockquote>
<p>Und das beißt sich wohl mit anderen Pflichten Facebooks bzw. den Rechten anderer Nutzer.</p>
<p>Was Facebook mit diesem Schritt bezweckt, ist Spekulation: Spielt das Unternehmen auf Zeit? 10.000 Euro werden wohl nicht einmal in der Portokasse groß zu Buche schlagen. Facebook kann also weiter rechtliche Schritte prüfen. Ich halte es jedenfalls für unwahrscheinlich, dass Facebook klein beigeben und akzeptieren wird, dass das deutsche Erbrecht den Gedenkzustand, den Nachlasskontakt und die dahinterstehenden AGB-Sätze und Features aushebelt.</p>
<h2>Was lernen wir daraus?</h2>
<p>Der Vorfall offenbart, dass das ganze Thema &#8222;Nutzer-Accounts vererben&#8220; doch nicht so einfach gelagert ist, wie sich das der <a href="https://digital-danach.de/digitaler-nachlass-im-erbrecht-regierung-sieht-keinen-handlungsbedarf/">Gesetzgeber</a> und manche Anwälte vorstellen: Internationale Unternehmen zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen, ist schwierig. Zudem können die nationalen Gesetzgebungen verschiedener Länder einander widersprechen. Und das Erben von verschlüsselter Kommunikation, die in einem abgeschlossenen Okösystem liegt, ist nicht einfach vergleichbar mit Briefen, die sich im Hausflur stapeln. Man darf also gespannt sein, wie dieser Fall weitergeht.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://digital-danach.de/facebook-streit-zwangsgeldbeschluss-gegen-facebook/">Neueste Entwicklungen im Nachlass-Streit: Zwangsgeldbeschluss gegen Facebook</a> erschien zuerst auf <a href="https://digital-danach.de">digital.danach</a>.</p>
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		<title>Digitaler Nachlass im Erbrecht: Regierung sieht keinen Handlungsbedarf</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dennis Schmolk]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Sep 2018 10:04:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Urteile & Rechtliches]]></category>
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					<description><![CDATA[<img width="1136" height="596" src="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/./Untitled-design-2-1200x630.jpg?x88043" class="webfeedsFeaturedVisual wp-post-image" alt="" style="display: block; margin-bottom: 5px; clear:both;max-width: 100%;" link_thumbnail="" decoding="async" srcset="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/Untitled-design-2.jpg 1200w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/Untitled-design-2-240x126.jpg 240w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/Untitled-design-2-300x158.jpg 300w" sizes="(max-width: 1136px) 100vw, 1136px" /><p>Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der FDP geantwortet, die das Thema digitaler Nachlass behandelt. Die FDP hatte nachgefragt, wie es um die Pläne der Regierung bestellt sei, digitale ... <a title="Digitaler Nachlass im Erbrecht: Regierung sieht keinen Handlungsbedarf" class="read-more" href="https://digital-danach.de/digitaler-nachlass-im-erbrecht-regierung-sieht-keinen-handlungsbedarf/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<img width="1136" height="596" src="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/./Untitled-design-2-1200x630.jpg?x88043" class="webfeedsFeaturedVisual wp-post-image" alt="" style="display: block; margin-bottom: 5px; clear:both;max-width: 100%;" link_thumbnail="" decoding="async" loading="lazy" srcset="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/Untitled-design-2.jpg 1200w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/Untitled-design-2-240x126.jpg 240w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/Untitled-design-2-300x158.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 1136px) 100vw, 1136px" /><p>Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der FDP geantwortet, die das Thema digitaler Nachlass behandelt. Die FDP hatte nachgefragt, wie es um die Pläne der Regierung bestellt sei, digitale Nachlässe im Erbrecht zu berücksichtigen. Die Antwort: Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf.</p>
<h2>&#8222;Das jetzige Erbrecht plus Vertragsrecht reichen aus&#8220;</h2>
<p>Tenor laut dpa-Meldung (z.B. <a href="https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/erbrecht-bundesregierung-sieht-beim-digitalen-nachlass-keinen-handlungsbedarf-mehr/23077210.html">im Handelsblatt</a>):</p>
<blockquote><p>[Die] Rechtsbeziehungen zwischen privaten Anbietern und ihren Kunden auch in Bezug auf die Rechtsnachfolge beruhten auf privatrechtlichen Verträgen, für die grundsätzlich die Vertragsfreiheit gelte. Ob bestimmte Regelungen – etwa die Löschung von Daten im Todesfall oder ein Verfall von Online-Musiksammlungen – wirksam vereinbart werden könnten, sei &#8222;eine Frage des Einzelfalls&#8220;, den &#8222;im Streitfall die unabhängigen Gerichte&#8220; zu entscheiden hätten. Das Bürgerliche Gesetzbuch gebe den Rahmen vor.</p></blockquote>
<p>Anlass für diese optimistische Sichtweise der Regierung war u.a. das <a href="https://digital-danach.de/facebook-als-briefkasten-ein-kommentar-zum-bgh-urteil-im-facebook-streit/">Facebook-Urteil des Bundesgerichtshofs</a>, der nach 3 Jahren und in dritter Instanz Klarheit geschaffen hat: Facebook muss den Erben einer 15-Jährigen Zugriff auf deren Account gewähren. Nicht unbedingt ein Beispiel für Effizienz und Praxisnähe.</p>
<h2>Alles geklärt?</h2>
<p>Wir haben schon zum BGH-Urteil Zweifel angemeldet, dass diese Rechtsprechung die Sorgen von Erben aus der Welt schafft. Zu vieles bleibt ungeklärt – etwa die Frage, auf welche anderen Account-Verträge das Urteil anzuwenden ist. Oder auch, was mit Dateien auf lokalen oder Cloud-Speichern geschieht und ob es Ausnahmen für Accounts gibt, die Zugriff auf hochsensible Daten, vertrauliche Kommunikation und Geheimnisse erlauben.</p>
<p>Die Aussage der Bundesregierung, dass privatrechtliche Verträge plus Rechtsprechung alles Relevante regelt, stimmt vermutlich; eine gesetzgeberische Lösung wäre aber wahrscheinlich einfacher, schneller und effizienter.</p>
<p><em><span style="font-size: 8pt;">Image: <a href="https://unsplash.com/photos/DurC25GdOvk">Photo by Joakim Honkasalo</a> on Unsplash</span></em></p>
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		<title>Facebook als Briefkasten? Ein Kommentar zum BGH-Urteil im Facebook-Streit</title>
		<link>https://digital-danach.de/facebook-als-briefkasten-ein-kommentar-zum-bgh-urteil-im-facebook-streit/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Sabine Landes]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Jul 2018 17:44:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Debatte]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile & Rechtliches]]></category>
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					<description><![CDATA[<img width="1136" height="596" src="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/./Untitled-design-1-1200x630.jpg?x88043" class="webfeedsFeaturedVisual wp-post-image" alt="" style="display: block; margin-bottom: 5px; clear:both;max-width: 100%;" link_thumbnail="" decoding="async" loading="lazy" srcset="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/Untitled-design-1.jpg 1200w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/Untitled-design-1-240x126.jpg 240w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/Untitled-design-1-300x158.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 1136px) 100vw, 1136px" /><p>Jetzt ist es also soweit: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das lange erwartete Urteil im „Facebook-Fall“  verkündet, bei dem sich die Eltern eines mit 15 verstorbenen Mädchens und Facebook gegenüberstanden. Im ... <a title="Facebook als Briefkasten? Ein Kommentar zum BGH-Urteil im Facebook-Streit" class="read-more" href="https://digital-danach.de/facebook-als-briefkasten-ein-kommentar-zum-bgh-urteil-im-facebook-streit/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://digital-danach.de/facebook-als-briefkasten-ein-kommentar-zum-bgh-urteil-im-facebook-streit/">Facebook als Briefkasten? Ein Kommentar zum BGH-Urteil im Facebook-Streit</a> erschien zuerst auf <a href="https://digital-danach.de">digital.danach</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<img width="1136" height="596" src="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/./Untitled-design-1-1200x630.jpg?x88043" class="webfeedsFeaturedVisual wp-post-image" alt="" style="display: block; margin-bottom: 5px; clear:both;max-width: 100%;" link_thumbnail="" decoding="async" loading="lazy" srcset="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/Untitled-design-1.jpg 1200w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/Untitled-design-1-240x126.jpg 240w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/Untitled-design-1-300x158.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 1136px) 100vw, 1136px" /><p><em>Jetzt ist es also soweit: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das lange erwartete Urteil im „Facebook-Fall“  verkündet, bei dem sich die Eltern eines mit 15 verstorbenen Mädchens und Facebook gegenüberstanden. Im Mittelpunkt des jahrelangen Streites stand die Frage, ob die Eltern als Erben Zugang zum FB-Konto ihrer Tochter erhalten sollten. Für beide Positionen gab es gute Gründe. Bei digital.danach sind wir überzeugt, dass in Sachen digitaler Nachlass trotz des Urteils (oder gerade deswegen) noch lange nicht das letzte Wort gesprochen sein wird. </em></p>
<p>Bereits nach dem Verhandlungstermin am 21. Juni 2018 war die Tendenz des BGH wahrscheinlich &#8211; das Urteil würde wohl für die Erben ausfallen. Und so war es dann bei der Verkündung am 12.07.2018 auch (<a href="https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2018&amp;nr=85390&amp;pos=0&amp;anz=115" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier die Pressemeldung des BGH</a>).</p>
<h2>Rechte und Pflichten</h2>
<p>Vertreter des deutschen Erbrechts sind mit dieser Entscheidung zu Gunsten der Erben zufrieden &#8211; das Urteil bestätigt, wofür sie sich schon lange einsetzen. Matthias Pruns z. B. spricht von einem „richtigen Urteil“. Er weißt aber auch auf die daraus entstehenden Pflichten der Erben hin:</p>
<blockquote><p>Gestärkt wird hiermit die Rechtsstellung der Erben &#8211; aber mit jedem Recht gehen auch Pflichten und Verantwortung einher.</p></blockquote>
<p>Und: Auch die Interessen der Kommunikationspartner der Verstorbenen seien weiterhin berechtigt:</p>
<blockquote><p>Berechtigte Interessen der Kommunikationspartner, etwa auf Löschung bestimmter intimer Inhalte, sind dadurch nicht ausgeschlossen. Die Kommunikationspartner müssen sich aber an die Erben wenden. Die Betreiber sozialer Netzwerke treffen hier keine Treuhandaufgaben.</p></blockquote>
<p><span style="font-size: 10pt;">(RA Matthias Pruns am 12.07.2018 bei StiftungsrechtPlus)</span></p>
<h2><strong>Ein Aber bleibt</strong></h2>
<p>Was mich trotz allem nachdenklich zurücklässt, ist der Vergleich der Kommunikation bei Facebook mit Briefwechseln und Tagebüchern, wie er schon oft gezogen wurde und wie ihn auch der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung macht. Dieser Vergleich greift meiner Meinung nach viel zu kurz. Denn was in einem Facebook-Account an Kommunikation abläuft, ist deutlich mehr als ein analoger Briefwechsel: Wer Zugang zu einem Facebook-Account hat, der kann nicht nur private Chats nachverfolgen, die einem Briefwechsel tatsächlich noch relativ nahe kommen. Sondern er erhält auch automatisch Zugriff auf die geschlossenen Gruppen, in denen der Verstorbene Mitlgied war, ohne dass die anderen Gruppenmitglieder davon erfahren.</p>
<p>Die Kommunikation, die dort stattfindet, steht im Vergleich zu einem Briefwechsel auch nicht still, nachdem ein Teilnehmer verstorben ist, sondern läuft weiter. Die Erben hätten also auch Zugang zu Gesprächen, an denen der Verstorbene nie beteiligt war. Diese Zugriffsmöglichkeiten, die ein Facebook-Login mit sich bringt, sind also wesentlich weitreichender als bei einem postalischen Briefkasten.</p>
<h2><strong>Viele offene Fragen für die Zukunft</strong></h2>
<p>Prinzipiell ist es begrüßenswert, dass den Erben die Regelung des digitalen Nachlasses erleichtert wird. Und gerade, wenn Vorsorgende vorgesehen haben, dass ihre Erben ihre Accounts ihren Wünschen gemäß verwalten sollen, ist das eine wichtige Grundlage. Nichtsdestotrotz sollten die Rechte der Kommunikationspartner jetzt nach diesem Urteil nicht aus dem Blick verloren werden. Gerade jetzt, wo wir im Rahmen der DSGVO versuchen, die Daten der Verbraucher stärker zu schützen.</p>
<p>Deswegen: Zugang für Erben ja, aber mit Bedacht. Dass sich Kommunikationspartner erst aktiv an die Erben wenden müssen, kann nicht die Lösung sein &#8211; oft werden sie nämlich gar nicht wissen, dass ein Gesprächspartner bereits verstorben ist, und unter dessen Namen evtl. ein Erbe mitliest. Wer nicht direkt über einen Todesfall informiert wird, sieht einem Account nicht an, ob der Mensch dahinter noch lebt oder bereits verstorben ist. Es werden also definitv in Zukunft noch viele Fragen in Bezug auf digitale Nachlässe zu verhandeln sein.</p>
<h2><strong>Vorsorge bleibt nach dem Urteil das wichtigste </strong><strong>Thema</strong></h2>
<p>Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich auch jetzt, nach diesem Urteil, Gedanken über eine Vorsorge für die eigenen digitalen Angelegenheiten machen und eigene Wünsche formulieren. Wer zum Beispiel nicht möchte, dass bestimmte Daten oder Zugänge an die Erben übergehen, sollte das unbedingt festhalten.</p>
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		<title>Facebook-Fall geht vor den Bundesgerichtshof</title>
		<link>https://digital-danach.de/verhandlungstermin-bgh-facebook-fall/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Sabine Landes]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Feb 2018 08:04:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Urteile & Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[facebook-fall]]></category>
		<category><![CDATA[facebook-prozess]]></category>
		<category><![CDATA[facebook-streit]]></category>
		<category><![CDATA[facebook-urteil]]></category>
		<category><![CDATA[kammergericht berlin]]></category>
		<category><![CDATA[landgericht berlin]]></category>
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					<description><![CDATA[<img width="1136" height="596" src="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/./FB-Size-1-2-1200x630.jpg?x88043" class="webfeedsFeaturedVisual wp-post-image" alt="Bundesgerichtshof als nächste Instanz im Facebook-Fall" style="display: block; margin-bottom: 5px; clear:both;max-width: 100%;" link_thumbnail="" decoding="async" loading="lazy" srcset="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/FB-Size-1-2.jpg 1200w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/FB-Size-1-2-240x126.jpg 240w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/FB-Size-1-2-300x158.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 1136px) 100vw, 1136px" /><p>Der als „Facebook-Fall“&#160;bekannt gewordene Fall zum digitalen Nachlass wird in der nächsten Instanz weiterverhandelt. In einer Pressemeldung teilt der Bundesgerichtshof den Verhandlungstermin für den 21. Juni 2018, 10.00 Uhr mit. ... <a title="Facebook-Fall geht vor den Bundesgerichtshof" class="read-more" href="https://digital-danach.de/verhandlungstermin-bgh-facebook-fall/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<img width="1136" height="596" src="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/./FB-Size-1-2-1200x630.jpg?x88043" class="webfeedsFeaturedVisual wp-post-image" alt="Bundesgerichtshof als nächste Instanz im Facebook-Fall" style="display: block; margin-bottom: 5px; clear:both;max-width: 100%;" link_thumbnail="" decoding="async" loading="lazy" srcset="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/FB-Size-1-2.jpg 1200w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/FB-Size-1-2-240x126.jpg 240w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/FB-Size-1-2-300x158.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 1136px) 100vw, 1136px" /><p><em>Der als „Facebook-Fall“&nbsp;bekannt gewordene Fall zum digitalen Nachlass wird in der nächsten Instanz weiterverhandelt. In einer Pressemeldung teilt der Bundesgerichtshof den Verhandlungstermin für den 21. Juni 2018, 10.00 Uhr mit.</em><span id="more-3092"></span></p>
<p>Der Streit zwischen den Eltern, die ihre Tochter 2012 bei einem&nbsp;U-Bahn-Unfall in Berlin verloren haben, und Facebook um die Zugangsdaten zum FB-Konto der Tochter hat in den letzten Monaten viel Aufmerksamkeit erhalten (z. B.&nbsp;<a href="https://digital-danach.de/digitaler-nachlass-bei-exakt-die-story-mdr/">MDR-Beitrag zum digitalen Nachlass bei Exakt &#8211; Die Story</a>).&nbsp;Bis heute sind die Todesumstände nicht abschließend geklärt, vieles deutet auf einen Suizid hin. Obwohl die Eltern die Zugangsdaten hatten, konnten sie sich bei der Suche nach Antworten nicht mehr in das Facebook-Konto ihrer Tochter einloggen – das Profil war bereits in den Facebook-Gedenkzustand versetzt.</p>
<p><strong>Bisheriger Prozessverlauf</strong></p>
<blockquote><p>„Das Landgericht hat die Beklagte [Facebook, Anm. d. Red.] verurteilt, der Erbengemeinschaft Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten der Verstorbenen bei dem sozialen Netzwerk unter deren Nutzerkonto zu gewähren. Auf die Berufung der Beklagten hat das Kammergericht die Klage insgesamt abgewiesen.</p>
<p>Mit der vom Kammergericht zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin [Mutter der verstorbenen 15-jährigen, Anm. d. Red.] ihre Klageanträge weiter.“</p></blockquote>
<p>(<a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2018&amp;Sort=3&amp;nr=80925&amp;pos=0&amp;anz=31" target="_blank" rel="noopener">http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2018&amp;Sort=3&amp;nr=80925&amp;pos=0&amp;anz=31</a>)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Vorinstanzen:</strong></p>
<p>LG Berlin – Entscheidung vom 17.12.2015 &#8211; 20 O 172/15 [<a href="https://digital-danach.de/urteil-lg-berlin-facebook-erbe/">ein Debattenbeitrag zum Urteil des Landgerichts Berlin</a>]</p>
<p>KG Berlin – Entscheidung vom 31.5.2017 &#8211; 21 U 9/16“ [<a href="https://digital-danach.de/das-urteil-des-kammergerichts-berlin-im-facebook-streit/">eine Einschätzung zum Urteil des Kammergerichts Berlin</a>]</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Das Facebook-Urteil des Kammergerichts Berlin</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dennis Schmolk]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Jun 2017 07:17:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Digitaler Nachlass]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile & Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[facebook]]></category>
		<category><![CDATA[facebook-streit]]></category>
		<category><![CDATA[kammergericht berlin]]></category>
		<category><![CDATA[urteil]]></category>
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					<description><![CDATA[<img width="1136" height="596" src="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/FB-Size-13-1200x630.png?x88043" class="webfeedsFeaturedVisual wp-post-image" alt="Urteil des Kammergerichts Berlin" style="display: block; margin-bottom: 5px; clear:both;max-width: 100%;" link_thumbnail="" decoding="async" loading="lazy" srcset="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/FB-Size-13.png 1200w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/FB-Size-13-240x126.png 240w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/FB-Size-13-300x158.png 300w" sizes="auto, (max-width: 1136px) 100vw, 1136px" /><p>Digitaler Nachlass ist das Medienthema der Stunde: Das Kammergericht Berlin hat gestern gegen die Eltern (und Erben) einer verstorbenen 15-Jährigen entschieden; der Zugriff aufs Facebook-Konto wird nicht vererbt. Prinzipiell trifft ... <a title="Das Facebook-Urteil des Kammergerichts Berlin" class="read-more" href="https://digital-danach.de/das-urteil-des-kammergerichts-berlin-im-facebook-streit/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<img width="1136" height="596" src="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/FB-Size-13-1200x630.png?x88043" class="webfeedsFeaturedVisual wp-post-image" alt="Urteil des Kammergerichts Berlin" style="display: block; margin-bottom: 5px; clear:both;max-width: 100%;" link_thumbnail="" decoding="async" loading="lazy" srcset="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/FB-Size-13.png 1200w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/FB-Size-13-240x126.png 240w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/FB-Size-13-300x158.png 300w" sizes="auto, (max-width: 1136px) 100vw, 1136px" /><p>Digitaler Nachlass ist das Medienthema der Stunde: Das Kammergericht Berlin hat gestern gegen die Eltern (und Erben) einer verstorbenen 15-Jährigen entschieden; der Zugriff aufs Facebook-Konto <a href="http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/ungluecke/facebook-muss-konto-der-toten-tochter-nicht-fuer-eltern-freigeben-15040618.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">wird nicht vererbt</a>. Prinzipiell trifft dieses Urteil <a href="https://digital-danach.de/urteil-lg-berlin-facebook-erbe/">meine Überlegungen</a>. <em>Eine Einschätzung&nbsp;von Dennis Schmolk</em></p>
<h2>Medienresonanz</h2>
<p>Sehr begrüßenswert ist, dass das Thema digitaler Nachlass damit von vielen Medien aufgegriffen wurde. Eine kleine Auswahl:</p>
<ul>
<li>domradio.de:&nbsp;<a href="https://www.domradio.de/themen/ethik-und-moral/2017-05-31/probleme-und-loesungen-beim-digitalen-nachlass" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Probleme und Lösungen beim digitalen Nachlass:&nbsp;Das Online-Leben nach dem Tod</a>. U.a. ein Interview mit mir, via Evangelischer Pressedienst</li>
<li>Zeit Online:&nbsp;<a href="http://www.zeit.de/digital/internet/2017-05/digitaler-nachlass-facebook-account-bestatter-recht-columba" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Datenerben ist kompliziert</a></li>
<li>Neues Deutschland:&nbsp;<a href="https://www.neues-deutschland.de/artikel/1052750.sieg-fuer-facebook.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sieg für Facebook</a>.&nbsp;(<em>Anm.: Nein, digital-danach.de ist kein Verein, an der Stelle irrt der Artikel</em>)</li>
<li>Süddeutsche: <a href="http://www.sueddeutsche.de/panorama/prozess-verheddert-zwischen-brief-und-fernmeldegeheimnis-1.3528092" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Verheddert zwischen Brief- und Fernmeldegeheimnis – Ein Medienrechtler erklärt die diffuse Gesetzeslage</a></li>
</ul>
<h2>Zur Bedeutung des Urteils</h2>
<p>Das Urteil ist als erstes Urteil zu digitalen Nachlass-Fragen natürlich sehr bedeutsam. Insbesondere ist es wichtig, das Thema generell sichtbarer zu machen: Das darf keine abgeschlossene technische oder juristische Debatte bleiben, denn digitale Nachlässe sind ein gesellschaftliches Thema, das uns alle angeht. Die Medienresonanz, die der Fall und das Urteil hervorrufen, ist wichtig.</p>
<p>Wir sollten den Fall aber auch nicht überstrapazieren: Erstens hat er einige einschränkende Merkmale, vor allem die Minderjährigkeit der Tochter, sodass wir hier sicher keinen allgemeinen Präzedenzfall haben. Zweitens ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, es stehen ja noch weitere Instanzen offen.</p>
<h2>Begrüßenswert?</h2>
<p>Ich&nbsp;finde das Urteil prinzipiell begrüßenswert. Das Gericht war sich offenbar des Präzedenzcharakters dieses Urteils bewusst und hat zugunsten von Privatsphäre und Datenschutz entschieden.</p>
<p>Die relevante&nbsp;Grundfrage: Wenn ein Mensch mit Facebook-Account verstirbt, sollen die Erben dann einen unbedingten Rechtsanspruch darauf haben, diesen Account wie der Verstorbene nutzen zu dürfen?</p>
<p>Das würde ich verneinen. Aus meiner Sicht kommt ein Facebook-Account eher einer Vereinsmitgliedschaft als einem Briefkasten, einem Online-Kauf oder Abonnement nahe. Ein Amt oder eine Kirchen- oder Vereinsmitgliedschaft vererbt sich im Regelfall auch nicht. Beispiel: Ein Gründer oder Mitglied einer geheimen, inhaltlich vertrauensvollen Gruppe (Seelsorge, Forschungsgruppe, Fetisch-Club, politischer Aktivismus) verstirbt &#8211; sollen die Erben desjenigen Einsicht in die vertrauliche Kommunikation der anderen Mitglieder dieser Gruppe erhalten?</p>
<h2>Bedeutung für die Vorsorge</h2>
<p>Ein Wermutstropfen: Auch Vorsorgende müssen sich neu orientieren. Das Hinterlassen von Login-Daten reicht nicht, um Hinterbliebenen vollen Zugriff auf das Facebook-Profil zu gewähren.Um die <a href="https://digital-danach.de/facebook-accounts-verstorbene/">Vorsorgemöglichkeiten Nachlasskontakt und Gedenkzustand</a> kommt man nicht herum, auch nicht durch die Weitergabe von Logins. Das ist im Interesse Dritter richtig, wie oben ausgeführt; aber es ergibt sich die Frage: Wie sorgt man nun für seinen Facebook-Account vor?</p>
<p>Eine Antwort muss lauten: Wirklich wichtige Dinge sollten nicht ausschließlich bei Facebook liegen. Das gilt schon alleine deshalb, weil niemand wirkliche Kontrolle über seine Daten, Werte und Kommunikationen hat, wenn sie auf einer fremden Plattform wie Facebook liegen. Es gilt aber noch viel mehr, weil der Account eines Tages versperrt sein könnte.</p>
<p>Weiterhin sollte man bei&nbsp;der Vorsorge bedenken, dass wichtige Seiten und Gruppen nicht ausschließlich von einer Person gemanagt werden – ein Co-Admin hat auch im Notfall Zugriff.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Das Urteil des Landgerichts Berlin zum Facebook-Erbe</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dennis Schmolk]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Apr 2017 15:47:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Debatte]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile & Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[facebook]]></category>
		<category><![CDATA[facebook-erbe]]></category>
		<category><![CDATA[gedenkzustand]]></category>
		<category><![CDATA[kammergericht]]></category>
		<category><![CDATA[landgericht berlin]]></category>
		<category><![CDATA[lg berlin]]></category>
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					<description><![CDATA[<img width="1136" height="596" src="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/./FB-Size-1-2-1200x630.jpg?x88043" class="webfeedsFeaturedVisual wp-post-image" alt="Bundesgerichtshof als nächste Instanz im Facebook-Fall" style="display: block; margin-bottom: 5px; clear:both;max-width: 100%;" link_thumbnail="" decoding="async" loading="lazy" srcset="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/FB-Size-1-2.jpg 1200w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/FB-Size-1-2-240x126.jpg 240w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/FB-Size-1-2-300x158.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 1136px) 100vw, 1136px" /><p>Im folgenden Debattenbeitrag schildert Dennis Schmolk, wie er (als juristischer Laie) das Urteil des LG&#160;Berlin zum Facebook-Erbe und die Berichterstattung zur Berufung wahrnimmt – und was er daran auszusetzen hat ... <a title="Das Urteil des Landgerichts Berlin zum Facebook-Erbe" class="read-more" href="https://digital-danach.de/urteil-lg-berlin-facebook-erbe/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://digital-danach.de/urteil-lg-berlin-facebook-erbe/">Das Urteil des Landgerichts Berlin zum Facebook-Erbe</a> erschien zuerst auf <a href="https://digital-danach.de">digital.danach</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<img width="1136" height="596" src="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/./FB-Size-1-2-1200x630.jpg?x88043" class="webfeedsFeaturedVisual wp-post-image" alt="Bundesgerichtshof als nächste Instanz im Facebook-Fall" style="display: block; margin-bottom: 5px; clear:both;max-width: 100%;" link_thumbnail="" decoding="async" loading="lazy" srcset="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/FB-Size-1-2.jpg 1200w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/FB-Size-1-2-240x126.jpg 240w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/FB-Size-1-2-300x158.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 1136px) 100vw, 1136px" /><p><em>Im folgenden Debattenbeitrag schildert Dennis Schmolk, wie er (als juristischer Laie) das Urteil des LG&nbsp;Berlin zum Facebook-Erbe und die Berichterstattung zur Berufung wahrnimmt – und was er daran auszusetzen hat</em></p>
<h2>Worum geht&#8217;s?</h2>
<p>Das Landgericht Berlin <a href="https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/landgericht-berlin-facebook-konto-ist-vererblich/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hat in erster Instanz entschieden</a>, dass die Eltern eines verstorbenen Mädchens vollständigen Zugriff auf dessen Facebook-Konto erhalten sollen. Facebook muss diesen Zugriff unabhängig von anderen Faktoren gewähren.</p>
<p>Das bedeutet, dass laut LG Berlin die <a href="https://digital-danach.de/facebook-accounts-verstorbene/">&#8222;Gedenkzustand&#8220;-Funktion</a> von Facebook nicht rechtens ist, da sie den Zugang zum Account dauerhaft unmöglich macht. Die Berufung von Facebook <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/facebook-was-geschieht-nach-dem-tod-des-nutzers-mit-dessen-account-a-1144690.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">landet nun</a> vor dem Berliner Kammergericht.&nbsp;</p>
<h2>Probleme des Falles</h2>
<p>Im vorliegenden Fall geht es um den vermuteten Suizid einer Minderjährigen. Das Mädchen wurde von einer U-Bahn erfasst. Der Fahrer des Zugs möchte Schmerzensgeld von den Eltern (und gleichzeitigen Erben), sodass diese nicht nur ein persönliches, sondern auch ein monetäres Interesse an der Klärung des Falls haben könnten.</p>
<p>Man kann also nicht von einem grundsätzlichen Präzedenzfall zu digitalem Nachlass ausgehen, da das Gericht bei einem volljährigen Nutzer ggf. anders geurteilt hätte und der Suizid-Verdacht eine vermögensrechtliche Bedeutung möglich erscheinen lässt. (Zur Frage, was das mit dem Erbrecht zu tun hat, <a href="https://digital-danach.de/was-sind-meine-daten-wert/#das_komplizierte_feld_des_daten-erbes">siehe hier</a>.)</p>
<h2>Mein Problem mit dem Urteil</h2>
<p>Prinzipiell halte ich es für problematisch, dass das Recht der Kommunikationspartner der Verstorbenen auf Kommunikations-Vertraulichkeit durch dieses Urteil bis zur Nichtigkeit eingeschränkt&nbsp;wird. Die Eltern können jede Nachricht, jedes nicht-öffentliche Posting lesen; sie erhalten durch die &#8222;Übernahme&#8220; des Kontos auch Zugriff auf Bereiche von Facebook, die normalerweise nur speziell legitimierten Nutzern zugänglich sind (also bspw. geheimen Gruppen oder Administrationsbereichen von Seiten). Das berührt auch die Privatsphäre von Menschen, mit denen die Verstorbene nie zu tun hatte.</p>
<p>Um ein Beispiel aus der analogen Welt zu bemühen: Das ist so, als würden die Erben auch den Zugang zur Freundes-Clique&nbsp;und Aufzeichnungen von deren Gesprächen erben – oder die Geheimnisträger-Funktion eines Vereinsmitglieds (bspw. bei einer Seelsorge-Einrichtung).&nbsp;</p>
<h2>Die Schwächen des &#8222;Briefgeheimnis&#8220;-Vergleichs</h2>
<p>Vielfach wird eingewandt, dass das analoge Briefgeheimnis mit dem Tod des Korrespondenten erlischt. Das ist richtig, folgt aber ja eher der pragmatischen Idee: <em>Wer als Erbe die Schlüsselgewalt zur Wohnung und damit zum Briefkasten hat, sich um die Korrespondenz ohnehin kümmern muss, der muss auch das Recht dazu haben.</em>&nbsp;</p>
<p>Im Digitalen ist das anders. Erstens hat derjenige, der die Zugangsgewalt über den Rechner hat, noch lange keinen Zugriff auf dessen Inhalt, erst recht nicht auf Dienste, die von diesem Rechner aus genutzt wurden.</p>
<p>Zweitens werden bei elektronischer Kommunikation standardmäßig Sicherheitsfunktionen benutzt, die eindeutig der Zugangskontrolle dienen. Facebook-Messenger-Nachrichten sind bspw. verschlüsselt, sie können und sollen nicht von jedermann gelesen werden können. Hieraus lässt sich u.U. ableiten, dass der Nutzer keinen Zugriff Dritter wünscht, auch nicht seiner berechtigten Erben.</p>
<p>Drittens hinkt der Vergleich mit Briefen auch da, wo es um die Vollständigkeit der Kommunikation geht: Im Digitalen habe ich normalerweise immer beide Seiten der Unterhaltung; bei Briefen existiert fast immer nur eine Seite der Korrespondenz, nämlich die empfangene.</p>
<p>Und auch im Analogen gibt es Einschränkungen. Ich habe als Erbe nicht gegen jeden Kommunikationspartner des Erblassers das Recht, alle jemals versandten oder erhaltenen Briefe von ihm zu erhalten. (Man denke an jugendliche Brieffreunde.) Wenn der Verstorbene verschlüsselt kommuniziert hat, habe ich nicht zwingend das Recht gegen Briefpartner auf den Schlüssel. Beides wird hier aber von Facebook verlangt.&nbsp;</p>
<h2>Absage an den &#8222;Gedenkzustand&#8220;</h2>
<p>Im vorliegenden Fall wurde der Gedenkzustand wohl automatisch durch Facebook aktiviert – als minderjährige Nutzerin konnte die Verstorbene hier gar keine Wahl treffen, denn die Einstellungen zum Nachlasskontakt und zu den posthumen Wünschen ist erst volljährigen Nutzern zugänglich. Das LG Berlin hat dem Gedenkzustand aber nicht nur in diesem&nbsp;Fall, sondern generell eine Absage erteilt:</p>
<blockquote><p>Zum anderen kommt der Gedenkzustand in der Form, wie er von der Beklagten ausgestaltet ist, nämlich ohne die Möglichkeit der Erben, diesen Zustand im Einzelfall rückgängig zu machen (diese Option ist nur vorgesehen für Fälle, in denen versehentlich der Gedenkzustand eines Profils einer noch lebenden Person aktiviert wurde), einem &#8222;Untergehen&#8220; des zum Nachlass gehörenden Accounts gleich.<br />
(<a href="http://www.iww.de/quellenmaterial/id/183218">Urteilstext nach iww.de</a>)</p></blockquote>
<p>Die Logik: Das&nbsp;LG Berlin geht davon aus, dass jeder Account in vollem Umfang zur <a href="https://digital-danach.de/dropbox-digitaler-nachlass/">Erbmasse</a> gehört. Demzufolge darf es laut dem Landgericht kein Feature geben, das den Zugang zu diesem Account ausschließt oder einschränkt.</p>
<h2>Der Gedenkzustand als Willenserklärung?</h2>
<p>Nun kommen wir – wie so oft – an den Punkt: Wer nicht möchte, dass mit seinem digitalen Erbe etwas passiert, was er nicht will, sollte vorsorgen. Wer also bspw. sein Konto dahingehend konfiguriert, dass mit dem Tod der Gedenkzustand eintreten soll, gibt eine Willenserklärung ab: Er wünscht eine Konservierung, ein digitales Kondolenzbuch, und er wünscht ausdrücklich nicht, dass sich jemand &#8222;als er&#8220; bei Facebook einloggen, handeln und Korrespondenzen einsehen kann.</p>
<p>Aus meiner Sicht ist der Gedenkzustand ein Stück Gestaltungsfreiheit für den eigenen Todesfall. Dass Facebook diesen Zustand automatisiert aktiviert, ohne dass dies der ausdrückliche Wille des Verstorbenen gewesen ist, kann man natürlich weiterhin kritisch sehen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://digital-danach.de/urteil-lg-berlin-facebook-erbe/">Das Urteil des Landgerichts Berlin zum Facebook-Erbe</a> erschien zuerst auf <a href="https://digital-danach.de">digital.danach</a>.</p>
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		<title>&#8222;Was der Erblasser verfügt hat, gilt&#8220; – Anwältin Dr. Stephanie Herzog über digitalen Nachlass</title>
		<link>https://digital-danach.de/digitaler-nachlass-stephanie-herzog-deutscher-anwaltverein/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Sabine Landes]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Feb 2017 08:01:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Digitaler Nachlass]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile & Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[DAV]]></category>
		<category><![CDATA[Deutscher Anwaltverein]]></category>
		<category><![CDATA[digitaler Nachlass]]></category>
		<category><![CDATA[Stephanie Herzog]]></category>
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					<description><![CDATA[<img width="800" height="343" src="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/Logo-DAV-800x343.jpg?x88043" class="webfeedsFeaturedVisual wp-post-image" alt="Logo DAV" style="display: block; margin-bottom: 5px; clear:both;max-width: 100%;" link_thumbnail="" decoding="async" loading="lazy" srcset="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/Logo-DAV.jpg 800w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/Logo-DAV-240x103.jpg 240w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/Logo-DAV-300x129.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 800px) 100vw, 800px" /><p>Die Rechtsanwältin Dr. Stephanie Herzog war und ist maßgeblich daran beteiligt, dass der digitale Nachlass im Deutschen Anwaltverein (DAV) zum Thema wurde. Sie ist Mitglied des Gesetzgebungsausschusses&#160;Erbrecht und des Geschäftsführenden ... <a title="&#8222;Was der Erblasser verfügt hat, gilt&#8220; – Anwältin Dr. Stephanie Herzog über digitalen Nachlass" class="read-more" href="https://digital-danach.de/digitaler-nachlass-stephanie-herzog-deutscher-anwaltverein/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://digital-danach.de/digitaler-nachlass-stephanie-herzog-deutscher-anwaltverein/">&#8222;Was der Erblasser verfügt hat, gilt&#8220; – Anwältin Dr. Stephanie Herzog über digitalen Nachlass</a> erschien zuerst auf <a href="https://digital-danach.de">digital.danach</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<img width="800" height="343" src="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/Logo-DAV-800x343.jpg?x88043" class="webfeedsFeaturedVisual wp-post-image" alt="Logo DAV" style="display: block; margin-bottom: 5px; clear:both;max-width: 100%;" link_thumbnail="" decoding="async" loading="lazy" srcset="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/Logo-DAV.jpg 800w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/Logo-DAV-240x103.jpg 240w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/Logo-DAV-300x129.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 800px) 100vw, 800px" /><p>Die Rechtsanwältin Dr. Stephanie Herzog war und ist maßgeblich daran beteiligt, dass der digitale Nachlass im Deutschen Anwaltverein (DAV) zum Thema wurde. Sie ist Mitglied des Gesetzgebungsausschusses<em>&nbsp;</em>Erbrecht und des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV. Ein Interview über die Entwicklung der juristischen Lage und die Vereinsarbeit.</p>
<figure id="attachment_2225" aria-describedby="caption-attachment-2225" style="width: 340px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/herzog.jpg?x88043"><img loading="lazy" decoding="async" class="wp-image-2225" src="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/herzog.jpg?x88043" alt="Foto: Stephanie Herzog" width="350" height="467" srcset="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/herzog.jpg 600w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/herzog-120x160.jpg 120w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/herzog-225x300.jpg 225w" sizes="auto, (max-width: 350px) 100vw, 350px" /></a><figcaption id="caption-attachment-2225" class="wp-caption-text">Foto: Stephanie Herzog (c) CS foto creativ Christiane Sleven</figcaption></figure>
<h3>Frau Dr. Herzog, im September 2016 gab der Deutsche Anwaltverein eine <a href="https://anwaltverein.de/de/newsroom/djt-2-16-dav-digitalen-nachlass-nach-grundsaetzen-des-erbrechts-regeln" target="_blank" rel="noopener">Pressemitteilung zum digitalen Nachlass</a> heraus. Mit dem Thema beschäftigt er sich aber schon deutlich länger. Wann genau fiel der Startschuss dazu?</h3>
<p>Die Arbeitsgemeinschaft im DAV hat hier gewissermaßen Pionierarbeit geleistet. Schon auf dem 7. Deutschen Erbrechtstag in Berlin am 15.3.2012 haben wir in unserer Auftaktveranstaltung das Thema „Digitaler Nachlass“ thematisiert. Damals war Herr Prof. Dr. Bräutigam einer der wenigen, die sich mit dem Thema beschäftigten. Ihn konnten wir als Referenten gewinnen und er trug die seinerzeit herrschenden Meinung vor, die letztlich allein auf den Aufsätzen von Hoeren in der NJW (Anm.d.Red.: Neuen Juristischen Wochenschrift) 2005 und Martini in der JZ (Anm.d.Red.: JuristenZeitung) 2012 basierte.</p>
<p>Er hat uns bei seinem Vortrag zum Thema wachgerüttelt im Sinne von „Wir müssen hier was tun!“. Daher haben wir eine Gemeinsame Stellungnahme der Ausschüsse Erbrecht, Informationsrecht und Verfassungsrecht des Deutschen Anwaltvereins zum digitalen Nachlass erarbeitet, die im Juni 2013 veröffentlicht wurde (<a href="https://anwaltverein.de/files/anwaltverein.de/downloads/newsroom/stellungnahmen/2013/SN-DAV34-13.pdf" target="_blank" rel="noopener">Stellungnahme Nr. 34/2013</a>)&nbsp;und die wir am 7.6.2013 unter der Überschrift „Der digitale Tod – eine Aufgabe für den Gesetzgeber“ auf dem Deutschen Anwaltstag (DAT) in Düsseldorf vorgestellt haben.</p>
<h3>Wie kann man sich die vereinsinterne Arbeit zum digitalen Nachlass genau vorstellen?</h3>
<p>Wir haben quasi interdisziplinär gearbeitet – Erbrecht, Informationsrecht und Verfassungsrecht – und so herausgearbeitet, dass die bis dato herrschenden Meinung auf einem Irrweg war. Hierzu gab es unzählige spannende Telefonkonferenzen und am Schluss unsere schriftliche Stellungnahme (s.o.). Auch die Podiumsdiskussion auf dem DAT fand unter Mitwirkung aller Ausschüsse und mit Vertretern aus Presse, Politik und der Provider statt.</p>
<h3>Jedenfalls scheint das Thema jetzt nicht mehr nur vor sich „hinzuschlummern“, wie sie in einem Aufsatz im Dezember 2013 konstatiert haben, oder?</h3>
<p>Nein. Man kann sagen, seit 2013 boomt das Thema regelrecht, und zwar sowohl in der juristischen Literatur, bei juristischen Fachseminaren aber auch in der Tagespresse und im Internet. Zu letzterem hat sicher auch das sog. „Google Testament“ (eigentlich: „Kontoinaktivitätsmanager“) beigetragen. Auch das Bundesministerium für Verbraucherschutz widmet sich inzwischen dem Thema und in NRW gibt es Vorbereitungen für eine mögliche Gesetzesinitiative zum „digitalen Neustart“, die auch den digitalen Nachlass mitumfasst. Leider tummeln sich am Markt inzwischen auch viele unseriöse Anbieter.</p>
<h3>Erben haben die Pflicht, die Nachlassverbindlichkeiten nicht nur zu erfüllen, sondern auch aufzudecken. Gilt das auch für den digitalen Nachlass?</h3>
<p>Selbstverständlich; denn für den digitalen Nachlass gelten die Regeln des Erbrechts – andere haben wir nicht, also müssen wir sie anwenden!</p>
<h3>Kann man ein analoges Erbe annehmen und gleichzeitig das dazugehörende digitale Erbe ausschlagen?</h3>
<p>Nein. Dies hat einen einfachen Grund und hier zitiere ich gerne Wüsthof, der sich in unserer <em>Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis</em>&nbsp;<a href="https://www.erbrecht-dav.de/fuer-anwaelte/zeitschrift/" target="_blank" rel="noopener">(ErbR)&nbsp;2016 auf Seite 223</a> zur ersten Gerichtsentscheidung (LG Berlin, Urt. v. 17.12.2015 – 20 O 172/15) zum Thema geäußert hat: Einen „beschränkten digitalen Nachlass“ gibt es nicht. Auch Lange/Holtwiesche stellen in der Zeitschrift ZErb im Jahre 2016 auf Seite 125 klar: Es ist „nicht zulässig, zwischen dem „digitalen“ und dem „sonstigen“ Nachlass rechtlich zu unterscheiden. Erbrechtlich besteht stets nur ein einziger Nachlass, der sich aus verschiedenen Aktiva und Passiva zusammensetzt“. Es gilt also: Alles ausschlagen oder alles annehmen.</p>
<h3>Kann ich mit einer Vorsorgevollmacht oder einem Testament schon zu Lebzeiten Einfluss auf die Rechtslage nach meinem Tod nehmen, um meinen Hinterbliebenen das Prozedere zu erleichtern?</h3>
<p>Auf jeden Fall. Von der Rechtsprechung abgesichert ist hier noch nichts. Aber es ist einhellige Meinung in der juristischen Literatur, dass das, was der Erblasser verfügt hat, gilt. Die Aufnahme des digitalen Nachlasses in Vorsorgevollmacht und Testament ist derzeit also die einzige Möglichkeit, ein wenig Rechtssicherheit zu bekommen.</p>
<h3>Mache ich mich strafbar, wenn ich Logindaten für meine Angehörigen hinterlege, obwohl in den AGB diverser Provider steht, dass der Zugang Dritten nicht gewährt werden darf?</h3>
<p>Nun, es stellt sich zunächst die Frage, ob solche AGB überhaupt wirksam sind. Das LG Berlin (a.a.O.) hat die AGB zum Teil als gegen das AGB-Recht verstoßend angesehen. Die Entscheidung ist aber keineswegs rechtskräftig, sondern die Sache ist beim KG (Anm.d.Red.: Kammergericht) in der Berufungsinstanz anhängig. Eine Grundlage für eine Strafbarkeit sehe ich aber hier nicht. Diese stellt sich eher für die Provider, wenn diese Daten an die Erben oder nächste Angehörige herausgeben. Ersteres ist in die Diskussion gekommen, aber nur anzunehmen, wenn darin ein Verstoß gegen das TKG (<em>Anm.d.Red.: Telekommunikationsgesetz</em>) liegen würde, was nicht nur ich verneine. Letzteres ist meines Erachtens viel problematischer, auch wenn man oft liest, dies sei kulant. Das ist es nicht, sondern es nimmt den Erben ihre Rechte.</p>
<h3>Und zum Abschluss: Wo sehen Sie die größte Herausforderung für die Zukunft?</h3>
<p>Ganz klar darin, dass es sich überwiegend um internationale Sachverhalte handelt. Die meisten Provider sitzen im Ausland und haben Gerichtsstands- und / oder Rechtswahlklauseln. In diesen Fällen ist möglicherweise in vielen Fällen gar kein deutsches Gericht zuständig und die deutschen Regeln greifen nicht. Andere Rechtsordnungen könnten die Dinge wiederum ganz anders sehen als hier dargestellt.</p>
<h3>Herzlichen Dank für Ihre Zeit!</h3>
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		<title>Digitaler Nachlass aus juristischer Perspektive – Gastbeitrag von Dr. Antonia Kapahnke</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dennis Schmolk]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Nov 2016 15:07:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[digina]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile & Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[antonia kapahnke]]></category>
		<category><![CDATA[datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[gesamtrechtsnachfolge]]></category>
		<category><![CDATA[gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<img width="800" height="436" src="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/2016/11/law-1063249_960_720-e1478013092109.jpg?x88043" class="webfeedsFeaturedVisual wp-post-image" alt="" style="display: block; margin-bottom: 5px; clear:both;max-width: 100%;" link_thumbnail="" decoding="async" loading="lazy" srcset="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/2016/11/law-1063249_960_720-e1478013092109.jpg 800w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/2016/11/law-1063249_960_720-e1478013092109-300x163.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 800px) 100vw, 800px" /><p>Dr. Antonia Kapahnke (ehem. Kutscher) studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, wo sie auch zum Thema „Der digitale Nachlass“  promovierte (Rezension). Derzeit absolviert sie ihr Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht in ... <a title="Digitaler Nachlass aus juristischer Perspektive – Gastbeitrag von Dr. Antonia Kapahnke" class="read-more" href="https://digital-danach.de/digitaler-nachlass-juristische-perspektive-kapahnke/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<img width="800" height="436" src="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/2016/11/law-1063249_960_720-e1478013092109.jpg?x88043" class="webfeedsFeaturedVisual wp-post-image" alt="" style="display: block; margin-bottom: 5px; clear:both;max-width: 100%;" link_thumbnail="" decoding="async" loading="lazy" srcset="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/2016/11/law-1063249_960_720-e1478013092109.jpg 800w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/2016/11/law-1063249_960_720-e1478013092109-300x163.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 800px) 100vw, 800px" /><p><em>Dr. Antonia Kapahnke (ehem. Kutscher) studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, wo sie auch zum Thema „Der digitale Nachlass“  promovierte (<a href="https://digital-danach.de/gastrezension-von-birgit-aurelia-janetzky-antonia-kutscher-der-digitale-nachlass/">Rezension</a>). Derzeit absolviert sie ihr Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. Auf der <a href="https://digital-danach.de/digina16-konferenz-digitaler-nachlass/#programm">digina.16</a> wird sie die rechtlichen Rahmenbedingungen digitaler Erbschaften beleuchten. Einen Überblick liefert sie in diesem Gastbeitrag.</em></p>
<figure id="attachment_1338" aria-describedby="caption-attachment-1338" style="width: 190px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://digital-danach.de/digitaler-nachlass-juristische-perspektive-kapahnke/antonia_kapahnke/#main" rel="attachment wp-att-1338"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-medium wp-image-1338" src="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/2016/11/antonia_kapahnke-200x300.jpg?x88043" alt="Digitaler Nachlass aus juristischer Perspektive: Dr. Antonia Kapahnke" width="200" height="300" /></a><figcaption id="caption-attachment-1338" class="wp-caption-text">Dr. Antonia Kapahnke</figcaption></figure>
<p>Die Informationstechnologie verändert die Art und Weise, wie Menschen kommunizieren, sich informieren, organisieren, arbeiten und leben. Aus juristischer Sicht bringen neue Technologien auch immer neue Fragen mit sich. Angesichts der sich ständig ändernden Betätigungsfelder im Internet kann man vom Gesetzgeber kaum verlangen, dass er das „Internetrecht“ gesetzlich adäquat regelt. Vielmehr muss man die Probleme mit den vorhandenen Gesetzen und Methoden lösen.</p>
<h2>Was ist digitaler Nachlass? Eine juristische Begriffsbestimmung</h2>
<p>Es handelt sich nicht um einen einheitlichen Vermögensgegenstand, sondern um eine Vielzahl von Rechtspositionen. So sind beispielsweise Vertragsbeziehungen zu Host-, Access- oder E-Mail-Providern ebenso betroffen wie zu Anbietern sozialer Netzwerke oder virtueller Konten. Es zählen aber u.a. auch Eigentumsrechte an Hardware, Nutzungsrechte an der Software, Urheberrechte und Rechte an hinterlegten Bildern, Foreneinträgen und Blogs zum digitalen Vermögen. Schließlich gewinnen auch virtuelle Gegenstände und Bitcoins stetig an Bedeutung.</p>
<p><span id="more-1337"></span></p>
<p>Die Rechtsnachfolger haben ein berechtigtes Interesse daran, an die Daten des Verstorbenen heranzukommen, trifft sie doch die Pflicht zur ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung und -abwicklung. Die Rechte und Pflichten des (verstorbenen) Nutzers an Accounts erschöpfen sich in der vertraglichen Rechtsbeziehung zum Provider.</p>
<h2>Nationale Gesetzgebung in einem internationalen Umfeld</h2>
<p>Da Accounts aber keine nationalstaatlichen Grenzen kennen, ist zunächst von Bedeutung, welches Recht überhaupt Anwendung findet. Je nachdem wie Accounts und ihre Inhalte begriffen werden, kommen unterschiedliche kollisionsrechtliche Anknüpfungen in Betracht.</p>
<p>Entscheidend für den Zugang zum Account ist die Vertragsbeziehung. Hier gilt das Vertragsstatut. Die AGB der Provider enthalten meist Rechtswahlklauseln. Da es sich hauptsächlich um Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern handelt, greifen die Rechtswahlklauseln grundsätzlich nur vorbehaltlich der zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des jeweiligen Aufenthaltsstaates des Verbrauchers, Art. 6 Rom I-VO.</p>
<p>Zu den unabdingbaren Normen des deutschen Rechts gehört die AGB-Kontrolle der §§ 307 ff. BGB, die für den digitalen Nachlass von besonderer Bedeutung ist. So unterliegen der in den AGB der Provider manchmal enthaltenen Regelungen zum Verfahren im Todesfall einer weitreichenden Inhaltskontrolle. Dadurch wird der Verbraucher vor unbilligen AGB trotz wirksamer Vereinbarung ausländischen Rechts grundsätzlich im gleichen Umfang geschützt wie bei reinen Inlandsgeschäften. Das kann dazu führen, dass eine formal wirksame Rechtswahlklausel keinen praktischen Nutzen für den Provider hat.</p>
<h2>Die Gesamtrechtsnachfolge</h2>
<p>Das deutsche Erbrecht ist vom Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge bestimmt. Das hat zur Folge, dass die Erben eines Accountinhabers mit allen Rechten und Pflichten in den Nutzungsvertrag mit dem Provider eintreten. Dem Erben steht derselbe Anspruch auf Zuverfügungstellung und Nutzung der Accounts zu wie zuvor dem Erblasser. Neben den Hauptleistungsansprüchen gehen auch Auskunftsansprüche gegen den Provider in Bezug auf Zugangs- und Vertragsdaten auf die Erben über, unabhängig davon, wo die Daten gespeichert sind. Ob die in einem Account enthaltenen Daten privater oder geschäftlicher Natur sind, ob sie einen Vermögensbezug haben oder nicht, ist erbrechtlich irrelevant. Dass es auf diese Unterscheidung im Erbrecht grundsätzlich nicht ankommt, zeigen insbesondere § 2047 Abs. 2 BGB und § 2373 S. 2 BGB.</p>
<p>Eine Differenzierung danach, ob Inhalte vermögensrechtlich relevant oder höchstpersönlichen Charakters sind, wäre – abgesehen davon, dass es praktisch kaum möglich wäre – dogmatisch nicht zu begründen:<br />
Der Erbe – und nicht der Angehörige – erbt das gesamte Vermögen im Sinne des § 1922 BGB, und zwar unabhängig von seiner privaten oder (rechts-)geschäftlichen Verwendung. Der Erbe erbt nicht die körperliche Sache selbst, sondern das an ihr bestehende Recht.</p>
<p>Auch hier hilft ein Vergleich mit der analogen Welt: Weder der (Liebes-)Brief noch sein Inhalt gehen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben über, sondern das Eigentum an dem Blatt Papier (und ggf. das Urheberrecht an den in ihm verkörperten Werten).  Auf diese Weise wird ein Gleichlauf der Online- mit der Offline-Welt hergestellt, der angesichts der Abgrenzungsprobleme unabdingbar ist.</p>
<h2>Der Datenschutz</h2>
<p>Der erbrechtlichen Wertung steht auch nicht das Datenschutzrecht, insbesondere das Fernmeldegeheimnis des § 88 TKG, entgegen. Auch hier müssen die Erwägungen zur Einwilligung gelten, die in der analogen Welt seit jeher gelten: Mit Zugang der E-Mail verliert der Absender seine Verfügungsbefugnis, unabhängig von einer Speicherung auf dem Server des Providers. Das Nachrichten-Postfach steht hier einem Briefkasten gleich. Es gibt keinen Grund, weshalb für das Fernmeldegeheimnis etwas anderes gelten sollte als für das Brief- und Postgeheimnis. Ob der Erbe an den Erblasser gerichtete Briefe öffnet oder digitale Post liest, wenn er dann den Zugang zum Account hat, kann rechtlich keinen Unterschied machen, praktisch tut es das ohnehin nicht.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>digideath.de – Rechtsanwalt Thilo Zachow im Interview</title>
		<link>https://digital-danach.de/digideath-de-rechtsanwalt-thilo-zachow-im-interview/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Dennis Schmolk]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Sep 2016 06:52:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile & Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[anwalt]]></category>
		<category><![CDATA[digideath]]></category>
		<category><![CDATA[digitaler Nachlass]]></category>
		<category><![CDATA[thilo zachow]]></category>
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					<description><![CDATA[<img width="1024" height="423" src="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/2016/09/beitragsgrafik-1024x423.jpg?x88043" class="webfeedsFeaturedVisual wp-post-image" alt="Beitragsgrafik: Unbeschriftete Wegweiser vor Himmel mit Wolken" style="display: block; margin-bottom: 5px; clear:both;max-width: 100%;" link_thumbnail="" decoding="async" loading="lazy" srcset="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/2016/09/beitragsgrafik-1024x423.jpg 1024w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/2016/09/beitragsgrafik-300x124.jpg 300w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/2016/09/beitragsgrafik.jpg 800w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><p>Thilo Zachow ist Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt IT- und Medienrecht. Unter digideath.de bietet er seine Dienste auch speziell in der digitalen Nachlasspflege an: Laut Beschreibung geht es bei digideath um den Umgang ... <a title="digideath.de – Rechtsanwalt Thilo Zachow im Interview" class="read-more" href="https://digital-danach.de/digideath-de-rechtsanwalt-thilo-zachow-im-interview/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<img width="1024" height="423" src="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/2016/09/beitragsgrafik-1024x423.jpg?x88043" class="webfeedsFeaturedVisual wp-post-image" alt="Beitragsgrafik: Unbeschriftete Wegweiser vor Himmel mit Wolken" style="display: block; margin-bottom: 5px; clear:both;max-width: 100%;" link_thumbnail="" decoding="async" loading="lazy" srcset="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/2016/09/beitragsgrafik-1024x423.jpg 1024w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/2016/09/beitragsgrafik-300x124.jpg 300w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/2016/09/beitragsgrafik.jpg 800w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><p><em>Thilo Zachow ist Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt IT- und Medienrecht. Unter digideath.de bietet er seine Dienste auch speziell in der digitalen Nachlasspflege an: Laut Beschreibung geht es bei digideath um den Umgang mit Daten und Äußerungen im Internet und den digitalen Nachlass. Grund genug, Thilo Zachow zu interviewen!</em></p>
<h3>Herr Zachow, bei unseren Recherchen sind wir auf Ihrer Seite gelandet – die URL digideath.de hat eine klare Aussage und ich hätte zuerst eine Vor- oder Nachsorge-Plattform erwartet. Sie sind allerdings Rechtsanwalt. Wann und warum haben Sie sich auf digitalen Nachlass spezialisiert?</h3>
<figure id="attachment_1006" aria-describedby="caption-attachment-1006" style="width: 290px" class="wp-caption alignleft"><img loading="lazy" decoding="async" class="wp-image-1006 size-medium" src="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/2016/08/150903_15-300x200.jpg?x88043" alt="Thilo Zachow, Fachanwalt für IT-Recht" width="300" height="200" srcset="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/2016/08/150903_15-300x200.jpg 300w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/2016/08/150903_15-1024x682.jpg 1024w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/2016/08/150903_15.jpg 800w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-1006" class="wp-caption-text">Thilo Zachow, Fachanwalt für IT-Recht</figcaption></figure>
<p>Die Spezialisierung hängt damit zusammen, dass ich als IT- und Urheberrechtler in der Praxis im Jahr 2014 mit den ersten Fällen konfrontiert wurde. Ich weiß noch, dass mich ein sehr kranker Mandant aufsuchte, der die außerordentliche Beendigung eines Internetsystemvertrags wünschte und ich das gegenüber dem Anbieter mit einem aus dem Mietrecht entliehenen Sonderkündigungsrecht bei dem Tod des Mieters begründete. Der Anbieter ging auf die Argumentation ein und die Erben mussten nicht in das Dauerschuldverhältnis des Erblassers zum Anbieter eintreten. Ein weiterer Fall betraf eine Witwe, deren verstorbener Ehemann im Internet diffamiert wurde.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span id="more-1005"></span></p>
<h3>Gibt es für Sie eine bestimmte Definition von digitalem Nachlass?</h3>
<p>Es gibt eine Definition in der Wikipedia zum Begriff des digitalen Nachlasses, der sich an Benutzerkonten im Bereich Social Media und Daten im Netz und/oder auf Datenträgern orientiert. Für mich gehört aber auch der postmortale Persönlichkeitsrechtsschutz dazu. Ein Beispiel sind Äußerungen über Verstorbene bspw. in sozialen Medien.</p>
<figure id="attachment_1144" aria-describedby="caption-attachment-1144" style="width: 1270px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/2016/09/header-digideath-2.jpg?x88043"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1144" src="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/2016/09/header-digideath-2.jpg?x88043" alt="Abbildung: Header-Grafik digideath.de" width="1280" height="400" srcset="https://digital-danach.de/wp-content/uploads/2016/09/header-digideath-2.jpg 800w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/2016/09/header-digideath-2-300x94.jpg 300w, https://digital-danach.de/wp-content/uploads/2016/09/header-digideath-2-1024x320.jpg 1024w" sizes="auto, (max-width: 1280px) 100vw, 1280px" /></a><figcaption id="caption-attachment-1144" class="wp-caption-text">digideath.de-Headergrafik: Rechtsanwalt Thilo Zachow hilft, den digitalen Nachlass aufzuräumen.</figcaption></figure>
<h3>Beschäftigt man sich als Laie mit dem Thema digitaler Nachlass, fällt einem schnell auf, dass es noch kaum rechtliche Regelungen gibt – weder für Online-Dienste, noch für Nutzer. Wo sehen Sie als Jurist den dringendsten Handlungsbedarf?</h3>
<p>Ich sehe grundsätzlich keinen Handlungsbedarf. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt einen bunten Blumenstrauß an Vertragstypen her, die auf die internetspezifischen oder datenrelevanten Sachverhalte übertragen werden können. Gerade die aktuelle Gesetzgebung im Telemedienrecht zeigt, dass bspw. die Haftungsprivilegierung für WLAN-Anbieter nur sehr halbherzig von der gesetzgebenden Regierung angegangen wird. Ich würde mir wünschen, dass in der Rechtsprechung mehr technisches Verständnis vorhanden ist. Es sollten keine ungleichen Sachverhalte wie bspw. Internetseiten und p2p-Netzwerke rechtlich gleich behandelt werden, wie es zuletzt der BGH gemacht hat, ohne es zu merken.</p>
<h3>Digitaler Nachlass scheint uns ein zukunftsträchtiges Thema zu sein, das jeden etwas angeht. Was passiert denn in Ihrer Branche?</h3>
<p>Der digitale Nachlass ist immer noch eine kleine Nische in den Rechtsgebieten des Erbrechts, des IT-Rechts und des Urheber- und Medienrechts. Der Bedarf an Beratung steigt proportional zur Nutzung von digitalen Kanälen durch die Verbraucher, Unternehmen und Behörden. Ich denke, dass das Bewusstsein wächst und sich Kollegen diesem Thema immer mehr widmen. Dies sehe ich bspw. an der wachsenden Zahl von Weiterbildungsmöglichkeiten zum digitalen Nachlass für Rechtsanwälte.</p>
<h3>Und zu guter Letzt – was raten Sie unseren Lesern vor dem Hintergrund so vieler Unklarheiten?</h3>
<p>Ich rate den Lesern von digital-danach.de dazu, ein Verzeichnis von Zugangsdaten und Vertragsverhältnissen analog zu hinterlegen. Bei vertraulichen Inhalten kann man einen Verwaltungsdienstleister, etwa einen Rechtsanwalt, mit der Verwaltung post mortem betrauen. Erben sollten sich, soweit möglich, einen Überblick verschaffen und anwaltlich beraten lassen.</p>
<p><em>Bildnachweis Portrait Rechtsanwalt Zachow: Fotografie und Bearbeitung <a href="http://zille-foto.de">Detlef Zille</a> </em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://digital-danach.de/digideath-de-rechtsanwalt-thilo-zachow-im-interview/">digideath.de – Rechtsanwalt Thilo Zachow im Interview</a> erschien zuerst auf <a href="https://digital-danach.de">digital.danach</a>.</p>
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